Person Y arbeitet unwissentlich "Schwarz" bei seiner Ausbildung

Hallo erstmal,
Ich hätte eine Frage zum vollgendem Vorfall:
Angenommen ein Firmenleiter sucht Azubis zum ausbilden und Person Y bewirbt sich.
Er wird auch gleich genommen und fängt seine Lehre an. Nach ca. 5 Monaten kündigt Person Y
Da er vom Chef Schikaniert wurde z.B. zu viele Arbeitsstunden und zu wenig Lohn.
Jetzt hat Person Y erfahren das er, dass die Ausbildung keine "Richtige" Ausbildung war 
sondern das Person Y Schwarz gearbeitet hat.

Kann er nun den Firmenleiter Verklagen und wenn Ja auf welche Rechtslage?

Viele Grüße, 

Jay

hallo.

Nach ca. 5 Monaten kündigt Person Y
Da er vom Chef Schikaniert wurde z.B. zu viele Arbeitsstunden
und zu wenig Lohn.

gibt’s einen ausbildungsvertrag?

Jetzt hat Person Y erfahren das er, dass die Ausbildung keine
„Richtige“ Ausbildung war sondern das Person Y Schwarz gearbeitet hat.

wie hat person Y das erfahren?
abgesehen davon, daß sie hätte stutzig werden müssen, weil keine rede von berufschulbesuch ist. oder wurde die berufsschule besucht?
gibt’s lohnbescheinigungen?

Kann er nun den Firmenleiter Verklagen und wenn Ja auf welche
Rechtslage?

person Y kann ihn nicht direkt wegen schwarzarbeit verklagen. schwarzarbeit ist was strafrechtliches, d.h. da müssen die entsprechenden behörden tätig werden.

aber zunächst mal müßte man den tatsächlichen sachverhalt ein bißchen näher betrachten. gib mal ein paar mehr infos.

gruß

michael

Hallo Michael,

Danke für deine Antwort!
Mittlerweile hat sich die Sache geklärt da Person Y nie die Berufsschule besucht hat und auch keinen Arbeitsvertrag bekommen hat. Außerdem hat er das Geld bar auf die Hand bekommen.
Entwerder war Person Y falsch informiert wie soetwas abläuft oder wusste davon bescheid und hat sich somit mitstrafbar gemacht.

Trotzdem danke für deine Antwort :smile:

hallo.

Außerdem hat er das Geld bar auf die Hand bekommen.

dann wurde das arbeitsverhältnis wahrscheinlich weder gemeldet noch wurden entsprechende sozialversicherungsbeiträge abgeführt.
das wäre in der tat schwarzarbeit.

Entwerder war Person Y falsch informiert wie soetwas abläuft
oder wusste davon bescheid und hat sich somit mitstrafbar
gemacht.

genau. unwissenheit schützt (leider?) vor strafe nicht.
also sollten am besten beide die klappe halten und hoffen, daß ihnen niemand auf die schliche kommt :smile:

gruß

michael