Personalausweis

Hallo

Ist es Legal von jemanden den Personalausweis im Internet zu benutzen , wenn derjenige davon weis und auch einverstanden ist ?

nein

ok.

Können Sie mir auch näher erläutern warum ?

Bzw. wo es im BGB steht ?

Hallo !

Wozu kann es denn schon dienen,im Internet seine Identität mittels des Ausweises einer anderen Person zu verbergen ?

Wenn man wegen Altersbeschränkung etwas nicht bestellen kann,warum bestellt es dann nicht die Person,deren Ausweis benutzt wird,wenn die ja damit einverstanden ist ?
Außer Betrug fällt mir wenig ein ?

MfG
duck313

1 Like

Hallo!

Es kommt darauf an, was man damit vorhat.

Also nichts was illegal ist !

1 Like

Dann ist es legal, wenn es nicht illegal ist. Dann musst Du auch nicht fragen. Aber weiß man das immer? Vielleicht führst Du doch ein etwas konkreteres Beispiel an!

Meine Ursprüngliche Frage bezog sich ja auf das Benutzen des Personalausweises einer anderen Person im Internet.

Nicht wofür . -es ist eine Grauzone in Deutschland-

Nicht wofür . -es ist eine Grauzone in Deutschland-

Ich weiß nicht was daran Grauzone sein soll ! Man wird vielleicht nicht dafür bestraft, wenn man es tut, speziell dann nicht wenn der Eigentümer das duldet, aber im Sinne des Gesetzes ist es mit sicherheit nicht. Mein Personalausweis ist doch nicht dafür gedacht, dass jemand anderes ihn benutzt, ob im Internet oder anderswo.

Es sind zum Beispiel einige Fälle denkbar, in denen der Benutzer als Stellvertreter oder Bote auftritt. Aber nun gut, wir kriegen ja nicht zu wissen, an was für Situationen der Fragesteller denkt. Wenn man seine Fragen so grauzonig stellt, sind natürlich auch die Antworten entsprechend.

281 stgb

also ich glaube 281 stgb ist andere meinung

… als ich? Inwiefern?

Hallo…

eine paar interessante Lektüren zum Personalausweis

http://www.personalausweisportal.de/DE/Home/home_nod…

und zum Mißbrauch von Ausweispapieren

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__281.html

Außerdem stellt sich mir die Frage, wie der Fragende später beweisen will, dass der Inhaber des Ausweises einverstanden war.

Viele Grüße!

Da steht …
… mE nichts als das, was Worldwidefab auch geschrieben hat. Es bleibt also die Frage im Raum, wieso das eurer Meinung nach eine andere Meinung darstellt.

Lg,
M.

1 Like

…man wird vielleicht nicht dafür bestraft, wenn man es tut, speziell
dann nicht wenn der Eigentümer das duldet, aber im Sinne des
Gesetzes ist es mit sicherheit nicht. Mein Personalausweis ist
doch nicht dafür gedacht, dass jemand anderes ihn benutzt, ob
im Internet oder anderswo.

Hi,
kürzlich habe ich für meine Frau ein Kfz zugelassen, auf der Zulassungsstelle war der PA vorzulegen (nebst Vollmacht )

Gruß Keki

Also die Internetseite über die es läuft hat nicht ihren sitz in deutschland und das EU Recht widerspricht sich dort mit den deutschen Gesetz und deshalb soll es eine Grauzone sein.

Hallo,

meines Erachtens dürfte bei der Nutzung eines Personalausweises im Internet der Tatbestand des § 281 StGB nicht erfüllt werden. Denkbar wäre jedoch eine Straftat nach § 269 StGB, auch der § 263 StGB wäre denkbar. Es kommt aber immer darauf an, was man denn mit dem Ausweis des anderen anstellt. Und solange das nicht feststeht, ist das hier ein Wettraten.

Gruss

Iru

Es wäre nett, wenn Sie uns einmal den Sinn dieses Ausweistausches erklären könnten.

gruß

kürzlich habe ich für meine Frau ein Kfz zugelassen, auf der Zulassungsstelle war der PA vorzulegen (nebst Vollmacht )

Das ist auch etwas anderes. Der UP wollte, um in Deinem Bild zu bleiben, für sich ein Auto anmelden und den PA von seinem Freund vorlegen.