Person braucht (dringend) ärtzl. Hilfe, nicht vers

Hallo erstmal, also es geht um folgendes…

Person A (berufstätig)und Person B leben in einem ehe-ähnlichem Verhältnis. Person B arbeitslos ohne finanzielle Unterstützung, ist daher auch nicht krankenversichert.
Kann sich eine Krankenversicherung aufgrund finanziellen Minimums nicht leisten, Arbeitsamt hat jegliche Unterstützung und Beiträge abgelehnt.

Person B hat sich bereits auf dem Sozialamt erkundigt, aber (noch) keine näheren Informationen erhalten, bis auf dass sie sich schon im Vorfeld darüber geäußert haben, dass der Lebenspartner für die Kosten zuständig ist.

Gibt es vielleicht eine weitere Stelle, die helfen könnte?

Danke im Vorraus

  • Die Joé

Antrag gestellt?
Hallo

Arbeitsamt hat jegliche Unterstützung und Beiträge abgelehnt.

Ist die Unterstützung auch hier - wie beim Sozialamt - im Vorfeld abgelehnt worden?

Es muss unbedingt ein Antrag gestellt werden, egal was vorher gesagt wird. Auf diesen Antrag muss ein Bescheid erfolgen, ein Bewilligungsbescheid oder ein Ablehnungsbescheid. Ohne Bescheid kann man gar nichts machen.

Zuständig ist normalerweise die Arge, wenn die Person im Prinzip arbeitsfähig ist, deswegen Antrag auf ALG II.

Wann war die Person eigentlich das letzte Mal krankenversichert, und auf Grund wessen (familienversichert, Pflicherversicherung wg. Erwerbstätigkeit etc.?)

Ich hab übrigens letztens noch (irgendwo) gelesen, dass man seit 2007 auch dann pflichtversichert ist, wenn man arbeitslos ist, aber kein ALG bekommt. Wovon die Beiträge dann allerdings bezahlt werden sollen, weiß ich nicht.

Gibt es vielleicht eine weitere Stelle, die helfen könnte?

Man kann ja auch einfach mal eine Krankenkasse anrufen und fragen, wie das dann ist. Vielleicht wissen die das, so selten kommen solche Fälle ja nicht vor.

Viele Grüße

PS:

dass der Lebenspartner für die Kosten zuständig ist

In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gibt es übrigens keine gesetzliche Regelung hinsichtlich der Verpflichtung zu gegenseitigem Unterhalt. Der Partner A muss also überhaupt nichts bezahlen, wenn er nicht will, jedenfalls kann es nicht von Person B eingeklagt werden.

Interessanter Link
Hallo

Ich hab übrigens letztens noch (irgendwo) gelesen, dass man seit 2007 auch dann pflichtversichert ist, wenn man arbeitslos ist, aber kein ALG bekommt.

Ich habe es wiedergefunden, es war genau hier:
/t/arbeitslos-meldepflicht/4958214/8

Der Link in dem Beitrag ist sehr informativ.

Wenn eine Versicherungspflicht besteht, dann kann der Beitrag dafür sicher auch als zwingende Ausgabe bei einem ALG 2 Antrag angeführt werden (ähnlich wie Pflichtunterhaltszahlungen o.ä.).

Viele Grüße