Person oder IG gibt sich als eingetragener Verein aus

Gibt es ein Strafmaß dafür, wenn sich eine Person oder „Interessengemeinschaft“ als eingetragener Verein ausgibt?
Es gibt zu dieser „Interessengemeinschaft“ weder eine Satzung, noch einen Vorstand und auch keine Eintragung bei einem Registriergericht (und somit auch keine Registriernummer).

Ein Verein ist eine öffentliche Rechtsperson mit Rechten und Pflichten.
Ein Verein kann z. B. klagen und verklagt werden. Es haftet der verein und bis zu einem gewisssen Grad der Vorsitzende.
Eine Interessengemeinschaft ist nicht rechtsfähig und verantwortlich.
Sie darf sich nicht als Verein ausgeben. Der Staat schreitet hier aber selten ein, es muss schon eine Anzeige vorliegen. Aber wenn will mann Anzeigen? Gibt es eine Geschäftsstelle?

Ein Verein ist eine öffentliche Rechtsperson mit Rechten und
Pflichten.

Was ist denn eine öffentliche Rechtsperson?

Eine Interessengemeinschaft ist nicht rechtsfähig und
verantwortlich.

Außer natürlich, wenn sie ein eingetragener Verein ist. Und auch sonst gilt sie als GbR und kann auch Trägerin gewisser Rechte und Pflichten sein.

Sie darf sich nicht als Verein ausgeben.

Oh, wir kommen schon zum Kern der Frage. Bzw. zu dem, was der Fragesteller wohl auch schon wusste.

Der Staat schreitet
hier aber selten ein, es muss schon eine Anzeige vorliegen.

Wegen…? Hier ist doch nach einem Straftatbestand gefragt worden.

Aber wen will man Anzeigen?

Den Täter. Aber nochmal: Welcher Straftatbestand? In Betracht käme allenfalls § 132a StGB, aber da ist nichts Passendes aufgeführt.

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Hallo,

ein Blick in das Vereinsgesetz hilft da weiter…

Und da steht:

§ 2
Begriff des Vereins.(1) Verein im Sinne dieses Gesetzes ist ohne Rücksicht auf die
Rechtsform jede Vereinigung, zu der sich eine Mehrheit natürlicher oder juristischer
Personen für längere Zeit zu einem gemeinsamen Zweck freiwillig zusammengeschlossen
und einer organisierten Willensbildung unterworfen hat.

(2) Vereine im Sinne dieses Gesetzes sind nicht

  1. politische Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes,
  2. Fraktionen des Deutschen Bundestages und der Parlamente der Länder.

So sind zum B. Gewerkschaften Vereine,die sich (aus guten Gründen) nicht im Vereinsregister eines Amtsgerichtes eintragen lassen.

Denn die Eintragung als e.V. hat vornehmlich Steuerliche -und Haftungsgründe.

Denn ist ein Verein nicht eingetragen,haften alle Vereinsmitglieder voll mit ihrem privaten Vermögen.

Wenn also Lieschen Müller als Vorstand eines nicht eingetragenen Vereines 10 Kisten Mineralwasser bestellt,muss sie auch für die Bezahlung der Kisten persönlich gerade stehen.