Ich fliege am 12.10. in die Türkei und habe gerade mit Erschrecken festgestellt,dass mein Ausweis nur noch bis zum24.03.08 gültig ist, man aber einen Ausweis benötigt, der mindestens noch ein halbes Jahr gültig ist.
Was für Möglichkeiten habe ich jetzt, damit ich den Urlaub noch antreten kann?
Hiho,
am Sonntag komme ich an meine Geschäftsunterlagen nicht ran aber ich wüsste nicht, dass die Gültigkeit des Personalausweises 6 Monate betragen muss…
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinfor…
http://www.tuerkischebotschaft.de/de/index.htm
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"Als Unterzeichner des „Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates” vom 13. Dezember 1957 erkennt die Türkei die von der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen dieses Übereinkommens deklarierten Reisedokumente für die Einreise in die Türkei als gültig an.
Diese sind:
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Gültiger Reisepass oder Kinderreiseausweis der Bundesrepublik Deutschland (auch innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Gültigkeit)
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Gültiger vorläufiger Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland
-
Gültiger Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland
Für einen touristischen Aufenthalt bis zu drei Monaten können Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland mit einem der oben aufgeführten Ausweise ohne Visum in die Türkei einreisen.
Wichtiger Hinweis:
- Die Einreise in die Türkei ist mit einem deutschen “Reiseausweis als Passersatz” nicht möglich."
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bye
Rolf
Hi,
http://www.google.de/search?hl=de&q=personalausweis+…
http://www.focus.de/reisen/urlaubstipps/ersatzdokume…
HTH,
J~
Hi,
Wichtiger Hinweis:
- Die Einreise in die Türkei ist mit einem deutschen
“Reiseausweis als Passersatz” nicht möglich."
interessant, wer hätte das gedacht.
J~
Wichtiger Hinweis:
- Die Einreise in die Türkei ist mit einem deutschen
“Reiseausweis als Passersatz” nicht möglich."
****bye
Rolf
waas??? seit wann denn das?? wir sind per schiff IMMER mit reisepass einklariert und hatten nie probleme???!!!
Gruss
Karin
Hi Karin,
beim „Reiseausweis als Passersatz“ handelt es sich um einen „Notpass“ der z.B. am Flughafen kurzfristig ausgestellt wird:
[http://www.bundespolizei.de/cln_048/nn_252054/DE/Hom…](http://www.bundespolizei.de/cln_048/nn_252054/DE/Home/07 Dienstleistungen Online/Passersatzpapiere/Rap ansicht anmod.html)
Ansonsten ist es so wie ich geschrieben habe: Mit gültigem Reisepass oder Personalausweis ist die Reise möglich. Es bedarf keiner Gültigkeit über das Reiseende hinaus.
Bye
Rolf