Person A klaut auf Arbeit, Person B (Revision) und C (Chef) führen Gespräch mit Person A

Person A hat gestohlen.
Person C ruft Person A für ein Gespräch mit Person B ins Büro. Da Person A zuerst die anschuldigung abstreitet und einen Anwalt einschalten will, reagiert Person B genervt und droht mit Polizei, Pfändung des KFZs etc.
Als Person A den Diebstahl zugibt kommt Person B mit weiteren anschuldigungen die Person A nur vorgeworfen werden, aber er sie nicht begangen hat. Person B zwingt Person A Taktisch ein Schuldgeständniss zu schreiben mit dem Betrag des gestohlenen Geldes. Als Person A nachfragt wird Person B sauer und droht mit rechtlichen konsequenzen. Eingeschüchtert gesteht Person A die Angabe von Person B (Angabe ist nicht wahrheitsgemäß) Person B behauptet desweiteren das Person A noch andere Tricks angewendet haben soll, die Person A aber abstreitet. Das ganze Gespräch wird von Person B agressiv und drohend geführt. Gegen Ende wird noch die Entscheidung gestellt ob Person A von alleine fristlos kündigt oder ob die fristlose Kündigung von der Firma ausgeführt werden soll. Person A hat sich aufgrund aufklärung von Person B und C zur eigenen fristlosen Kündigung entschieden. 
Sind diese Methoden erlaubt? Oder hätte Person B und C mit dem Wunsch auf einen Anwalt akzeptieren müssen? Muss Person A alles vorgeworfene zurückzahlen oder nur dass, was er enwedet hat? Was muss/kann Person A jetzt unternehmen wegen ALG1 und den unterstellungen?

Hallo,

Wer stiehlt,muss auch die Konsequenzen tragen…hüten sollte man sich jedoch davor,irgend ein Schriftstück ohne Rechtsberatung zu unterzeichnen.

Soll der AG doch die Polizei rufen…mehr als Namen und Adresse muss man auch denen
erst einmal nicht sagen.

Alles andere sollte man mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht besprechen.

Hallo

Sind diese Methoden erlaubt?

Ich finde schon, dass die Art, wie Person B und C die Person A dazu gebracht haben, alle möglichen Eingeständnisse zu unterschreiben, deutlich etwas Erpresserisches an sich hat. Und Erpressung ist ja bekanntlich verboten.

Aber da A anscheinend vor allen Dingen mit seiner Angst vor der Polizei erpresst wurde, weiß ich nicht, an wen er sich wenden könnte, um gegen die Erpresser vorzugehen. Der Ansprechpartner wäre ja die Polizei.

Man kann natürlich auch erstmal mit einem Anwalt reden und schauen, ob der was machen kann. Ich würde aber vor allen Dingen der Person A dringed zu einer Psychotherapie raten. Sie verhält sich deutlich selbstzerstörerisch. Erstmal die Klauerei, die nie was bringt, wenn man nicht gerade eine gesellschaftliche Machtstellung innehat. Dann dieses Einknicken vor diesen Erpressungen. - Ich denke, die Person müsste dringend in ihrem Selbstbewusstsein gestärkt werden und wohl auch sinnvollere Verhaltensmuster erlernen.

Viele Grüße

— Wer stiehlt, muss auch die Konsequenzen tragen —
Das ist ja selbstverständlich, aber man sollte nicht die Konsequenzen, die er nicht gemacht hat oder?

Person A hat auf ein gespräch nur mit Anwalt bestanden. Aber Person B hat Person A wohl nicht ernstgenommen und gefragt, wofür man einen Anwalt bräuche und mit Pfändung des PKWs und einschalten der Polizei gedroht. Wenn man noch nie wirklich Erfahrungen mit der Polizei hat, hat man da ein bisschen Angst. Das sind meiner Meinung nach keine Konsequenzen sondern Einschüchterung. Darf er überhaupt einfach so das KFZ Pfänden?

Kann der nachträgliche Nachweis (psychisch labil, selbstzerstörerisch etc.) dazu gebraucht werden, sich zu verteidigen und ggf. beim Amt auf Sperrzeitauflösung zu spekulieren? Freunde von Person A haben schon davor dazu geraten, aber Person A wollte das nicht machen.

Hallo

Kann der nachträgliche Nachweis (psychisch labil, selbstzerstörerisch etc.) dazu gebraucht werden, sich zu verteidigen und ggf. beim Amt auf Sperrzeitauflösung zu spekulieren?

Sich vor Gericht zu verteidigen, dafür wäre ein solcher Nachweis natürlich sinnvoll. Beim Amt, davon habe ich noch nie etwas gehört. Ich glaube eigentlich nicht.

Ich würde die Energie darauf verwenden, wie es weitergeht, dass die Zukunft besser wird, anstatt sich an den drei Monaten Sperre zu abzuarbeiten. Während der Sperre kann man ja Alg II bekommen, man verhungert also nicht und verliert auch nicht seine Wohnung.

Freunde von Person A haben schon davor dazu geraten, aber Person A wollte das nicht machen.

Ich denke, dass Person A recht hat.

Hallo

Darf er überhaupt einfach so das KFZ Pfänden?

Nein, pfänden in dem Sinne natürlich nicht.
Für Pfändungen sind ausgebildete und vereidigte Gerichtsvollzieher zuständig. Die werden erst nach einem Gerichtsbeschluss aktiv.

Man darf aber zwecks Rückgewinnung seines Eigentums irgendwie zur Selbsthilfe greifen, wenn man bestohlen wurde, aber wie weit man da gehen darf, weiß ich nicht genau.

Viele Grüße

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Hallo,

die Sperrzeit beil ALG bleibt in jedem Falle bestehen,da hier der AN eindeutig die Arbeitslosigkeit selber verschuldet hat.

Denn im Arbeitsrecht reicht es nach der ständigen Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichtes aus,

wenn ein hinreichend starker Verdacht besteht, dass der Mitarbeiter eine Straftat
begangen haben könnte

Grund ist hier nicht die Straftat (egal ob bewiesen oder nur der starke Verdacht) an sich,sondern das
zerstörte Verrtrauensverhältnis
zwischen AG und AN.