Personalausweis seit 6 Jahren abgelaufen?

Hallo,
ich habe mal eine frage was kommen an kosten auf mich zu wenn der Personlausweis schon 6 Jahre abgelaufen ist.Wollte nun eigendlich meinen neuen beantragen,hab nur angst wegen den strafkosten…Kann mir da vlt jemand mehr zu sagen?

Hallo,
ich habe mal eine frage was kommen an kosten auf mich zu wenn
der Personlausweis schon 6 Jahre abgelaufen ist.Wollte nun
eigendlich meinen neuen beantragen,hab nur angst wegen den
strafkosten…Kann mir da vlt jemand mehr zu sagen?

Eigentlich egal, denn je länger du wartest, um so höher wird die Strafe. Also sofort hin!
Die Strafe wird so ungefähr 60-80€ sein, schätze ich.

Gruß
Granini

Hi,

ich habe mal eine frage was kommen an kosten auf mich zu wenn
der Personlausweis schon 6 Jahre abgelaufen ist.Wollte nun
eigendlich meinen neuen beantragen,hab nur angst wegen den
strafkosten…Kann mir da vlt jemand mehr zu sagen?

Falls Du auch noch einenn gültigen Reisepaß hast, spielt der Personalausweis keine Rolle, denn man muß nur eins von beiden haben.

Gruß S

Huhu,

ich habe für einen 7 Jahre abgelaufenen Personalausweis 10.00€ bezahlt.

Hat mich liebe und nette Worte und ein lächeln gekostet…

Michael

5 - 1000 EUR

Hallo,
ich habe mal eine frage was kommen an kosten auf mich zu wenn
der Personlausweis schon 6 Jahre abgelaufen ist.

Zwischen 5 und 1000 Euro.
Die Höhe wird von der Verwaltungsbehörde festgesetzt und richtet sich nach der Schwere der Widrigkeit und nach aktueller Kassenlage der Stadt/Gemeinde.

Wollte nun
eigendlich meinen neuen beantragen,hab nur angst wegen den
strafkosten…Kann mir da vlt jemand mehr zu sagen?

Die Strafkosten werden nicht dadurch wegfallen, wenn der Zustand beibehalten wird.
Zu klären ist, ob noch parallel ein Reisepass vorhanden ist. Denn dieser ist, in diesem Fall, dem Personalausweis gleich gestellt.

Der Bürger muss eigentlich nur immer einen von beiden haben. Bei geschickter Antragstellung, kann der Bürger dadurch seine „Ausweiszeit“ um das doppelte „strecken“ und spart Gebühren! Das dämlichste was er machen kann, ist beide Ausweise gleichzeitig zu beantragen. So was gibt es tatsächlich.

Ach …
Hallo,

ich habe mal eine frage was kommen an kosten auf mich zu wenn
der Personlausweis schon 6 Jahre abgelaufen ist.

Zwischen 5 und 1000 Euro.

in meinem „Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis“ steht aber etwas ganz anderes:

http://bundesrecht.juris.de/pauswg/__32.html

Die Höhe wird von der Verwaltungsbehörde festgesetzt und
richtet sich nach der Schwere der Widrigkeit und nach
aktueller Kassenlage der Stadt/Gemeinde.

Wenn es nach der aktuellen Kassenlage ginge, würde jede Kommune den Rahmen voll ausschöpfen. In der Realität wird das überhaupt nicht geahndet, wonach - Deiner Logik folgend - die Kassen der Kommunen alle prall gefüllt sein dürften.

Gruß

S.J.

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So stehts in meinem auch… aber was Tante google bei „gutefrage“ auswirft war ja vielleicht mal vor Jahren aktuell?
warum also prüfen was man da so übernimmt…

deins ist teurer

Hallo,

Hallo.

ich habe mal eine frage was kommen an kosten auf mich zu wenn
der Personlausweis schon 6 Jahre abgelaufen ist.

Zwischen 5 und 1000 Euro.

in meinem „Gesetz über Personalausweise und den elektronischen
Identitätsnachweis“ steht aber etwas ganz anderes:
http://bundesrecht.juris.de/pauswg/__32.html

Deins ist teurer, bis zu 5000 EUR. Da habe ich es billiger gemacht. -:smile:

Die Höhe wird von der Verwaltungsbehörde festgesetzt und
richtet sich nach der Schwere der Widrigkeit und nach
aktueller Kassenlage der Stadt/Gemeinde.

Wenn es nach der aktuellen Kassenlage ginge, würde jede
Kommune den Rahmen voll ausschöpfen. In der Realität wird das
überhaupt nicht geahndet, wonach - Deiner Logik folgend - die
Kassen der Kommunen alle prall gefüllt sein dürften.

Es obliegt der Gemeinde. Das es nicht geahndet wird stimmt nicht und mögen Fälle sein, die wohl hier und da vorgekommen sind. Heute kann es sich keine Gemeinde mehr ´leisten, auf Einnahmen zu verzichten. Bei den Personalausweis-Ordnungsgelder ist es so, dass es nicht so häufig vorkommt wie z.B. Ordnungsgelder für falsch parken usw. Daher wird das in der Bevölkerung nicht so wahrgenommen.
Ein seit 6 Jahren abgelaufener Perso (ohne parallel vorhandenen Reisepass) dürfte definitiv geahndet werden und es dürften nicht ein paar lumpige Euros sein. Ich tippe auf 3-stellig. Vielleicht verrät es uns der Fragesteller.

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Hi,
habt ihr euch denn schon mal Abs. 2 angeschaut (http://bundesrecht.juris.de/pauswg/__32.html)?

