Die Kinder haben de facto die doppelte Staatsangehörigkeit,
die de jure weder von Belgien noch von Deutschland anerkannt
wird. Kinder holen sich Reisepâsse bei Botschaft ohne Problem.
Für Doppelstaatler gilt fast immer das Gleiche: Wenn sie sich in einem der Länder aufhalten, in dem sie die Staatsangehörigkeit besitzen, dann gilt nur die jeweilige Staatsangehörigkeit dieses Landes und man kann sich nicht auf einen Ausländerstatus berufen.
In Drittländern dagegen kann man sich aussuchen, was man nun ist.
Ausnahmen gibt es nur manchmal bei Militäranglegenheiten (damit niemand seinen Servise 2x macht.) Aber auch die müssen durch zwischenstaatliche Abkommen ausgehandelt sein.
Dies ist sehr sinnvoll, denn sonst würde sich ja jeder Doppelstaatler die Rosinen aus dem Kuchen suchen. Ein französischer-amerikanischer Doppelstaatler z.B. ist in Frankreich nur Franzose und sonst nichts. Wenn z.B. an der Grenze irgendwie ersichtlich wird, dass er (auch) den frz. Pass besitzt, dann darf er alleine mit dem amerikanischen Pass nicht einreisen.
Danke an alle und nochmal nachgefragt…
Erstmal ein herzliches Dankeschön an alle
es scheint ja so zu sein, daß das doch recht „lokal“ gehandhabt wird… Und theoretisch leuchtet’s mir ja auch ein, daß eine deutsche Behörde im Ausland (Botschaft oder Konsulat) bzw. eine ausländische Behörde nicht so einfach nen Aufkleber auf meinen Perso kleben kann. Zudem kann ich mich ja auch mit Paß und Meldezettel (oder wie das halt im jeweiligen Land heißt) vollständig ausweisen.
Aber: Nun habe ich also mich brav in Deutschland abgemeldet und im Ausland angemeldet. Damit hab ich einen Perso mit der alten deutschen Adresse und einen Paß mit Meldezettel samt ausländischer Adresse. Und das erstaunt mich ein wenig. Denn gerade für Dinge wie ein Girokonto muß man ja „Deviseninländer“ (heißt das in D auch so?) sein - und das mach ich dann über meinen Perso mit deutscher Adresse und mein ausländisches Girokonto mach ich mich Paß und Meldezettel auch als Deviseninländer? *grübel* (Dazu muß ich sagen, daß es zumindest in Ö die Kontoführungsgebühren erheblich beeinflußt ob man den Hauptwohnsitz in Ö oder sonstwo auf der Welt hat).
Der letzte Stand „meiner“ freundlichen, hilfsbereiten und kompeteten Mitarbeiterin am örtlichen Meldeamt war „ich glaub nicht, daß wir Ihren Perso dann einziehen müssen wenn Sie ins Ausland gehen.“ Aber zumidnest eine „Überstempelung“ des Aufklebers könnte ich mir praktikabel vorstellen. Dann behalte ich das Dokument, kann es - wenn ich während der Laufzeit wieder nach D komme - wieder mit der dann aktuellen Adresse ändern lassen und bis dahin steht keine falsche Addi drauf. Aber offensichtlich ist diese trickreiche Variante nicht üblich *ggg*
Hallo,
anscheinend ist das wirklich von Land zu Land verschieden, ich habe eine auf fünf jahre befristete Aufenthaltsgenehmigung in Belgien, mein Schwager(Belgier) hat in Deutschland einen unbefristeten Ausweis. Anscheinend macht jedes Land bzw. jede Ortsbehörde etwas anderes.
Bestimmte Sachen, die man über die Botschaft laufen lässt dauern teilweise Jahre, über die deutsche Gemeinde eine Sache von noch nicht einmal einer Woche.
Gruss
Rainer
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Wenn Du ins Ausland ziehst (und alle Behördenwege richtig
einhälst), dann meldest Du Dich in Deutschland ab und trägst
als Grund ein: Wegzug ins Ausland. Von da an bist Du
„Auslandsdeutscher“ und es ist die deutsche Botschaft des
Gastlandes für Dich zuständig (wobei ich selbst und auch aus
Erzählungen anderer keinen allzuguten Eindruck von den
Botschaftsangehörigen gewonnen habe.)
Stimmt, hab’ ich auch so gemacht.
Wählen kannst Du dann z.B. nur noch per Briefwahl und die
jeweilige Botschaft vermittelt das, gibt die Formulare aus,
etc. Einen neuen Pass (wenn der alte abläuft) bekommst Du von
der Botschaft.
