Hallo,
wenn man von der Rechtsprechung spricht, welche Personen werden zum rechtsprechenden Personal gezählt? Meines Wissens ausschließlich die Richter, die Staatsanwalte sind schon Teil der Exekutive. Stimmt das so?
Vielen Dank
Martin Unterholzner
Hallo,
wenn man von der Rechtsprechung spricht, welche Personen werden zum rechtsprechenden Personal gezählt? Meines Wissens ausschließlich die Richter, die Staatsanwalte sind schon Teil der Exekutive. Stimmt das so?
Vielen Dank
Martin Unterholzner
Hallo!
wenn man von der Rechtsprechung spricht, welche Personen
werden zum rechtsprechenden Personal gezählt?
Ja klar, die Staatsanwaltschaft ist Exekutive. Die Rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut, Art. 92 GG.
Gruß,
Florian.
Richter, Schöffen, Geschworene, Mediatoren
Hi !
wenn man von der Rechtsprechung spricht, welche Personen
werden zum rechtsprechenden Personal gezählt?
Da die Rechtsprechung durch die Gerichte erfolgt, muss geprüft werden, wer in den Gerichten für die Urteile zuständig ist.
Neben den Berufsrichtern, die oben angesprochen wurden, sind sicherlich auch die Schöffen zu nennen, die an der Urteilsfindung mitwirken.
Bei Geschworenengerichten (in D meines Wissens nicht möglich) zählen auch die Geschworenen zum Recht sprechenden Personal.
Wenn man die „Rechtsprechung“ in einem weiten Sinne auffassen will, kann sicherlich auch der Bereich der Mediation (sowas wie Schlichtung) einbezogen werden. Dann wäre auch der Mediator Teil des Personals.
Meines Wissens ausschließlich die Richter, die Staatsanwalte sind
schon Teil der Exekutive.
Anwälte, seien es nun Ankläger, Klägervertreter oder Beklagtenvertreter zählen nicht zu den Spruchkörpern der Gerichte. Ob ich sie allerdings zur Exekutive zählen würde, …? Ich weiss es nicht.
BARUL76
Hallo!
Da die Rechtsprechung durch die Gerichte erfolgt, muss geprüft
werden, wer in den Gerichten für die Urteile zuständig ist.
Man macht es sich einfacher, wenn man nicht sagt, dass Rechtsprechung durch die Gerichte erfolgt, sondern durch die Richter. Dann braucht man auch nicht so kompliziert abwägen, wer nun im Gericht daz gehört oder nicht.
Neben den Berufsrichtern, die oben angesprochen wurden, sind
sicherlich auch die Schöffen zu nennen, die an der
Urteilsfindung mitwirken
und die Handelsrichter und die übrigen ehrenamtlichen Richter. Deswegen ist man aber immer noch gut damit bedient, wenn man schlicht sagt „Die Rechtsprechung geschieht durch die Richter“. So bestimmt es ja auch Art. 92 GG, der mit „Richter“ nicht nur die Berufsrichter, sondern auch die ehrenamtlichen Richter meint.
Wenn man die „Rechtsprechung“ in einem weiten Sinne auffassen
will, kann sicherlich auch der Bereich der Mediation (sowas
wie Schlichtung) einbezogen werden. Dann wäre auch der
Mediator Teil des Personals.
Da übersiehst Du, dass der Sinn der Mediation gerade darin besteht, nicht vor Gericht zu landen und nicht von oben herab einen friedensstifetenden Spruch zu erhalten.
Das Ergebnis ist im besten Falle eine Regelung der beteiligten Parteien, die den Streit beilegt. Wesen der Mediation ist, dass der Mediator eben, anders als der Richter, nicht zu irgend einer Entscheidung findet, sondern dass die Beteiligten selbst entscheiden, wie sie den Streit beilegen wollen. Das mag dem Rechtsfrieden dienen, hat aber gerade nichts mit Rechtsprechung zu tun.
Anwälte, seien es nun Ankläger, Klägervertreter oder
Beklagtenvertreter zählen nicht zu den Spruchkörpern der
Gerichte. Ob ich sie allerdings zur Exekutive zählen würde,
…? Ich weiss es nicht.
Der Staatsanwalt ist ja nicht irgendein Anwalt, er ist schlicht und einfach ein Beamter. Und als Beamter kann er wohl nur Teil der Exekutive sein.
Der Rechtsanwalt ist unabhängiges Organ der Rechtspflege, übt aber keine Staatsgewalt aus, kann also weder der einen noch der anderen Staatsgewalt zugerechnet werden.
Gruß,
Florian.