Personalausweis

Hallo,
mein Personalausweis läuft Ende Juni ab. Da der ab November erhältliche neue PA ein viel besseres Format hat, möchte ich lieber diesen bekommen.

Ist das möglich, wenn ich erstmal nur einen „vorläufigen“ Personalausweis ausstellen lasse und den neuen „November“-Ausweis beantrage oder bekomme ich da wieder das alte PA-Format aufgebrummt?
Über kompetenten Rat würde ich mich freuen.
#trollo-bit

Hallo

mein Personalausweis läuft Ende Juni ab. Da der ab November
erhältliche neue PA ein viel besseres Format hat, möchte ich
lieber diesen bekommen.

Zum vorläufigen kann ich nichts sagen, aber hast du einen Reisepass? Dann warte doch einfach mit dem neuen Perso bis November.

Gruß, DW.

Mein uralter Reisepass ist schon 1987 abgelaufen.
Und ich muss auf einem anderen Amt ein Papier abholen und mich dazu mit PA und Geburtsurkunde ausweisen.
gruß trollo-bit

Hallo,

Mein uralter Reisepass ist schon 1987 abgelaufen.
Und ich muss auf einem anderen Amt ein Papier abholen und mich
dazu mit PA und Geburtsurkunde ausweisen.
gruß trollo-bit

Frag doch beim anderen Amt mal nach, ob der PA unbedingt gültig sein muß um das andere Papier abzuholen.

Wenn du allerdings bis Nov. wartest um nen neuen PA zu beantragen, kann es sein, daß du ein Ordnungswidrigkeit-Geld bezahlen mußt.

Gruß Sid

Hallo,

also vorweg gesagt die genaue Rechtsgrundlage ist in jedem Bundesland unterschiedlich! Das Meldegesetz ist leider überall ein wenig bis vollkommen anders :stuck_out_tongue:

Aber grundsätzlich ist das natürlich eine Ordnungswidrigkeit, so mit abgelaufenen Personalausweis, dass heißt du könntest ein wenig Geld verlieren bei der Aktion^^

Also um mal für Sachsen-Anhalt zu sprechen:

Ein vorläufiger Personalausweis, wird von der zuständigen Meldebehörde auf Antrag des Betroffenen gewährt, wenn dem Antragsteller nachweislich! das Originaldokument durch z. B. Verlust, Brand etc. verloren gegangen ist. Es ist lediglich übergangsweise gültig bis ein neuer Personalausweis ausgestellt wurde. Das übergangsdokument ist der Meldebehörde dann wieder auszuhändigen!

Folglich wäre es für diese Variante, die du planst NICHT möglich, zumindestens nicht auf diese Art und Weise. Aber wenn du Kontakte zur Meldebehörde hast, dann ist ja so einiges möglich …

Gruß Wumme

Also meine Mutter hat letzte Woche Ihren neuen Perso beantragt weil sie übernächsten Monat in Urlaub fährt. Sie hat Ihren seit 3Jahren abgelaufenen Perso vorgelegt 8€ hingelegt und in ein paar Wochen kriegt sie ihren neuen.

Hallo,

Also um mal für Sachsen-Anhalt zu sprechen:

Ein vorläufiger Personalausweis, wird von der zuständigen
Meldebehörde auf Antrag des Betroffenen gewährt, wenn dem
Antragsteller nachweislich! das Originaldokument durch z. B.
Verlust, Brand etc. verloren gegangen ist.
Gruß Wumme

Warum wird denn in Sachsen-Anhalt dieses nicht beachtet:
http://www.buzer.de/gesetz/8806/a161498.htm

und nur bei nachweislichen Verlust des bisherigen Persos ein vorläufiger ausgestellt?

Wenn der PA abgelaufen ist und man irgendwo ein gültiges Dokument vorlegen muß, dann kann sehr wohl auch ein vorläufiger PA ausgestellt werden - natürlich nur in Verbindung mit Beantragung des 6-oder 10-jährigen PA´s.

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Warum wird denn in Sachsen-Anhalt dieses nicht beachtet:
http://www.buzer.de/gesetz/8806/a161498.htm

und nur bei nachweislichen Verlust des bisherigen Persos ein
vorläufiger ausgestellt?

Lies nochmal richtig, ich habe z. B. geschrieben, dass war nicht der Wenn-Fall! Natürlich gibt es noch mehr Beispiele aber wie schon gesagt man muss es nachweisen können. Das dazu natürlich auch das Ablaufen zählt ist klar^^

Sorry, hab tatsächlich ein paar Wörter überlesen :wink:

Danke mal für eure Hinweise! OwT
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