Hallo!
Die doppelte Staatsangehörigkeit ist, wenn die doppelte
Staatsangehörigkeit von Geburt erworben wird, auch nach
deutschem Recht überhaupt kein Problem.
Und da geht es schon los, ein Teil unserer Kinder erhielt
durch ein Gesetz die belgische Staatsabgehörigkeit 01.01.1985.
Zu dem Zeitpunkt waren sie schon zum Teil acht Jahre alt. Die
belgische Gemeinde hatte ihnen nach Geburt einen belgischen
Kinderausweis ausgestellt. Begründung: „erleichtert vieles“,
so hätten sie als Deutsche in einer belgischen Schule in
Deutschland Schulgeld bezahlen müssen, als Belgier nicht.
Nun ja, das ist ähnlich, wie bei dem Erwerb durch Geburt, sofern die Staatsangehörigkeit durch das Gesetz „automatisch“ verliehen wurde.
In Deutschland gilt ein Deutscher mit doppelter
Staatsangehörigkeit als Deutscher - das ist normal und
völkerrechtlich üblich, ändert aber nichts an der doppelten
Staatsangehörigkeit.
Und wie ist das dann als Deutscher im Ausland?
Genau so wie ich gesagt habe
Mein ältester gibt je nachdem wie es ihm passt die
entsprechende Staatsangehörigkeit an, an der europäischen
Schule war er Deutscher, für Wehrdienst auch, für Studium
Belgier.
Im Ausland, also in Staaten außerhalb der beiden eigenen, kann man sich das eigentlich tatsächlich aussuchen.
Mit Abkommen über die doppelte Staatsangehörigkeit hat dies
nichts zu tun - diese betreffen nämlich den Fall, dass ein
Staatsangehöriger die Staatsangehörigkeit eines fremden
Staates annimmt (und nicht durch Geburt erwirbt).
Das habe ich aber bei einem Bekannten etwas anderes erlebt,
der besass, obwohl Hauptfeldwebel in der belgischen Armee
immer noch die französische Staatsangehörigkeit.
Was hat das mit der doppelten Staatsangehörigkeit zu tun? In diesem einen konkreten Fall gibt es halt entweder ein Abkommen zwischen F und B, dass Franzosen in B ohne Verlust der französischen Staatsangehörigkeit dienen dürfen, oder das französische Staatsangehörigkeitsrecht sieht das von sich aus so vor. Mit einer doppelten Staatsangehörigkeit hat das aber nichts zu tun.
Soferne er Doppelstaatsangehöriger ist, wird es wahrscheinlich bezüglich Militärdienst ein eigenes Abkommen geben.
Und sein
gepackter Sack mit den französischen Militärklamotten lag
irgendwo im Depot bei Bordeaux, obwohl er nie in der
französischen Armee war.
Wie gesagt, da wird es einfach ein Abkommen geben, dass einer der beiden Wehrdienst ausreicht. Solche Abkommen gibt es eine ganze Menge.
Gruß
Tom