Ich habe meinen Perso verloren und habe nun folgendes Problem:
Durch einen Arbeitsunfall lebe ich zurzeit bei meinen Eltern in Niedersachsen. Gemeldet bin ich aber in Baden Württemberg. Habe nun leider meinen Personalausweis verloren.
Ich wollte hbier in Niedersachsen auf dem nächsten Einwohnermeldeamt einen neuen Personalausweis oder wenigstens einen vorläufigen Ausweis beantragen und austellen lassen. Aber die „freundliche“ Dame dort sagte mir das ich Beides nur in dem Bundesland in dem ich gemeldet bin bzw. bei meinem dort zuständigen Einwohnermeldeamt beantragen kann.
Das kann doch nicht sein oder? Ich bin sicherlich noch gut 3 Monate krank. Ich muß hier doch einen vorläufigen Ausweis bekommen können?!
Was kann ich da tu?
Servus,
Was kann ich da tun?
die Hauptwohnung bei der Gemeinde anmelden, in der Du tatsächlich wohnst. Das geht leicht, denn eine Abmeldung ist innerhalb des Bundesgebietes nicht mehr notwendig.
Jo, und dann wieder anmelden, wenn die Adresse in Baden-Württemberg wieder richtig ist.
Schöne Grüße
MM
Mein Hauptwohnsitz ist ja in Baden Würtemberg. Das ist ja das Problem. Die Tante hier auf der Gemeinde in Niedersachsen sagt dass ich weder nen Perso noch nen vorläufigen Ausweis bekomme da ich hier nicht gemeldet bin.
Huhu Klärchen,
ich wohne seit langer Zeit in Baden-Württemberg, und ich weiß definitiv, daß man hier nicht ausgebürgert wird, wenn man sich in ein anderes Bundesland ummeldet, und auch, daß die Ausreise in ein anderes Bundesland nicht nur auf besonderen Antrag möglich ist.
Was spricht denn dagegen, daß Du Dich dort anmeldest, wo Du tatsächlich wohnst und dies so wie Du sagst auch noch mindestens drei Monate tun wirst?
Und wenn Du wieder im Süden bist, gehst Du einfach nochmal zum Bürgerdienst und meldest Dich wieder an.
Kostet nix und geht schnell. Und außerdem gibts dann Punkte im Himmel, weil Du Dich sowieso ummelden müßtest, wenn Du über so lange Zeit woanders wohnst.
Schöne Grüße
MM
Wir reden bzw. schreiben aneinander vorbei. Ich wohne definitiv in BW…sprich dort ist mein angemeldeter Wohnsitz. Ich bin nur bei meinen Eltern wegen dem Arbeitsunfall untergekrochen da ich nicht mobil bin. Nun habe ich hier meinen Perso verloren. Das Amt hier sagt ich bekomme hier keine Ausweisdokumente da ich in BW gemeldet bin. Und aus dem Schwabenländle bekomm ich nur Dokumente wenn ich da persönlich auftauche. Was völlig unpraktisch wär.
Es kann doch nicht sein. Man muß doch irgendwie etwas Vorläufiges bekommen können.
Es kann doch nicht sein. Man muß doch irgendwie etwas
Vorläufiges bekommen können.
Ja, einen vorläufigen Reisepass.
Zum Passamt der Elterngemeinde gehen und diesen dort beantragen.
Das geht aber nur mit einer Passermächtigung der Hauptwohnungsgemeinde.
Das Passamt der Elterngemeinde kann dort anrufen, sich die Passermächtigung geben lassen und einen Abzug deines Perso-Antrages faxen lassen. Der vorläufige RP kostet dann halt 26 Euro + evtl. anfallende Sondergebühren (wie Telefon/Faxkosten etc.).
Probiers damit mal…Wenn sich deine Hauptwohnungsgemeinde allerdings quer stellt…dann stehst auf verlorenem Posten…
Servus,
also nochmal, zum Mitschreiben.
Elfriede Wohnhaas wohnt in der Weberberggasse 11 in Biberach an der Riß.
Im Zuge einer Erkrankung verbringt sie die Zeit von 17. August 2010 bis 20. März 2011 in der Wohnung ihrer Eltern, Kiebitzrain 14 in Großburgwedel. Der Mietvertrag für die Wohnung in der Weberberggasse 11 in Biberach an der Riß bleibt während dieser Zeit bestehen, aber die Wohnung wird nicht genutzt.
Da der Zeitraum 17. August 2010 bis 20. März 2011 sechs Monate überschreitet, besteht für Elfriede Wohnhaas eine Meldepflicht für ihre Wohnung Kiebitzrain 14 in Großburgwedel. Da diese Wohnung während des genannten Zeitraumes die vorwiegend genutzte Wohnung ist, handelt es sich um die Hauptwohnung.
