Person bucht Urlaub mit anderen, will aber nun nicht mehr mit

Hallo,

Anfang des Jahres wird ein Urlaub mit 4 Personen gebucht. Eine Anzahlung von 300 Euro wird von allen bezahlt ( Bar dem Bucher der Reise gegeben der alles bezahlt ).

Nun muss der Endpreis bezahlt werden ( nochmals 500 Euro ) und eine der Personen will nicht mehr mit. Er will auch nicht den austehenden Restbetrag beitragen, sondern behauptet er wollte nie mit und hätte auch niemandem Geld gegeben ( kein Nachweis vorhanden, da Bar gegeben ).

Weiterhin behauptet er wenn der „Bucher“ einfach Ihn für eine Reise bucht, wäre das nicht sein Problem.

Was kann der Bucher nun tun um an sein Geld ( 500 Euro ) zu kommen ? Zeugen sind die anderen Personen die mit in Urlaub fahren.

Reicht das aus für ein Mahnverfahren ?

MfG

Ohne nachweisliche Vereinbarung im Innenverhältnis der angemeldeten Reiseteilnehmer sehe ich keinen durchsetzbaren Forderungsanspruch :frowning:

G imager

nachweisliche Vereinbarung im Innenverhältnis

Bitte was ?

Die Reise wurde ja auf jede Person gebucht ( mit kompletten Daten wie Name, Geburtsdatum, etc. ). Das sollte ja Nachweis genug sein.

Auch sind 3 Zeugen da die bejahen können das die eine Person unbedingt mit in diesen Urlaub wollte.

So einfach kann es sich die Person ja nun nicht machen.

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Hallo,

zwar sind die 3 im Recht, doch müssen sie es zweifelsfrei belegen und im Erfolgsfall den Urlaub mit dem unterlegen Verklagten verbringen.
Als pragmatische Alternative könnten die 3 Überlegen, ob die herrenlosen 300€, ggf. zusammen mit einem Freundschaftszuschlag nicht für Storno- und Mehrkosten ausreichend sind, oder ob ein fünfter zum deutlich reduzierten Gesamtpreis Interesse hat.

Gruß
achim