Person muss dringend ausziehen, aber DARF nicht?

Also die Betroffene Person ist 19 Jahre, weiblich, wohnt in Herzebrock-Clarholz, Kreis Gütersloh, NRW und hat den Realschul-Abschluss (mittlere Reife) mit Qualifikation.
Sie wohnt bei ihrer Mutter (arbeitslos), zusammen mit ihrer HALBschwester (11 Jahre).
Außerdem ist sie Polin, lebt aber seit ca 13 Jahren in Deutschland und beherrschte die Sprache auch wirklich einwandfrei in Wort und Schrift.
Sie ist arbeitslos und macht ihr Abitur nun an einem Abendgamnasium.
Einen Nebenjob kann sie aufgrund der unten Probleme nicht machen.

Nun zu den Problemen…

Sie lebt seit mehreren Jahren nur in Streit mit ihrer Familie, was sich sowohl auf ihre Leistungen, als auch auf ihre Gesundheit auswirkt. Seit gut einem Jahr hat sie regelmäßig depressive Verstimmungen, teilweise starke Depressionen, weswegen sie allmählich anfängt öfters in der Schule zu fehlen. Sie ist mittlerweile sehr labil, weint sehr oft und ist kaum noch belastbar. Sie zweifelt daran, dass sie das Abitur schafft, da ihre Noten immer mehr absacken und sie sich öfters müde fühlt.
Aus diesem Grund möchte sie dringend ausziehen, ‚darf‘ es aber, laut Familie, nicht. Man sagte ihr, da sie Polin sei, dürfte sie nicht ausziehen und bekäme auch beim Amt keine Unterstützung.

Sie hat bereits selbst versucht sich zu erkundigen, aber im Internet nichts wirklich hilfreiches gefunden.

Meine Fragen an euch:

Stimmt das? ‚Darf‘ sie nicht ausziehen und bekommt sie keinerlei Hilfe? Muss sie dort leben bleiben, obwohl es ihre Gesundheit und ihren Abschluss gefährdet???
Wenn nein: An wen genau muss sie sich wenden? Gibt es ein Amt, zu dem sie gehen kann oder eine bestimmte Stelle?
Wir haben schon überall gesucht, aber wirklich weiter gekommen sind wir nicht. Wohin müssten wir gehen?

Liebe Grüße,

die Joé

Sie lebt seit mehreren Jahren nur in Streit mit ihrer Familie, was sich sowohl auf ihre Leistungen, als auch auf ihre Gesundheit auswirkt. Seit gut einem Jahr hat sie regelmäßig depressive Verstimmungen, teilweise starke Depressionen, weswegen sie allmählich anfängt öfters in der Schule zu fehlen. Sie ist mittlerweile sehr labil, weint sehr oft und ist kaum noch belastbar. Sie zweifelt daran, dass sie das Abitur schafft, da ihre Noten immer mehr absacken und sie sich öfters müde fühlt.

Aus diesem Grund möchte sie dringend ausziehen, ‚darf‘ es aber, laut Familie, nicht.

In Deutschland ist sie volljährig,…
in Deutschland ist Hartz IV, also ALG 2 für unter 25jährige ausgeschlossen; selbst wenn diese dann ausziehen, bekommen sie keine Unterstützung vom Arbeitsamt/Arge, es sei denn, es liegen nachweislich erhebliche Probleme vor; ob dies aber genügt, entscheidet immer die ARge/Hartz 4 bzw. Job-Center.
Einzige Möglichkeit, bei der Arge vorstellig werden, wenn die nein sagen, bestünde nur noch die Möglichkeit, gegen den Ablehnungsbescheid der Arge vor dem zuständigen Sozialgericht klagen. Das dauert, in Berlin bis zu 2 Jahre.

Sie sollte Kontakt zur Caritas ( sozialkirchliche Einrichtung der kath. Kirche) der der Diakonie ( evang. Kirche) aufnehmen, dort gibt es neben vielen sinnvollen Angeboten auch direkte Ansprechpartner, die auch den Gang zu den Behörden mit begleiten.
Die gesundheitlichen Einschränkungen müssten natürlich von einem Arzt diagnostiziert sein.

Falls noch etwas unklar, nochmals posten,
viel Glück

In Deutschland ist sie volljährig,…

in Deutschland ist Hartz IV, also ALG 2 für unter 25jährige
ausgeschlossen; selbst wenn diese dann ausziehen, bekommen sie
keine Unterstützung vom Arbeitsamt/Arge, es sei denn, es
liegen nachweislich erhebliche Probleme vor; ob dies aber
genügt, entscheidet immer die ARge/Hartz 4 bzw. Job-Center.

Wie entscheiden die das denn? Und wie erfahren sie davon?

Bedeutet das, sie hat KEINE CHANCE auszuziehen???

