Habe eine Frage bezüglich Arbeitsrecht im Zusammenhang mit Minusstunden. Branche: Elektrohandwerk
Person X wurde zwecks schlechter Auftragslage gekündigt. Seit Anfang des Jahres ist im Betrieb Y so wenig zu tun, dass die Person X gelegentlich gearbeitet hat - die Person X war so zusagen auf Abruf, soweit was zu tun war. Nun haben sich zum Kündigungszeitpunkt eine Menge Minusstunden angesammelt wobei der Chef Z der Meinung ist, dass die Person X für die Minusstunden aufkommen soll. Die Sachlage ist allerdings, das der Chef Z der Person X noch drei Montasgehälter schuldet ! Der Chef Z möchte der Person X die Minusstunden (?) von den drei offenen Monatsgehälter abziehen und ist auch der Meinung das die person X für die Minusstunden aufkommen soll !
Die Person X kann aber nichts für die schlechte Auftragslage und ist der Meinung, dass die Person X Anspruch auf die offenen Monatsgehälter hat und nicht für die Minusstunden aufkommen muss !
Im vertrag der Person X steht folgendes:
Die Arbeitszeit wird ,soweit tariflich nicht anders geregelt - flexibel gestaltet. Sie Beträgt im Schnitt eines Jahres xxx Stunden pro Monat. Mehr- und Minusstunden werden in einem Arbeitskonto erfasst. die obergrenze für plus und minusstunden beträgt je 100 Stunden. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist der positive Saldo auszuzahlen. Besteht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein negativer Saldo, den der Arbeitnehmer zu vertreten hat, gilt das dafür bereits gezahlte Arbeitsentgeld als Vergütungsvorschuss und wird mit fälligem Verdienst ab bekanntwerden des Ausscheidens aufgerechnet"
Muss die Person X für die Minusstunden, die die Person X nicht zur Vertreten hat aufkommen ? Muss die person X min. für 100h grade stehen (obwohl die Person X die nicht zu Vertreten hat) aufkommen ? Oder hat die Person X vollen Anspruch auf die offenen drei Monatsgehälter ?
Die Arbeitszeit wird ,soweit tariflich nicht anders geregelt -
flexibel gestaltet. Sie Beträgt im Schnitt eines Jahres xxx
Stunden pro Monat. Mehr- und Minusstunden werden in einem
Arbeitskonto erfasst. die obergrenze für plus und minusstunden
beträgt je 100 Stunden. Bei Beendigung des
Arbeitsverhältnisses ist der positive Saldo auszuzahlen.
Besteht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein negativer
Saldo, den der Arbeitnehmer zu vertreten hat, gilt das dafür
bereits gezahlte Arbeitsentgeld als Vergütungsvorschuss und
wird mit fälligem Verdienst ab bekanntwerden des Ausscheidens
aufgerechnet"
nach meinem Verständnis ist die Regelung eindeutig: Arbeitszeitkonto mit klarer Regelung. Für solche Auftragslagen ist ja ein Arbeitszeitkonto da…
Muss die Person X für die Minusstunden, die die Person X nicht
zur Vertreten hat aufkommen ? Muss die person X min. für 100h
grade stehen (obwohl die Person X die nicht zu Vertreten hat)
wenn Person X jetzt nicht dafür geradestehen will, hätte sie den Passus im AV streichen müssen.
aufkommen ? Oder hat die Person X vollen Anspruch auf die
offenen drei Monatsgehälter ?
hi,
aber die Person X kann doch nichts für die schlechte Arbeitslage. Hätte der Chef Z der Person X früher kündigen müssen !
wie war das gemeint, das Person X nicht vollen Anspruch auf die offenen Monatsgehälter hat ? Muss die Person X für die 100 Stunden gerade stehen, oder wie ?
Die Arbeitszeit wird ,soweit tariflich nicht anders geregelt -
flexibel gestaltet. Sie Beträgt im Schnitt eines Jahres xxx
Stunden pro Monat. Mehr- und Minusstunden werden in einem
Arbeitskonto erfasst. die obergrenze für plus und minusstunden
beträgt je 100 Stunden. Bei Beendigung des
Arbeitsverhältnisses ist der positive Saldo auszuzahlen.
Besteht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein negativer
Saldo, den der Arbeitnehmer zu vertreten hat, gilt das dafür
bereits gezahlte Arbeitsentgeld als Vergütungsvorschuss und
wird mit fälligem Verdienst ab bekanntwerden des Ausscheidens
aufgerechnet"
Muss die Person X für die Minusstunden, die die Person X nicht
zur Vertreten hat aufkommen ? Muss die person X min. für 100h
grade stehen (obwohl die Person X die nicht zu Vertreten hat)
aufkommen ? Oder hat die Person X vollen Anspruch auf die
offenen drei Monatsgehälter ?
Gruss
sidebrody
Hallo,
solange X seine Arbeitskraft angeboten hat und keine Arbeitseinsätze abgelehnt hat, ist ihm m. E. der Lohn für die durchschnittlich zugrunde gelegte Arbeitszeit zu bezahlen. X hat die Minusstunden dann nicht zu vertreten.
Ein Gang zum Fachanwalt zur Durchsetzung der Ansprüche ist m. e. dringend anzuraten und lohnend.
solange X seine Arbeitskraft angeboten hat und keine
Arbeitseinsätze abgelehnt hat, ist ihm m. E. der Lohn für die
durchschnittlich zugrunde gelegte Arbeitszeit zu bezahlen. X
hat die Minusstunden dann nicht zu vertreten.
Ein Gang zum Fachanwalt zur Durchsetzung der Ansprüche ist m.
e. dringend anzuraten und lohnend.
&Tschüß
Wolfgang
@wolfgang
das heißt also, das Person X nicht mal für die Obergrenze von 100 stunden aufkommen muss ? …Person X hat keine Minusstunden zu vertreten !
die Formulierung im Arbeitsvertrag ist absolut eindeutig.
Der AN ist nicht ersatzpflichtig, da er die Minusstunden nicht zu vertreten hat. Außerdem hat er ja seine Arbeitskraft permanent angeboten.
Die Position des AG ist m.E. im höchsten Maße rechtsmissbräuchlich.
Fazit:
Schnellstmöglich zum Fachanwalt für Arbeitsrecht und die drei ausstehenden Monatsgehälter einklagen. Im Falle eines Konkurses des AG (und der steht ja bei anhaltend schlechter Auftragslage alsbald an) sind die nicht titulierten Ansprüche nämlich auch weg.
Anmerkung am Rande: Bei der Krankenkasse nachfragen ob die Sozialbeiträge ordnungsgemäß abgeführt wurden …