Hi,
Ein Bekannter hat behauptet, als AlG2-Empfänger sei der Personlausweis kostenlos. Ich hingegen bin der Meinung, das sei Blödsinn.
Wer hat nun recht? Falls der Bekannte recht hat, wo finde ich einen dementsprechenden Gesetzestext o.Ä.?
Gruß
Sticky
PS: Habe bei google nix gefunden
Hi stickyams,
Ein Bekannter hat behauptet, als AlG2-Empfänger sei der
Personlausweis kostenlos. Ich hingegen bin der Meinung, das
sei Blödsinn.
Da könnte was dran sein. Zumindest als Kann-Bestimmung hier zu finden „(6) Für die erstmalige Ausstellung des Personalausweises sowie für die Neuausstellung nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine Gebühr von acht Euro zu erheben. Die erstmalige Ausstellung des Personalausweises an Personen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist gebührenfrei. Von der Erhebung einer Gebühr kann abgesehen werden, wenn der Gebührenpflichtige bedürftig ist.“
http://bundesrecht.juris.de/persauswg/__1.html
MfG
Hi Xolophos,
VIIIIIIEEEEEELEN DANK !!!
Gruß und *
Sticky
Hi,
dazu bitte ALG2-Bescheid zur Beantragung des Ausweises mitnehmen.
Falls im Bescheid ein „§24“ auftaucht, dass der ALG2-Bezieher einen gewissen Freibetrag an Vermögen hat, so kann der ALG2-Bezieher aus diesem Freibetrag den Personalausweis bezahlen (so ist dies gängige Praxis bei meinem Einwohneramt).
Eine Gebührenbefreiung kann nicht beantragt werden für die Ausstellung von Reisepass oder Kinderreisepass.
Gruss
Sid