Person verschwunden, die Folgen

Wer hat eine Idee bei folgendem theoretischen Problem?

Eine Familie wohnt in einer Stadt, alle Familienmitglieder sind auf dieser Wohnung angemeldet.
Der Sohn beginnt im Ausland seine Lehre, bleibt aber weiter als Hauptwohnsitz in der Familienwohnung angemeldet.
Er bittet die Mutter, seine Post zu öffnen und ggf. an ihn weiterzuleiten. Diese Erlaubnis wurde nie zurückgezogen.
Jetzt ist der Sohn 20, die Lehre ist beendet und er ist nicht mehr erreichbar. Es gab keinen Streit.
Der Lehrherr weiß nichts mehr von ihm, Handy ist abgemeldet, email Adresse gibt es nicht, das Zimmer beim Lehrherrn wurde aufgegeben, ehemalige Freunde sind nicht mehr erreichbar.
Inzwischen häuft sich in der Familienwohnung Post für den Sohn: Musterungsbescheid, Zahlungserinnerungen und daraus entstehende Mahnverfahren etc. Da er ja auf dieser Adresse gemeldet ist, gelten auch diese Schreiben als ordnungsgemäß zugestellt.
Fragen:

  1. Kann die Mutter den volljährigen Sohn abmelden, da diese Wohnung nicht sein Hauptwohnsitz ist?
  2. Sollte man den Sohn bei der Polizei als vermißt melden?
  3. Was kann man tun, damit die der Schaden aus dem Verschwinden nicht noch größer wird, z.B durch Versäumnisurteile, da er ja nicht wirklich die Schreiben erhalten hat und reagieren konnte?

Ich hoffe, daß es interessante Antworten gibt und bedanke mich schon mal im vorraus

  1. Kann die Mutter den volljährigen Sohn abmelden, da diese
    Wohnung nicht sein Hauptwohnsitz ist?

Ja, eine Person, die definitiv nicht mehr dort wohnt, kann nach „unbekannt“ abgemeldet werden. Genaueres sagt die zuständige Meldebehörde.

Gruß
Nelly

Hallo erstmal,

Abmeldung ist durchaus möglich, Vermisstenanzeige bei der Polizei sollte dringend erstattet werden (da ab dann z.B. auch Fristen für eine ggf. notwendige Todeserklärung einfach nachgewiesen werden können), aber was die materiell-rechtliche Seite der ganzen öffentlich- und zivilrechtlichen Verfahren angeht, sehe ich schwarz. D.h. auch wenn bei der Mutter nicht mehr zugestellt werden kann, schützt dies den Betroffenen nicht. Bei unbekanntem Aufenthalt wird eben öffentlich zugestellt und gut ist. D.h. es ergehen dann Versäumnisurteile, Bußgelder werden rechtskräftig, … Taucht der Guteste dann wieder auf, holt ihn der ganze Mist wieder ein.

Gruß vom Wiz

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