Anfang des Jahres wird ein Urlaub mit 4 Personen gebucht. Eine Anzahlung von 300 Euro wird von allen bezahlt ( Bar dem Bucher der Reise gegeben der alles bezahlt ).
Nun muss der Endpreis bezahlt werden ( nochmals 500 Euro ) und eine der Personen will nicht mehr mit. Er will auch nicht den austehenden Restbetrag beitragen, sondern behauptet er wollte nie mit und hätte auch niemandem Geld gegeben ( kein Nachweis vorhanden, da Bar gegeben ).
Weiterhin behauptet er wenn der „Bucher“ einfach Ihn für eine Reise bucht, wäre das nicht sein Problem.
Was kann der Bucher nun tun um an sein Geld ( 500 Euro ) zu kommen ? Zeugen sind die anderen Personen die mit in Urlaub fahren.
zwar sind die 3 im Recht, doch müssen sie es zweifelsfrei belegen und im Erfolgsfall den Urlaub mit dem unterlegen Verklagten verbringen.
Als pragmatische Alternative könnten die 3 Überlegen, ob die herrenlosen 300€, ggf. zusammen mit einem Freundschaftszuschlag nicht für Storno- und Mehrkosten ausreichend sind, oder ob ein fünfter zum deutlich reduzierten Gesamtpreis Interesse hat.