Wenn der Zeitraum, den Elfriede Wohnhaas in der Wohnung Kiebitzrain 14 in Großburgwedel verbringt, weniger als sechs Monate ausmacht, besteht keine Meldepflicht. Die Meldung dieser Hauptwohnung ist aber nicht verboten.
Elfriede Wohnhaas kann die Hauptwohnung in Großburgwedel schriftlich, persönlich oder, falls die Meldebehörde einen Internetzugang eingerichtet hat, auch online anmelden. Eine eigene Abmeldung in Biberach an der Riß ist nicht notwendig, weil der Umzug innerhalb des Bundesgebietes stattfindet.
Wenn sie im März 2011 wieder die Wohnung in Biberach an der Riß bezieht, genügt es, wenn sie bei der Anmeldung in Biberach an der Riß ihre bisherige Adresse in Großburgwedel angibt, eine eigene Abmeldung ist bei einem Umzug innerhalb des Bundesgebietes nicht mehr notwendig.
Wenn Elfriede Wohnhaas während der Zeit, die sie in Großburgwedel verbringt, einen neuen Personalausweis erhält, ist auf diesem die Adresse Kiebitzweg 14, Großburgwedel, angegeben. Wenn sie sich im März 2011 wieder in Biberach an der Riß anmeldet, wird diese Adresse mit einem Aufkleber mit der Adresse Weberberggasse 11, Biberach an der Riß, überklebt und diese Überklebung mit einem Dienstsiegel der Meldebehörde in Biberach an der Riß bestätigt.
So. Und wo ist jetzt das Problem?
Schöne Grüße
MM
Hiho,
Wenn sich deine Hauptwohnungsgemeinde
allerdings quer stellt…dann stehst auf verlorenem
Posten…
kannst Du erklären, warum? In der Zeit, die dieser Thread jetzt dauert, hätten sich mindestens fünf Wohnungen an- und abmelden lassen.
Schöne Grüße
MM
Passender Link
http://www.klangundkleid.de/img/plakate/film/2007128…
Das große Problem ist dass meine Heimatgemeinde und die Behörde hier oben im Norden beiden meinen dass das so nicht geht. ^^
Servus,
das ist jetzt ein ganz neuer Aspekt, von dem Du noch gar nichts gesagt hast.
Was genau geht nicht? Die Anmeldung an Deinem jetzigen, tatsächlichen Wohnort? Das sollte dort vielleicht mit dem niedersächsischen Meldegesetz ein wenig untermauert werden.
Wenn ein Mitarbeiter der Meldebehörde in Niedersachsen die Anmeldung einer Wohnung zurückweist, muss er das begründen. Wie ist die Ablehnung der Anmeldung begründet worden?
Schöne Grüße
MM
Ganz einfach damit dass ich in Baden Würtenberg gemeldet bin und hier in Niedersachsen eigentlich nicht wohne. Das haben beide Behörden bestätigt…außerdem wurde mir das auch so von einem Bekannten meiner Eltern der hier im Rathaus arbeitet.
Servus,
das ist ganz normal, daß man zu dem Zeitpunkt, zu dem man in eine andere Wohnung umzieht, noch irgendwo anders gemeldet ist. Seit einiger Zeit kann bei einem Umzug innerhalb des Bundesgebietes die Abmeldung an der bisherigen Wohnadresse zusammen mit der Anmeldung an der neuen Wohnadresse vorgenommen werden, es ist nicht notwendig, extra zur Abmeldung die Meldebehörde der bisherigen Wohnadresse aufzusuchen. Geht alles in einem Rutsch.
Und das hier:
und hier in Niedersachsen eigentlich nicht wohne.
sollte der Bekannte Deiner Eltern vielleicht einmal überdenken. Für ihn hab ich hier mal etwas aus § 7 des niedersächsischen Meldegesetzes:
_Begriff der Wohnung
Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird._
D.h. selbst wenn Deine Eltern so garstig sind und Dich in der Besenkammer einsperren, hast Du dort eine Wohnung.
Aber weißt Du was: Machs Dir doch einfach so kompliziert wie Du magst. So wichtig scheint Dir der neue Perso nicht zu sein, sonst hättest Du ihn heute früh schon beantragt. Gleich zusammen mit der Anmeldung. Ich selber habe noch viele Umzüge mitgemacht, bei denen die Ummelderei ein Riesenzirkus war, mit Bestätigungen der Wohnungsgeber über Ein- und Auszug, mit Abmeldung der alten Wohnung und separater Anmeldung der neuen, mit regelrecht perversen Öffungszeiten der zuständigen Behörden, kein Denken an online-Meldungen usw. usw. - und was tut Gott? Ich habs alles überlebt.
