Personalausw. da beantr. wo man nicht gemeldet ist

Moin auch,

wie ich das verstund, hält sie sich temporär bei ihren Eltern auf. Nach Gesundung wird sie wieder in ihrer eigenen Wohnung, also an ihrem angemeldeten Hauptwohnsitz residieren. Durch den nur temporären Aufenthalt in Niedersachsen ist sie m.M. nach nicht verpflichtet, dort ihren Hauptwohnsitz anzumelden. Trotzdem zugegeben, in diesem Aspekt ist ihr Fall nicht identisch mit meinem.
Dann versucht sie aber, einen Personalausweis zu beantragen an einem Ort, der nicht ihr Hauptwohnsitz ist. Und da gleichen sich unsere Fälle. Wobei ich immer noch nciht verstehe, warum ein Bundes personalausweis nicht innerhalb des gesamten Bundes beantragt werden kann. Seis drum, ich muss nicht alles verstehen.

Ralph

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Servus,

auch wenn eine Melde_pflicht_ in Niedersachsen erst bei einem Aufenthalt von über sechs Monaten besteht, sehe ich immer noch keinen Grund, weshalb eine Wohnung, die mehr als drei Monate lang die ausschließlich genutzte Wohnung ist, nicht als Hauptwohnung angemeldet werden dürfte.

Und diese ausschließlich genutzte Wohnung ist eben die Wohnung der Eltern.

Nungut, seisdrum - schöne Grüße

MM