Person B zieht aus der Wohnung aus und übergibt das Zimmer nicht sachgemäß

Servus,

ich hätte eine kurze Frage bzgl. folgenden Sachverhalt, evtl. könnt ihr mir ja dabei helfen :smile:.

Person A. B und C leben in einer Wohngemeinschaft.

Person C hat in ihrem Zimmer an zwei Wänden jeweils ein blaues Viereck gehabt, weshalb Person C auch nur diesen Bereich überstrichen hat.

Löcher, Schmutz und ähnliches an den anderen Wänden wurden nicht beseitigt und die zwei Wänden scheinen im entsprechenden Bereich die Farben durch.

Zudem wurden die Räume im verdreckten Zustand hinterlassen, eine „Zimmerübergabe“ fand nicht statt.

Laut Vertrag wird die Kaution wie folgt geregelt:

"„Die Renovierungs- und Kautionsansprüche regeln die Mieter untereinander. Bei Beendigung des Mietverhältnisses rechnet die Vermieterin die Kaution ausschlißelich mit Person A und Person B ab.“

Meine Frage zum zuvor erläuterten Sachverhalt:

Müssen Person A und Person B die Kaution in Höhe von X komplett auszahlen, oder kann die Kaution entsprechend einbehalten (zum Teil) werden?

Wenn ja --> Mit welchen Sätzen wird gerechnet, reine Materialkosten oder kann ein Stundensatz für die Beseitigung der Schäden zusätzlich angesetzt werden?

GRuß Patrick

Hallo

"„Die Renovierungs- und Kautionsansprüche regeln die Mieter untereinander. …“

Meine Frage zum zuvor erläuterten Sachverhalt:

Müssen Person A und Person B die Kaution in Höhe von X komplett auszahlen, oder kann die Kaution entsprechend einbehalten (zum Teil) werden?

Ich denke, dafür müsste man erstmal wissen, wie die Mieter untereinander die Renovierungs- und Kautionsansprüche geregelt haben. Was steht denn in C’s Mietvertrag hinsichtlich Kaution und Renovierung?

Viele Grüße

Tatsächlich wäre C unter angemessener Frist von 14 Tagen zugangssicher (Einwurfeinschreiben) aufzufordern, den Mangel eines nicht sachgerechten Anstrichs nachzubessern und das Zimmer besenrein auszukehren.
Darin anzukündigen, nach fruchtlosem Fristverlauf in Ersatzvornahme die erfoderlichen Arbeiten zu Kosten nach (zwei vergleichenden) Kostenvoranschlägen eines Malerfachgeschäfts bzw. Reinigungsfirma mit der Kaution zu verrechnen, die, entsprechend gekürzt, nach Ablauf einer Prüffrist von 6 Monaten dann überwiesen würde.

G imager761