Es handelt sich bei diesem „Verein“
um nichts anderes, als um Geschäftemacherei. Der Ausweis
kostet richtig Geld. Das genannte „Deutsche Reich“ ist für die
Zukunft gedacht.
Der genannte Ausweis ist nur einer in einer langen Reihe von Phantasiedokumenten, die auf dem Markt sind (WSA, Koneuwe, Khalistan, Ceylon-Passport… um nur einige zu nennen)
Dem Inhaber eines solchen Ausweises werden
für den Fall das es kommt(das Reich) Privilegien zugesichert.
Stafbar ist die ganze Sache nicht, da der Betreiber dieses
Vereins etwas vertreibt, was es nicht gibt(Hier das Deutsche
Reich) Demzufolge gibt es auch kein Gesetz, daß derartiges
Handeln unter Strafe stellt. Dieser „Ausweis“ ist auch keine
Urkunde laut den bestehenden Bundesdeutschen Gesetzen.
Noch bis vor wenigen Jahren wurden die Benutzes dieser Dokumente wegen Urkundenfälschung angezeigt und das Dokument beschlagnahmt.
MIttlerweile hat sich eine andere Rechtsauffassung durchgesetzt:
Eine Urkundenfälschung im Sinne von § 267 StGB liegt überwiegend
dann vor, wenn mittels falscher Personaldaten über die Person des Inhabers oder Ausstellers getäuscht wird. Soweit derartigen
Papieren die nicht-offizielle Anerkennung bekannt ist, fehlt es grundsätzlich an der für die Strafbarkeit erforderliche Täuschung.
Es ist nichts anderes als ein SPIELAUSWEIS.
Wohl wahr
Ein deutsche Polizist sollte über einen derartigen Ausweis
lächeld hinwegsehen und höflichst den derzeit gültigen Ausweis
verlangen.
Die meisten Polizeibeamten machen es auch, aber verlassen würde ich mich nicht darauf. Zumindest könnten polizeirechtliche Maßnahmen greifen, d.h. der Nutzer des Ausweises wird zur Identitätsfeststellung in Gewahrsam genommen, eine Sicherstellung des Ausweises aus polizeirechtlicher Sicht wäre auch möglich.
In Spanien oder der Türkei würde ich diesen Ausweis
einer Amtsperson lieber nicht vorlegen. Der Aufenthalt in
diesen Ländern könnte sich auf einige Jahre verlängern.
Urkundsdelikte sind kein Selbstzweck, sondern immer mit einer Täuschungsabsicht verbunden. Insofern werden die Urkundsdelikte - insbesondere die Nutzung falscher Ausweispapiere - in den meisten europäischen Ländern nicht sehr hart bestraft. Von einigen EU-Ländern weiss ich definitiv, dass das Benutzen erwiesenermaßen falscher Dokumente (keine Phantasieprodukte, sonderen echte Fälschungen) nicht einmal strafrechtlich verfolgt wird. Das hängt allerdings hängt nicht mit dem Legalitätsprinzip zusammen, denn das existiert auch dort, sondern mit der Arbeitsauffassung der Beamten. Es gibt aber auch Gegenbeispiele, wo drakonische Strafen verhängt werden.