Schöne Grüße
MM
Hallo,
Wenn sich deine Hauptwohnungsgemeinde
allerdings quer stellt…dann stehst auf verlorenem
Posten…kannst Du erklären, warum? In der Zeit, die dieser Thread
jetzt dauert, hätten sich mindestens fünf Wohnungen an- und
abmelden lassen.Schöne Grüße
MM
da die Meldung nur erfolgen würde, damit ein Perso beantragt werden kann, wäre die Meldung melderechtlich „ned ganz in Ordnung“ und würde somit evtl. als Scheinmeldung gewertet, die eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Und bei der Hauptwohnungsgemeinde stellt man eben laut Gesetz den Perso-Antrag und ned irgendwo anders…
Die ehrlichen beißen immer die Hunde. Zur Meldebehörde hingehen anmelden, Perso beantragen, sonst nix anderes erzählen und in 3 Wochen Perso abholen, Sache geritzt… aber solche Gesetzwidrige Hinweise soll man ja nicht geben…
Gruss von Sid
Was biat Du denn für ne Pfeife…ich war schon beim Amt und wollte einen Perso beantragen bzw. mich umelden. Die sagen das geht nicht. Zusätzlich hab ich mir die Finger wundtelefoniert…und überall sagt man mir nen neuen Perso bzw. vorläufige Ausweisdokumente bekomm ich nur in der Gemeinde in der ich gemeldet bin. Ich bekomm hier in Niedersachsen auch keinen Führerschein (den hab ich auch verloren). Da war ich z.B. bei 15 verschiedenen Führerscheinstellen.
Und den Rest zu Dir verkneif ich mir mal lieber. Danke für nichts.
Ach liebes Klärchen,
vorläufige Ausweisdokumente bekomm ich nur in der
Gemeinde in der ich gemeldet bin.
was glaubst Du, worüber wir seit Tagen diskutieren.
Nur noch ein Hinweis: Dinge wie z.B. die Augenfarbe sind angeboren und bleiben ein Leben lang gleich. Aber an der gemeldeten Wohnung kann man jederzeit was ändern. Auch als Pfeife.
Das ist der Punkt, den Du aus irgendeinem kühlen Grund nicht auffassen willst. Und genau daher kommen Deine Schwierigkeiten.
Nun denn, seisdrum -
MM
Servus,
inwiefern kann eine Wohnung, an der man sich dauerhaft nicht aufhält, denn überhaupt Hauptwohnung sein? Und inwiefern kann eine Meldung an der einzigen Wohnadresse, die man nutzt, eine Scheinmeldung sein?
Dieses ist der Punkt, den ich auch bei Klärchens Vortrag nicht verstehe.
Schöne Grüße
MM
Moin auch,
Kurzversion:
ich hatte aus anderen Gründen einst daselbe Problem und die Lösung ist einfach (jedenfalls aus Sicht der Behörden): Du gehst da aufs Amt, wo du gemeldet bist. Wie du das machst, ist egal.
Langversion: Mein Hauptwohnsitz war in RLP, weil da die Familie wohnte, ergo mein Lebensmittelpunkt ist (so wurde mir von den Behörden mitgeteilt).
Mein Zweitwohnsitz war in Brandenburg, alldieweil ich dort Mo-Fr gearbeitet habe. Damit habe ich keine Chance, einen Perso in RLP zu beantragen, es sei denn, ich reiche Urlaub ein und bleibe an einem Montag in RLP. Und genau so geschah es auch, weil es angeblich keine andere Lösung gibt.
Ralph
Servus,
auch an Dich nochmal die Frage:
Wie sollte sich eine Hauptwohnung an der Adresse einer Wohnung befinden, die überhaupt nicht genutzt wird, und gleichzeitig die Meldung einer Hauptwohnung an der Adresse, an der man sich auf Dauer aufhält, nicht möglich sein?
Der von Dir geschilderte Fall steht in einem Winkel von etwa 180° zu dem im UP geschilderten.
Zunehmend ratlos grüßt
MM
Hi,
da Klaerchen ja selbst angegeben hat, daß sie definitiv im anderen Bundesland wohnt und sich bei den Eltern nur wegen der Erkrankung aufhält, wäre eine Meldung mit Haupt- oder einziger Wohnung bei den Eltern -einzig und allein zur Erlangung des Persos- eine Scheinmeldung.
Geht Klaerchen zur Gemeinde bei den Eltern und gibt an, daß sie nun tatsächlich bei den Eltern wohnt und eine Wohnung in dem anderen Bundesland nicht mehr besteht (da Vorgang schon verfahren ist, evtl. zusätzlich noch Kündigung oder Auszugsbestätigung des Vermieters zur Beweisführung vorlegen), so würd ich annehmen, daß die Meldung funktioniert und der Beantragung des Persos nix mehr im Wege steht…
Gruß von Sid