Personalakte Akteneinsicht

Hallo,

angenommen, ein Arbeitnehmer wurde vor 2,5 Jahren zum Vorstand und Betriebsrat vorgeladen, weil es zwischenmenschliche Probleme zwischen dem besagten Arbeitnehmer und zwei weiteren Arbeitnehmern gegeben hatte: Ist es üblich, daß im Zusammenhang solcher Vorladungen dann hinterher etwas dazu in die Personalakte des Arbeitnehmers eingetragen wird? Und wie lange bleiben solche Einträge für gewöhnlich bestehen? Zu einer Abmahnung war es damals nicht gekommen. Und, ganz wichtig: Hat ein Arbeitnehmer das Recht, seine Personalakte komplett einsehen zu dürfen? Vielen Dank für Infos.

Gruß Rüdiger

Google ist Dein Freund
Hi!

Hättest Du mit „einsicht personalakte“ mal Google bemüht, hättest Du diesen (sehr brauchbaren) Link gefunden, der Dir sagt, dass es das Recht zur Einsicht in die Personalakte gibt:

http://www.rechtslexikon-online.de/Personalakte.html

Was dort fehlt, ist der Hinweis, dass Du auch einen Betriebsrat mit der Einsicht beauftragen kannst. Ebenso kannst Du einen BR hinzuziehen, wenn Du selbst Einsicht nimmst.
Entfernen darfst Du natürlich selbst nichts!
Und „jederzeit“ ist ein dehnbarer Begriff - es kann sein, dass die Personalabteilung Dir sagt: Komm übermorgen um 13 Uhr wieder :wink:

LG
Guido

Hallo

angenommen, ein Arbeitnehmer wurde vor 2,5 Jahren zum Vorstand
und Betriebsrat vorgeladen, weil es zwischenmenschliche
Probleme zwischen dem besagten Arbeitnehmer und zwei weiteren
Arbeitnehmern gegeben hatte: Ist es üblich, daß im
Zusammenhang solcher Vorladungen dann hinterher etwas dazu in
die Personalakte des Arbeitnehmers eingetragen wird?

Zumindest ist es nicht verboten.

Und wie
lange bleiben solche Einträge für gewöhnlich bestehen?

Kommt drauf an. Eventuell bis zum St. Nimmerleinstag. Hier gibt es keine Frist. Entscheidend ist eher die Frage, wie lange man arbeitsrechtlich auf solche Dinge zurückgreifen kann. Aber auch da gibt es keine Frist.

ZUnd, ganz
wichtig: Hat ein Arbeitnehmer das Recht, seine Personalakte
komplett einsehen zu dürfen?

Ja

Gruß,
LeoLo

Was dort fehlt, ist der Hinweis, dass Du auch einen
Betriebsrat mit der Einsicht beauftragen kannst.
Ebenso kannst Du einen BR hinzuziehen, wenn Du selbst
Einsicht nimmst.

Hallo Guido,

der Arbeitmehmer vermutet ja gerade, daß einer aus dem BR unsauber gearbeitet hatte… sodaß nun in den Akten vielleicht genau das Gegenteil davon drin steht, was der Arbeitnehmer gesagt hatte, deshalb ist es wichtig, daß der auch unabhängig vom BR das Recht hat, seine Personalakte einsehen zu dürfen. Danke auch für den Link.

Gruß Rüdiger