Person A und B suchen nach ein paar Tipps =)

Hallo liebes Forum,

als erstes entshculdigung, da ich nicht weiß, an welches Thema ich mich am besten wenden soll, mit folgendem, kleinen Belangen:

Person A, 19 Jahre alt, arbeitslos, ab februar Schülerin, (!!!aus Berlin!!!)
und
Person B 20, Schüler, aus Duisburg,
möchten nun gemeinsam in Duisburg eine WG eröffnen, um dort zu zweit zu wohnen.

Nun ergeben sich die Fragen:

  • Da Person A arbeitslos ist und in einer Bedarfsgemeinschaft, darf sie überhaupt weg ziegen, ohne dort eine Ausbildung, einen Schulplatz, oder eine Arbeit zu haben?
  • Angenommen Person B würde eine Arbeit annehmen, würde Person A dann noch Unterstützung vom Amt bekommen, oder ist dann der Verdiener für sie verantwortlich?
  • Was gilt es generell beim Mieten einer Wohnung zu beachten, da es ja als Wg dient, nicht als gemeinsames Zusammenleben? (Also, kein eheähnliches Verhältnis oder dergleichen…)
  • Ist es überhaupt möglich, unter 25 Jahren eine Wohnung zu mieten?
  • und bekommt man Unterstützung vom Amt, wenn man eine Wohnung bezieht? Also zum Beispiel, da Person B ja nach Duisburg ziehen möchte und das ist ja etwas teurer…

Liebe Grüße und danke fürs freundliche Lesen und eventuelle Antworten

  • Joé =)

Hallo liebes Forum,

Hallo,

Nun ergeben sich die Fragen:

  • Da Person A arbeitslos ist und in einer Bedarfsgemeinschaft,
    darf sie überhaupt weg ziegen, ohne dort eine Ausbildung,
    einen Schulplatz, oder eine Arbeit zu haben?

Ich dachte Person A wäre ab Februar Schüler? Wo denn? Falls es in Duisburg ist wäre es ja ein „beruflich bedingter“ Umzug. Da Person A über 18 ist darf sie hinziehen wo sie möchte und dort Hartz4/ Wohngeld etc. beantragen. Wenn Person A Schülerin ist ist sie ja nicht mehr arbeitslos, da müsste man schauen wieviel die Eltern finanzieren können/ müssen (die Eltern müssen normalerweise die 1. Ausbildung des Kindes zahlen).

  • Angenommen Person B würde eine Arbeit annehmen, würde Person
    A dann noch Unterstützung vom Amt bekommen, oder ist dann der
    Verdiener für sie verantwortlich?

Wenn es eine eheähnliche Gemeinschaft ist, dann wird das Gehalt von Person B nach einer gewissen Zeit des Zusammenwohnens herangezogen (ich glaube es war ein Jahr, da man dann davon ausgeht, dass man gegenseitig füreinander einsteht).
Eine WG ist aber was ganz anderes. Das sind 2 eigenständige, die zusammen eine Wohnung bewohnen aber jeder sein eigenes Zimmer hat. Somit ist auch jeder für sich verantwortlich - auch finanziell.

  • Was gilt es generell beim Mieten einer Wohnung zu beachten,
    da es ja als Wg dient, nicht als gemeinsames Zusammenleben?
    (Also, kein eheähnliches Verhältnis oder dergleichen…)

Wie vorher schon geschrieben: jeder hat sein eigenes Zimmer. Dann kommt auch keiner auf die Idee, dass A+B eine eheähnliche Gemeinschaft wären.

  • Ist es überhaupt möglich, unter 25 Jahren eine Wohnung zu
    mieten?

Klar, wieso nicht. Ab 18 darf man einen Mietvertrag unterschreiben.

  • und bekommt man Unterstützung vom Amt, wenn man eine Wohnung
    bezieht? Also zum Beispiel, da Person B ja nach Duisburg
    ziehen möchte und das ist ja etwas teurer…

Das weiß ich leider nicht konkret. Ich würde sagen es kommt drauf an aus welchem Grund man so weit umziehen will- Ist es wegen Ausbildung /Schule könnte ich mir Unterstützung vorstellen.

Liebe Grüße und danke fürs freundliche Lesen und eventuelle
Antworten

  • Joé =)

Bitteschön
Jessica

Dankeshcön jessica für die liebe und schnelle Antwort, nun habe ich einiges mehr verstanden und gehe mit mehr Zuversicht an die Sache heran.

Leider ist die Person A arbeitslos und erst ab februar Schüler, also, bis dahin gilt sie als arbeitslos, da sie sich erst noch bei einer Schule eintragen wird im laufe der kommenden Monate.
Dafür widerum muss sie aber erst nach Duisburg…