Personalausweis

Hallo,
wer von euch weiss das!??
Ist man verpflichtet einen Personalausweis zu haben/ausstellen zu lassen wenn man einen gültigen Reisepass besitzt??
Wir diskutieren gerade ob eine Personalausweispflicht in Deutschland besteht.
Einige meinen man ist dazu gesetzlich verpflichtet andere meinen der Reisepass reicht er steht sogar über dem Perso!
Steht das irgendwo geschrieben??
Gruss Claudia

Hallo Claudia,

ja es gibt eine gesetzliche Verpflichtung zum Besitz eines Personalausweises. Siehe dazu § 1 PersAuswG (Personalausweisgesetz).

Der Reisepass i.S. des Passgesetzes ersetzt nicht den Personalausweis, sondern dient dem Grenzübertritt in Passpflichtige Länder. Es existiert auch keine irgendwie geartete Hierarchie der beiden Dokumente.

MfG

Daniel

Hallo,

Ist man verpflichtet einen Personalausweis zu haben/ausstellen
zu lassen wenn man einen gültigen Reisepass besitzt??

Nein. § 1 Abs. 1 S. 1 PersAuswG

Wir diskutieren gerade ob eine Personalausweispflicht in
Deutschland besteht.

Sie besteht gemäß § 1 PersAuswG

Einige meinen man ist dazu gesetzlich verpflichtet andere
meinen der Reisepass reicht er steht sogar über dem Perso!

Reisepass und Personalausweis sind gänzlich unterschiedliche Dokumente. Eine Pflicht zum Personalausweis existiert, die für den Reisepass nicht.
Im Reisepass können - auch von fremden Staaten - Eintrgungen vorgenommen werden, im „Perso“ nicht.
Und, ganz wichtig: Der Reisepass ist ein völkerrechtliches Dokument, es beinhaltet ein Rückübernahmeversprechen.

Steht das irgendwo geschrieben??

Ja, im mehreren Gesetzen. Sie z.B. das PersAuswG und das PassG.

Gruss

Iru

Nein

zu lassen wenn man einen gültigen Reisepass besitzt??

Der Reisepass ersetzt den Personalausweis. Siehe PersAuswG § 1 Ausweispflicht … der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen und sich durch diesen ausweisen können. …

Gruß

Stefan

Wir diskutieren gerade ob eine Personalausweispflicht in
Deutschland besteht.

Da einige Leute dies immer wieder falsch verstehen:
Man muss einen Personalausweis irgendwo haben, man muss ihn aber nicht bei sich haben.
Man kann ihn auch in einer Kiste im Wald vergraben haben.

Gruß
Paul

Hallo Daniel!!
Vielen Dank für die schnelle Antwort!!
Damit wäre alles geklärt:wink:)
Gruss Claudia

Hallo,

Man kann ihn auch in einer Kiste im Wald vergraben haben.

das PersAuswG verlangt den Besitz des Personalausweises. Wenn ich ihn im Wald vergrabe, so könnte man durchaus Zweifel haben, ob das noch unter dem Begriff „Besitz“ zu subsumieren wäre und damit eben nicht mehr der Pflicht des § 1 PersAuswG Genüge getan wird.

Gruss

Iru

Hallo,

Der Reisepass i.S. des Passgesetzes ersetzt nicht den
Personalausweis, sondern dient dem Grenzübertritt in
Passpflichtige Länder. Es existiert auch keine irgendwie
geartete Hierarchie der beiden Dokumente.

Auweiah. Hättest Du das von Dir angegebene Gesetz mal lieber gelesen (http://www.gesetze-im-internet.de/persauswg/__1.html). Da findet man nämlich: „…dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen und sich durch diesen ausweisen können.“

Der Paß ersetzt also sehr wohl den Personalausweis, man muss nicht beide besitzen.
Gruß
loderunner (ianal)

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Hallo Claudia,

ich muss mich da revidieren. Oben stehende Beitragsersteller haben da natürlich Recht, da war wohl die Hand schneller als das Hirn :smile:

MfG

Daniel

Wir diskutieren gerade ob eine Personalausweispflicht in
Deutschland besteht.

Da einige Leute dies immer wieder falsch verstehen:
Man muss einen Personalausweis irgendwo haben,

Siehe unten die anderen Kommentare: das ist falsch.

man muss ihn
aber nicht bei sich haben.
Man kann ihn auch in einer Kiste im Wald vergraben haben.

Siehe irubis Kommentar: das ist falsch.

Bombadil2

Gruß
Paul

Wir diskutieren gerade ob eine Personalausweispflicht in
Deutschland besteht.

Da einige Leute dies immer wieder falsch verstehen:
Man muss einen Personalausweis irgendwo haben, man muss ihn
aber nicht bei sich haben.

Danach war weder gefragt noch hat das jemand behauptet.

C.

Hallo

das PersAuswG verlangt den Besitz des Personalausweises. Wenn
ich ihn im Wald vergrabe, so könnte man durchaus Zweifel
haben, ob das noch unter dem Begriff „Besitz“ zu subsumieren
wäre und damit eben nicht mehr der Pflicht des § 1 PersAuswG
Genüge getan wird.

Kommt auf die Eigentumsverhältnisse bezüglich des Waldes an. Aber prinzipiell ist eine Kiste im Wald ein zumindest unbequemer Aufbewahrungsort für einen Personalausweis, da man diesen doch mitunter braucht.

Gruß
smalbop

Man kann ihn auch in einer Kiste im Wald vergraben haben.

Siehe irubis Kommentar: das ist falsch.

Wenn der Wald mir gehört, ich genau weiß wo die Kiste vergraben ist und die Eingrabstelle auch so gut versteckt ist, dass nur ich rankomme, dann besitze ich den Personalausweis in der Kiste.
und gut is

Gruß
Paul