Einzige Möglichkeit, bei der Arge vorstellig werden, wenn die
nein sagen, bestünde nur noch die Möglichkeit, gegen den
Ablehnungsbescheid der Arge vor dem zuständigen Sozialgericht
klagen. Das dauert, in Berlin bis zu 2 Jahre.

Sie sollte Kontakt zur Caritas ( sozialkirchliche Einrichtung
der kath. Kirche) der der Diakonie ( evang. Kirche) aufnehmen,
dort gibt es neben vielen sinnvollen Angeboten auch direkte
Ansprechpartner, die auch den Gang zu den Behörden mit
begleiten.
Die gesundheitlichen Einschränkungen müssten natürlich von
einem Arzt diagnostiziert sein.

Heißt, es wäre gut zu einem Arzt zu gehen, damit er die Depressionen ‚diagnostiziert‘, richtig? Reicht dafür eine einfache Krnakschreibung oder ist da mehr nötig?

Falls noch etwas unklar, nochmals posten,

viel Glück

Dankeschön und entschuldige die vielen, recht doofen Fragen. Ich habe leider von so vielen Dingen keine Ahnung…

Liebe Grüße,

die Joé

In Deutschland ist sie volljährig,…

in Deutschland ist Hartz IV, also ALG 2 für unter 25jährige
ausgeschlossen; selbst wenn diese dann ausziehen, bekommen sie
keine Unterstützung vom Arbeitsamt/Arge, es sei denn, es
liegen nachweislich erhebliche Probleme vor; ob dies aber
genügt, entscheidet immer die ARge/Hartz 4 bzw. Job-Center.

Wie entscheiden die das denn?

Generell erst einmal ablehnend,… Ausnahmen wären, wenn nachweislich gesundheitliche Probleme beim weiteren Mitleben bei den Eltern bestehen, dort eine Gefährdung besteht, es muss immer nachgewiesen werden, am besten, wenn das Jugendamt dem „Auszug“ zustimmt,…

Und wie erfahren sie davon?
Wer und was ???

Bedeutet das, sie hat KEINE CHANCE auszuziehen???

Einzige Möglichkeit, bei der Arge vorstellig werden, wenn die
nein sagen, bestünde nur noch die Möglichkeit, gegen den
Ablehnungsbescheid der Arge vor dem zuständigen Sozialgericht
klagen. Das dauert, in Berlin bis zu 2 Jahre.

Sie sollte Kontakt zur Caritas ( sozialkirchliche Einrichtung
der kath. Kirche) der der Diakonie ( evang. Kirche) aufnehmen,
dort gibt es neben vielen sinnvollen Angeboten auch direkte
Ansprechpartner, die auch den Gang zu den Behörden mit
begleiten.
Die gesundheitlichen Einschränkungen müssten natürlich von
einem Arzt diagnostiziert sein.

Heißt, es wäre gut zu einem Arzt zu gehen, damit er die
Depressionen ‚diagnostiziert‘, richtig? Reicht dafür eine
einfache Krnakschreibung oder ist da mehr nötig?

Falls noch etwas unklar, nochmals posten,

viel Glück

Dankeschön und entschuldige die vielen, recht doofen Fragen.
Ich habe leider von so vielen Dingen keine Ahnung…

Liebe Grüße,

die Joé

Hier fehlt was
Hallo,
hier wurde nicht angesprochen das das Kind noch Unterhaltspflichtig ist.
Heißt das man schauen muß ob die Eltern fähig sind unterhalt für das Kind zu zahlen und wenn nicht ob man sie in die Pflicht nehemn kann sich einen Job zu suchen damit sie diesen Anspruch erfüllen können.
Auch mit einem 400 Euro Job kann man Unterhalt zahlen, wenn auch nur bei Arbeitslosigkeit 165 Euro übrig bleiben.
Gruß SUnny

noch was vergessen
Dem Kind steht bei Auszug nicht nur Unterhalt zu wenn die Eltern den zahlen können sondern auch folgende Bezüge können möglich sein

Schülerbafög wegen Abendgymnasium
Kindergeld worauf die Eltern dann keinen Anspruch mehr haben
Wohngeld ( kann ich nicht genau sagen ist aber denkbar )
Aufstockend Alg 2 wenn z. B tagsüber ein 400 Euro Job von dem Schüler ausgeübt wird ( evtl kann da ein Gutachten helfen das die Situation zu Hause nicht mehr tragbar ist und die weitere Entwicklung des Kindes verhindert. Zwecks Berufsausbildung und Psychische Entwicklung.
Gruß Sunny

Hi,
die betroffene Person sollte sich mit dem Beratungslehrer der Schule zusammensetzen.
Die Schule sollte wissen welche Art von Unterstützung möglich ist.
Andere Möglichkeit - mit einem Schulkollegen zusammenziehen??

viele Grüße
Susanne