Person schliesst Verträge auf Name anderer ab

Hallo!

Ein paar rein hypothetische Fragen:

Person A sei die Mutter von Person B. Person B lebe seit Jahren in anderer Stadt und sei in Wohnung bei A auch seit Jahren nicht gemeldet/gewesen. Person A sei verschuldet (angeblich Privatinsolvenz).
Person B erfährt zufällig, dass A Verträge auf Namen von Person B abschliesst.
B versucht, Beratung zu erhalten.
Amtsgericht lehnt Beratungsschein ab, da B auch andere Stellen zur Hilfe hinzuziehen könne.
Rechtsschutz sage, das sei Familienrecht und daher nicht versichert.
Polizei will Anzeige nicht aufnehmen und meint, dazu müsse B halt in den Wohnort von A fahren und die Anzeige dort aufgeben. Stimmt das?
B hat wenig Zeit und noch weniger Geld übrig, um das Ganze zu regeln.

B schreibt die eine Firma an, mit der ein Vertrag geschlossen wurde und bittet um sofortige Kündigung. Firma antworte nach ca. 8 Wochen und schickt bei der Gelegenheit eine neue Mahnung. Firma hat aus dem Einschreiben zwar die Adresse von B in ihre Datenbank übernommen, aber den eigentlichen Sinn des Briefes ignoriert, dh Kündigung und Erklärung, dass der Vertrag von A geschlossen wurde und A den Namen von B missbräuchlich verwendete.

Was kann B tun? Wer bezahlt das Ganze? Wie kann B herausfinden, was A noch so alles hinter B´s Rücken treibt?
Wie kann (oder muß überhaupt?) B beweisen, dass B diese Vertäge nicht abgeschlossen hat?

Wer kann mir helfen? Vielen Dank,
Nicky

Tach…

ein paar hypothetische Antworten…

  1. Das ist kein Familienrecht sondern Vertragsrechtsschutz m. E…

  2. Das Gericht hat recht, dass es keine B-Hilfe gibt, wenn RSV zahlen müßte.

  3. Strafanzeige kann man überall stellen. Hier geht es um Urkundenfälschung (ggf.) und Betrug. Das sind Offizialdelikte. Da hat die Staatsmacht von Amts wegen zu ermitteln, wenn sie Kenntnis vom Fall erlangt haben.

  4. Grundsätzlich muß derjenige, der eine Leistung fordert, seine Berechtigung („Anspruchsgrundlage“)beweisen. Der Dritte hat aber wohl einen schriftlichen Vertrag und damit einen Vorteil. Allerdings dürfte B ja wohl kaum kunstvoll die Unterschrift gefälscht haben. Zum anderen wäre die Frage, ob B als eigentlicher Besteller identifziert wrden kann., z. B. über die Lieferadresse.

So hoffnungslos ist das wohl nicht…