Personalabwesenheit und Umsatzsteuervoranmeldung?

Hallo!
Wenn man nicht gerade unter die Kleinunternehmerregelung fällt,ist man ja monatlich zur Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet.D.h. man bringt i.d.R. seine gestellten Rechnungen,aktuelle Kontoauszüge etc zum Steuerberater,welcher bis zum 10.des Folgemonats die Umsatzsteuervoranmeldung einreicht.Angenommen, der Unternehmer reist für einige Wochen ins Ausland und so ist quasi keiner da,der die Unterlagen für den Steuerberater „fertigmacht“,das Geschäft ruht ja in dieser Zeit praktisch. Insbesondere das Einreichen der Kontoauszüge des aktuellen Monats sehe ich da als Problem. Wie soll man in so einem Fall vorgehen ? Gibts da die Möglichkeit, eine Art „Aufschub“ beim Finanzamt zu beantragen ?

Marco

Servus,

grundsätzlich ist für solche Situationen das Mittel der Dauerfristverlängerung vorgesehen.

Fristverlängerung im begründeten Einzelfall bei USt-VA ist mir unbekannt, aber das heißt nicht, dass es die nicht gäbe.

Wenn das Geschäft „ruht“, ist technisch-pragmatisch eine sorgfältige Schätzung der Werte „nach der sicheren Seite“ das angezeigte Mittel. Wie das geht, ohne dass man sich auf dünnes Eis begibt, sollte der StB drauf haben.

Schöne Grüße

MM