Hallo!
Wenn man nicht gerade unter die Kleinunternehmerregelung fällt,ist man ja monatlich zur Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet.D.h. man bringt i.d.R. seine gestellten Rechnungen,aktuelle Kontoauszüge etc zum Steuerberater,welcher bis zum 10.des Folgemonats die Umsatzsteuervoranmeldung einreicht.Angenommen, der Unternehmer reist für einige Wochen ins Ausland und so ist quasi keiner da,der die Unterlagen für den Steuerberater „fertigmacht“,das Geschäft ruht ja in dieser Zeit praktisch. Insbesondere das Einreichen der Kontoauszüge des aktuellen Monats sehe ich da als Problem. Wie soll man in so einem Fall vorgehen ? Gibts da die Möglichkeit, eine Art „Aufschub“ beim Finanzamt zu beantragen ?
Marco