Person ohne Erlaubniss Fotogrefieren

Hallo,

Ich hab einen Älteren Herr im Straßenverkehr überholt da dieser fast 25 km/H Langsamer fuhr als erlaubt.

An der Ampel stieg dann eine Älter Frau (ca 60 - 65) aus dem Wagen (sie hat mit der sache eigentlich nichts zu tun) schrie mich des öfterne an was mir einfällt zu überholen zog dann eine Kamera und macht ca 5 Bilder von meinem PKW und mir(wie ich im PKW sitze) ich habe die Frau hingewiesen das sie es sein lassen soll Bilder von mir zu machen.

Darf diese Frau einfach Bilder von mir machen ohne mich zu fragen ? Was kann ich dagegen tun ich möchte mich nicht einfach Fotografieren lassen.

Danke für die Hilfe

Hallo,
keiner darf einfach jemanden ungefragt fotografieren. Hier würde ich einfach Ruhe walten lassen. Was soll schon passieren? Will die Frau damit etwa zur Polizei? Dann bekommt der Herr aber eine Anzeige wegen Behinderung im Straßenverkehr durch unzureichende Geschwinigkeit- und das kann richtig teuer werden!

Regen Sie sich nicht weiter auf. Sie werden diese Menschen nie wieder sehen.

Hier wurde ja nicht einfach aus Lust und Laune fotografiert. Wenn man sich als Geschädigter bei einem Verkehrsvergehen fühlt, darf man das Fahrzeug und den Fahrer zu Beweiszwecken fotografieren.
Und die Auffassung, dass eine Beifahrerin nicht mit der Sache zu tun hat, ist ja wohl hanebüchen.

Also, bevor ich über eigener Rechte nachdenke, sollte man sich überlege, ob man da nicht doch etwas falschgemacht hat. Der äölter Herr fuhr also zu langsam. Und, ärgerlich, aber vielleicht hatter ja Gründe. War das zufällig innerhalb einer geschlossenen Ortschaft (Überholen verboten) oder war der Sicherheitsabstand beim Einscheren vor dem Fahrzeug etwas gering ?

Also, Ball flach halten und etwas Disziplin im Straßenverkehr.

Es gibt Persönlichkeitsrechte und Einschränkungen im öffentlichen Raum, der Verkehr war ein öffentlicher Raum. Denke, dass als Beweisführung Fotos erlaubt sind, nicht aber, um damit Geld zu machen, z. B. auf Werbeträgern.

Oha, ein Fall aus dem richtigen Leben.

Grundsätzlich gilt, dass natürlich nicht jeder jeden fotografieren darf (Persönlichkeitsrechte).

Nach einem Unfall beispielsweise gäbe es wohl ein berechtigtes Interesse, eine Situation oder auch z.B. einen Verletzten zu fotografieren…

Der vorliiegender Sachverhalt indes scheint kein berechtigtes Interesse für diese Frau herzugeben, sie darf also grundsätzlich nicht.

Was kann man tun?
Das unerlaubte Fotografieren ist keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit, also eine Anzeige z.B. bei der Polizei greift ins Leere.
Würde die Gefahr einer Wiederholung bestehen (z.B. bei einem Privatermittler, der mich im Zuge seiner Tätigkeit immer (mal) wieder im Bild festhält), gäbe es die Möglichkeit, mit einer richterlichen Anordnung dies zu unterbinden. Scheint aber hier auch nicht gegegeben.
Bleibt die Frrage, was die Frau mit dem Bild machen will (wird).
Wahscheinlich wollte Sie mit ihrer Handlung nur zeigen, dass sie die Stärkere ist (…von dem hab ich vorsichtshalber ein Bild…)
Unwahrscheinlich, dass sie es an wen auch immer weiter gibt, was soll es beweisen oder zeigen.

Also bis hierher: Es ist passiert, sie durfte es nicht, kein strafbares Verhalten, nur eines, was ihr für den Wiederholungsfall untersagt werden könnte.

Herausgabe des Bildes?
Nur mir großem rechtlichen und tatsächlichen Aufwand durchzusetzen, Ausgang sehr offen.

Fazit:
Es gibt Dinge, die kann man auch mal auf sich beruhen lassen, wenn keine Folgen zu befürchten sind.

Gruß Grebnell

Hallo,

sorry für die verspätetet Antwort, hatte aber urplötzlich und ohne Vorwarnung kein Internet mehr.

Zu der Sache, man darf nicht von fremden Leuten,ohne deren Einwilligung Bilder machen. Würde mir eventuell überlegen, sofern Personalien, z. B. Kennzeichen, Namen etc. bekannt sind Strafanzeige bei der Polizei zu stellen. Wer weiß, was die Person mit diesen Bildern anfängt. Die Polizei kann hierzu auch noch mehr sagen, was man manchen kann und was nicht.

Hoffe, das hilft etwas weiter.

LG

Hallo,

Anwendung würde das Kunsturhebergesetz finden. Allerdings stellt dieses erst das Veröffentlichen von solchen Bildern unter Strafe. Ich fürchte das reine Fotografieren dürfte schwer zu verbieten sein. Wahrscheinlich diente das Fotografieren auch nur dazu, daß Sie sich Sorgen machen, was nun kommt.

Mit freundlichen Grüßen

Sch

soviel ich weiß, kann sie nicht einfach ohne Erlaubnis fotografieren, kann sicherlich der Anwalt regeln. Die Frage ist ob der „Zeuge“(Fahrer) nicht behaupten wird, dass er nichts mitbekommen hätte und dann steht Aussage gegen Aussage, also ist das Ganze aussichtslos. Am Besten Haken dran und nicht weiter ärgern.

Hallo,

Martin Wagener und Grebnell haben hier schon alles Wichtige gut erläutert.

Hallo Benjamin,
vorweg: Das ist schon aeusserst krass, von der Frau!
Also, Bildgebende Medien (Foto/Film, …) sind von Gegenstaenden des öffentl. Lebens (Autos,etc…) erlaubt - auch ohne Erlaubnis.
Im Falle einer ‚direkten‘ Abbildung einer Person, welche als solche dann wieder erkannt wird (Gesichts-Aufnahme/n) sind NUR mit Erlaubnis der Person/en erlaubt! Ausnahme: Fotos von Amtswegen zur Strafverfolgung (Blitzer, etc.).
Die Frau hat sich also UN-gerechtfertigt und unauthoriesiert Bildmaterial von deiner Person bemaechtigt! QWenn sie oder der Fahrer meinten, dass Du dich Verkehrswidrig verhalten hast, dann muessten sie es der Polizei melden (Anzeige) und NICHT eigenmaechtig Personen-Fotos machen.
Falls Du das Kennzeichen des Fahrzeuges hast, dann mache Anzeige wegen Verletzumng der Persoenlichkeitsrechte (i.d. Fall Bildmaterial v. Person). Beschreibe die Frau moeglichst sehr genau, um eine sichere Identifizierung zu gewaehrleiten. Am besten, wenn Du noch Zeuge/n hast. Fuer die Herausgabe der Bilder - samt Negative(!) wirst Du wohl einen Zivilprozess anstrengen muessen, da meist die staatsanwaltschaften, solche Faelle nicht als „fuer die Öffentlichkeit relevant“ angesehen werden.
Sehr ratsam ist ein Rechtsanwalt speziell fuer Verkehrssachen! Rechtschutzversicherte sind ohne Zusatzkosten dabei.
Viel Glueck