Hallo zusammen,
ich hoffe, ich bin im richtigen Forum.
Gegeben sei ein Mitarbeiter des Betriebsrates, der nach einer Wahl „seinen“ Posten nicht mehr innehat. Dieser Mitarbeiter bekommt nun einen Job in der Personalabteilung der Firma.
Da in der Vergangenheit einige unschöne Dinge durch diesen Mitarbeiter verursacht und iniziert wurden und er bei der Mehrzahl der Beschäftigten kein Vertrauen mehr genießt, stellt sich die Frage, ob man einzelnen Personen der Personalabteilung auf Grund eines gestörten Vertrauensverhältnisses die Einsicht und Bearbeitung der eigenen Personalakte verweigern kann?
Wenn ja, gibt es hierzu eine gesetzliche Grundlage und wie würde man es dem Personalchef mitteilen?
Ich würde mich freuen , wenn mir jemand hierzu etwas sagen könnte.
Gruß norler
Hallo zusammen,
Hallo,
ich hoffe, ich bin im richtigen Forum.
Wird schon passen.
Gegeben sei ein Mitarbeiter des Betriebsrates, der nach einer
Wahl „seinen“ Posten nicht mehr innehat. Dieser Mitarbeiter
bekommt nun einen Job in der Personalabteilung der Firma.
Da in der Vergangenheit einige unschöne Dinge durch diesen
Mitarbeiter verursacht und iniziert wurden und er bei der
Mehrzahl der Beschäftigten kein Vertrauen mehr genießt, stellt
sich die Frage, ob man einzelnen Personen der
Personalabteilung auf Grund eines gestörten
Vertrauensverhältnisses die Einsicht und Bearbeitung der
eigenen Personalakte verweigern kann?
NEIN, es ist grundsaetzlich nicht moeglich, dass einzelne AN nach Belieben individuelle „Sperrvermerke“ fuer ihre Akten vergeben koennen.
Ich würde mich freuen , wenn mir jemand hierzu etwas sagen
könnte.
Gruß norler
&Tschuess
Wolfgang
Hallo Wolfgang,
vielen Dank für die Antwort.
Leider entspricht sie nicht meinen Erwartungen, aber da kannst Du ja nichts für.
Gruß norler