Die Botschaft hier hat mir noch nie Wahlunterlagen geschickt… was aber auch nicht so wichtig ist. Meinen Pass habe ich hier bekommen, mein Personalausweis ist abgelaufen and that’s it, ist mir schon klar.
Der deutsche
Führerschein wird normalerweise innerhalb des 1. Jahres
ungültig und muss durch einen nationales des Gastlandes
ersetzt werden (ist innerhalb der EU eine reine Formsache,
aber andere Länder verlangen dazu u.U. eine neue Fahrprüfung.)
(sollte der Link nicht funktionieren auf http://www.adac.de gehen und bei der Suchfunktion „Fuehrerschein“ eingeben)
Ich habe hier in Irland naemlich meinen guten alten grauen „Lappen“ UND einen Ausdruck der Entscheidung in Englisch - just in case… Hier werden Fuehrerscheine naemlich irgendwann ungueltig und man muss sie verlaengern lassen.
Denn gerade für Dinge wie ein Girokonto muß man ja
„Deviseninländer“ (heißt das in D auch so?) sein - und das
mach ich dann über meinen Perso mit deutscher Adresse und mein
ausländisches Girokonto mach ich mich Paß und Meldezettel auch
als Deviseninländer? *grübel* (Dazu muß ich sagen, daß es
zumindest in Ö die Kontoführungsgebühren erheblich beeinflußt
ob man den Hauptwohnsitz in Ö oder sonstwo auf der Welt hat).
Die Deviseninländerschaft bei Banken hat mit der Staatsbürgerschaft übernhaupt nichts zu tun. Für Banken bist Du Deviseninländer, wenn Du Deinen Lebensmittelpunkt im Inland hast. Als Du zwar in D gearbeitet hast, aber noch in Ö gewohnt hast, warst Du für Deine salzburger Bank Deviseninländer. Du warst also als Deutsche für die österreische Bank trotzdem Deviseninländer. Andersrum wirst Du jetzt für eine deutsche Bank trotzdem kein Deviseninländer sein, weil Du ja in die Schweiz ziehst und dann dort Deinen Lebensmittelpunkt hast.
Selbst wenn das so ist (inwieweit das zulässig ist weiß ich nicht, zweifle aber sehr daran), dann ergibt sich der Nachweis aber nicht aus dem deutschen Ausweis, sondern aus dem französischen Pickerl. Das ist ein anderes Dokument, ein anderer ausstellender Staat und eine andere Behörde.
Der deutsche
Führerschein wird normalerweise innerhalb des 1. Jahres
ungültig und muss durch einen nationales des Gastlandes
ersetzt werden (ist innerhalb der EU eine reine Formsache,
aber andere Länder verlangen dazu u.U. eine neue Fahrprüfung.)
Was den Führerschein anlangt, muss ich widersprechen. Innerhalb der EU muss jeder Führerschein anerkannt werden, ein Umschreiben ist nicht erforderlich.
Das ganze wird ein wenig weniger verwunderlich, wenn du dir vor Augen hältst, dass weder Pass noch Personalausweis im Ausland als Wohnsitznachweis dienen, es ist daher völlig egal was da drinnen steht. Wenn du deinen Wohnsitz nachweisen willst, brauchst du eine Meldebestätigung.
Wenn es konkret um Österreich gehen sollte, dann geh zur Bank mit deinem Personalausweis und deinem österreichischen Meldezettel. Damit ist Identität und Wohnsitz nachgewiesen.
ich glaub, jetzt hab ich den Punkt: Klar, zu meiner schweizerischen Bank tapere ich mit Paß und Meldezettel. Aber wenn ich jetzt - aus welchen Gründen auch immer - ein deutsches „Deviseninländer-Konto“ haben wollte, dann könnte ich doch mit meinem Perso dort aufkreuzen und wuuusch hätte ich ein Konto, das mir gar nicht zusteht *g*
Andersrum wirst Du jetzt für eine deutsche
Bank trotzdem kein Deviseninländer sein, weil Du ja in die
Schweiz ziehst und dann dort Deinen Lebensmittelpunkt hast.
Das heißt doch, daß ich mit meinem Perso samt der „falschen“ Adresse doch eine Deviseninländerschaft vortäuschen könnte, die so gar nicht besteht, oder?
ich doch mit meinem Perso dort aufkreuzen und wuuusch hätte
ich ein Konto, das mir gar nicht zusteht *g*
Ich weiß nicht, was deutsche Banken bei einer Kontoeröffnung alles verlangen. Aber da Du dort sicher als Einheimische durchgehst… *fg*
Es fragt sich halt, ob es sich für die kurze Zeit lohnt.