ab einem Alter von 16 Jahren ist jeder deutsche Staatsbürger verpflichtet sich durch einen Personalausweis oder einen Reisepass ausweisen zu können.
§ 1 Personalausweisgesetz
(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.
So weit so gut.
Wie sieht es für Jüngere aus?
Unsere Gemeindeverwaltung meint, dass für Kinder unter 16 Jahren kein Personalausweis ausgestellt werden kann (Begründung: Ich mach das schon seit 40 Jahren, das war schon immer so).
Ich hab mir schon die Finger wundgegoogled und finde immer nur die Pflicht ab 16 Jahren. Was ist mit einer „Kür“ unter 16 Jahren?
Ja, ich weiss, dass es einen Kinderpass gibt. Aber der gilt halt nur bis zur Vollendung des 16. Lebensjahr.
In Deutschland sind das Gesetz über Personalausweise und die landesrechtlichen Ausführungsgesetze einschlägig. Deutsche ab 16 Jahren müssen entweder einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass besitzen. Eine Mitführungspflicht besteht nicht. Das Lichtbild unterliegt bestimmten Vorgaben, siehe Passbild. Durch Zeitablauf ungültig gewordene Personalausweise müssen von der Polizei beschlagnahmt werden."
Dann noch das hier:
„Um durch europäische Länder zu reisen, genügt meist der Personalausweis. Wenn ihr unter 16 Jahre alt seid, sind eure Daten in den Pässen eurer Eltern vermerkt. Oder ihr habt einen eigenen Kinderausweis. Wer 16 Jahre wird, muss einen Pass oder Personalausweis beantragen. In Deutschland ist es für deutsche Staatsbürger Pflicht, sich ab 16 Jahre mit dieser amtlichen Urkunde, denn das ist ein Pass, auszuweisen. Der Pass ist zehn Jahre gültig.“
„Beantragen kannst du deinen Personalausweis auch schon vor deinem 16. Geburtstag, allerdings muss dich dann deine Mutter oder dein Vater bei dem Gespräch begleiten. Aber du bekommst ihn erst, wenn du tatsächlich 16 Jahre alt bist.“
„Ein Personalausweis kann von allen Deutschen, die älter als 15 Jahre sind, beantragt werden. Wer älter als 16 Jahre ist und die Deutsche Staatsangehörigkeit hat, ist dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen, genügen damit ihrer Ausweispflicht.“
Ich hoffe, dass Dir diese Aussagen ein wenig helfen.
Sie findest Du alle bei Google mit „Personalausweis 16 Jahre“
So weit so gut.
Wie sieht es für Jüngere aus?
Unsere Gemeindeverwaltung meint, dass für Kinder unter 16
Jahren kein Personalausweis ausgestellt werden kann
(Begründung: Ich mach das schon seit 40 Jahren, das war schon
immer so).
Das ist die Standardbegründung bei Beamten, wenn man auch nur einmal verlangt, dass sie mal ins Gesetz und nicht irgendein Handbuch schauen sollten
Ja, ich weiss, dass es einen Kinderpass gibt. Aber der gilt
halt nur bis zur Vollendung des 16. Lebensjahr.
Kann mich einer aufklären?
Also bezüglich Personalausweis weiß ich das nach deutschem Recht nicht. Einen Reisepass (ich meine nicht den Kinderpass) bekommt ein Kind auf Antrag ab Geburt. Wahrscheinlich geht das auch mit dem Personalausweis - das weiß ich aber nicht.
Ich hab mir schon die Finger wundgegoogled und finde immer nur
die Pflicht ab 16 Jahren. Was ist mit einer „Kür“ unter 16
Jahren?
Dass man dazu nichts findet, ist recht logisch: Es ergibt sich aus dem Gesetz. Du musst das von einer anderen Warte aus betrachten. Wenn der Staat alle ab 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu haben, dann ist das ein Grundrechtseingriff, eine Belastung, ein staatliches Einwirken auf den Rechtskreis des einzelnen, eine Pflicht, kein Recht. Deswegen braucht man auch für unter 16jährige keine Regelung treffen. Er ist nicht verpflichtet einen Ausweis zu haben, also ist er auch nicht dazu berechtigt, also kann auch von der Behörde kein Ausweis ausgestellt werden.