Da steht - Ordnungswidrig handelt derjenige, der vorsätzlich oder fahrlässig…

Der Vorsatz bzw. die Fahrlässigkeit sollte doch erstmal von der Behörde nachgewiesen werden, dann kann man OWIG verlangen…

und seid mal ehrlich - es gibt wenige die vorsätzlich keinen PA neu beantragen, sondern die meisten übersehen schlichtweg dass der PA abgelaufen ist…

Gruß von Sid

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Wenn es nach der aktuellen Kassenlage ginge, würde jede
Kommune den Rahmen voll ausschöpfen. In der Realität wird das
überhaupt nicht geahndet, wonach - Deiner Logik folgend - die
Kassen der Kommunen alle prall gefüllt sein dürften.

Ähm…das liegt tatsächlich im Ermessen der betreffenden Kommune. Ich durfte 2003 für einen seit 3 Jahren abgelaufenen Ausweis 100€ löhnen.

Hallo,

wenn jemand mehrere Jahre die Gültigkeitsdauer seines Personalausweises nicht kontrolliert, ist das auf jeden Fall „fahrlässig“, es läßt nämlich die üblicherweise an den Tag zu legende Sorgfalt außer Acht.
Da braucht man nichts besondereres nachzuweisen…

Im übrigen gilt im Owi-Recht das Opportunitätsprinzip, d.h. eine Ahndung kann erfolgen, muss aber nicht. Die Abwägung erfolgt nicht - wie es sich einige Teilnehmer schön zu reden versuchen, nach der Kassenlage der Gemeinden - sondern nach der Frage, ob ein OWi erforderlich ist, um zukünftig eine Verhaltensänderung zu bewirken. Wenn unser liber „Schläfer“ also nachvollziehbar, am besten im persönlichen Gespräch schildert, wieso er es vergessen hat und glaubhaft versichert, sich zukünftig dran zu halten und im übrigen nichts vorgefallen ist (z.B. ein nicht gemeldeter Umzug), dann bestehen gute Chancen, kein OWi zu bekommen.

Gruß

Michael

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Als meiner 2 Jahre abgelaufen war habe ich nur die 8€ für den neuen bezahlen müssen. Keine Strafe.

Hallo,

Ähm…das liegt tatsächlich im Ermessen der betreffenden
Kommune.

das habe ich ja nicht bestritten. Ich habe aber bestritten, dass die Höhe nach „Kassenlage“ der Kommune festgelegt wird.

Wenn es nämlich nach dieser ginge, bekanntlich geht es den Kommunen finanziell so schlecht wie nie zuvor, hättest Du die vollen 5000 Euro berappen müssen.

Gruß

S.J.

Hallo,
tatsächlich ist es von keinerlei Bedeutung, was andere für ähnliche oder vergleichbare Tatbestände schon zahlten.
Lediglich innerhalb einer Kommune müssen die verhängten Bussgelder miteinander vergleichbar sein.
Richtig ist aber, dass die Kassenlage der Kommune keine Rolle im klassischen Sinne spielt. Das wäre wohl auch Willkür - udn jeder Widerspruch gegen den Bussgeldbescheid wäre mit Sicherheit erfolgreich!

Weiterhin ist es aber nicht so, dass man „entweder“ Ausweis oder „Pass“ haben muss.
Korrekterweise besteht für jeden Deutschen ab 16 eine Ausweis(!)pflicht. Verstösst man dagegen, kommt der Bussgeldtatbestand (Ordnungswidrigkeit) ins Spiel - der, siehe oben, nur innerhalb einer Kommune Gleichbehandlung erfordert.
Aber … ehe jetzt alle schreien müssen:
Der Ausweispflicht wird auch dadurch genüge geleistet, wenn der Betreffende einen (allerdings gültigen!) Reisespass besitzt.

Richtig ist:
Klären! Länger warten macht es ja nicht besser.

Und, vielleicht als Hoffnungsschimmer:
Es gibt mehr Kommunen als man denkt, die es beim „Du, Du, Du“ bewenden lassen und keinerlei Bussgeld erheben.
Und das ist keine „Ich schätze mal“-Behauptung, sondern eine fundierte, die auf tatsächlichen Kenntnissen beruht.

Vielleicht … geht’s ja gut!

chris

Völliger Quatsch!
Im Gegenteil, wenn der Ausweis abgelaufen ist bezahlt man nur die Bearbeitungsgebür für den neuen/eventuell vorläufigen Perso. Bei verlorenem oder geklautem bezahlt man dann eine Gebühr, meines wissens aber auch nicht mehr als 20€
Du hast nur Glück, das du in der ganzen Zeit nicht von der Polizei kontolliert wurdest, das hätte aber auch keine Strafe gekostet.
Bei Grenzübergang vieleicht aber in D hätten sie dich darauf hingewiesen das schnellstmöglich in Ordnung zu bringen.

und nochmal sag ich QUATSCH!
Ich war 3 Jahre in Holland mit abgelaufenem Perso (übrigens ohne Reisepass) Wieder zurück in Deutschland hab ich 8€ und 2 Passfotos (und meinen alten abgelaufenen Perso)abgegeben und nach 4 Wochen hatte ich meinen neuen.
Solang man nicht in eine Polizeikontrolle kommt kostet das garnix! Und selbst da nur ein ordnungsgeld oder eine Verwaltungsgebür von paar Euri. Und wenn man noch dazu (hatte ich damals nicht) einen gültigen Führerschein mit Lichtbild hat sowieso nix.

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so ich bin nu da gewesen… es hat mich 50 Euro gekostet.

Na also, geht doch. Der neue Ausweis kann auch mehr durch den Chip.

http://www.personalausweisportal.de/cln_155/DE/Intro…