Vergleich das mit dem Baurecht: Das man eine Baugenehmigung braucht, ist ein Grundrechtseingriff. Bestimmte Bauvorhaben, meinetwegen ein kleines Gartenhäuschen, bedürfen keiner Genehmigung. Du kannst jetzt nicht zum Amt gehen und Dich wundern, warum Du denn für Dein Gartenhäuschen keine Baugenehmigung bekommst. Du brauchst einfach keine. Genauso braucht man unter 16 keinen Personalausweis, ich kann daran nichts schlimmes finden. Im Gegenteil. Das man einen Personalausweis besitzen muss, ist eine Belastung, die zwar recht leicht wiegt, aber dennoch eine Belastung bleibt.
Wenn der Staat alle ab 16 Jahren verpflichtet,
einen Personalausweis zu haben, dann ist das ein
Grundrechtseingriff, eine Belastung, ein staatliches Einwirken
auf den Rechtskreis des einzelnen, eine Pflicht, kein Recht.
Deswegen braucht man auch für unter 16jährige keine Regelung
treffen. Er ist nicht verpflichtet einen Ausweis zu haben,
also ist er auch nicht dazu berechtigt, also kann auch von der
Behörde kein Ausweis ausgestellt werden.
Der Argumentation kann ich nicht folgen!
Ich bin nicht verpflichtet eine Kasko-Versicherung für meinen PKW zu haben, also bin ich auch nicht dazu berechtigt ???
Es geht einfach darum, sich einen Kinderpass zu sparen, da der 16. Geburtstag sowieso recht kurz bevorsteht, der Kinderpass nur bis dahin gelten würde, allerdings für eine Urlaubsreise vor dem 16. Geburtstag noch ein Ausweis benötigt wird.
Früher bekam man jedenfalls einen Perso unter 16 Jahren…
Geht nun anscheinend nicht mehr.
Es geht einfach darum, sich einen Kinderpass zu sparen, da der
16. Geburtstag sowieso recht kurz bevorsteht, der Kinderpass
nur bis dahin gelten würde, allerdings für eine Urlaubsreise
vor dem 16. Geburtstag noch ein Ausweis benötigt wird.
Wenns darum geht, dann einen Reisepass beantragen.
Keinen Kinderpass. Kinder können, wie schon gesagt,
bereits kurz nach der Geburt einen vollständigen
Reisepass bekommen.
die online-Seiten „meines“ Rathauses schreibt dazu:
vorläufiger Personalausweis
Das Personalausweisrecht sieht folgendes Antragsverfahren zur Ausstellung eines Personalausweises vor:
A. Ausweispflicht
Ausweispflichtig sind alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen.
B. Antragstellung
Wegen der erforderlichen Unterschrift (Identitätsprüfung) ist der Antrag persönlich zu stellen.
Bei Personen unter 16 Jahren ist der Personalausweisantrag vom Inhaber und von beiden Elternteilen
-soweit sorgeberechtigt- zu stellen.
Bitte bringen Sie Ihren bisherigen Personalausweis/ Reisepass/Kinderausweis/Identitätsnachweis mit.
Leider steht da jetzt nicht drin, wie lange vor dem 16. Geburtstag die Antragstellung möglich ist… aber ich weiss, dass meine Kinder so um die neun Monate vor dem Geburtstag einen „Perso“ hatten.
Für eine Südafrika-Reise über den 16. Geburtstag weg,
haben wir (in einer südhessischen Kleinstadt) für eins unserer Kinder schon Wochen oder Monate vorher einen PA beantragt und bekommen.
Idee: Ruf’ doch einfach mal bei einer Verwaltung einer anderen oder größeren Stadt an, und frag’ mal, wie und auf welcher Rechtsgrundlage die das machen.