Personalausweis - Verlängerung mit 94 ?

Hallo,

bei Person X ( 94 Jahre ) is der Personalausweis abgelaufen.

X kann aber nicht mehr persönlich zum Bürgeramt sondern würde dies gerne von ihrer Großichte erledigen lassen.
Bettlägerig ist x aber ( noch ) nicht so dass die Großnichte keinerlei Nachweis hätte.

Kann X ihre GN irgendwie bevollmächtigen ?

Hallo,
einfach beim Amt nachfragen, ob sie der alten Dame (im Wortsinn) entgegenkommen können und was das kosten würde. Einfacher wird es aber allemal sein einen kleinen Ausflug zum Amt zu machen, wenn das gesundheitlich möglich ist.
Der Mitarbeiter hat sich im Allgemeinen selbst davon zu überzeugen, ob die Person auf dem Bild mit der Person übereinstimmt, die sie behauptet zu sein, gleiches gilt für die Unterschrift.

Cu Rene

Frag doch mal in einem Altenheim oder bei Seniorenberatern der Caritas, wie die das bisher in solchen Fällen gemacht haben.

Auch das Einwohnermeldeamt müsste solche Fälle schon mehr als einmal erlebt haben. Da mal fragen.

Gruß jk

Hallo,

bei Person X ( 94 Jahre ) is der Personalausweis abgelaufen.

X kann aber nicht mehr persönlich zum Bürgeramt sondern würde
dies gerne von ihrer Großichte erledigen lassen.
Bettlägerig ist x aber ( noch ) nicht so dass die Großnichte
keinerlei Nachweis hätte.

Kann X ihre GN irgendwie bevollmächtigen ?

Grundsätzlich braucht jeder deutsche immer ein gültiges Personaldokument (egal wie alt derjenige ist).
Persönliche Beantragung ist Pflicht. Mit Vollmacht geht das nicht.

Beim Bürgeramt nachfragen:
ob Person im Auto vorgefahren werden kann und Mitarbeiter mit dem Antrag zum Auto geht um Unterschrift einzuholen und Identität zu überprüfen.

ob es einen „Zentralen Dienst“ gibt, der die Antragsprozedure zu Hause durchführen kann.

Gruss Sid

Hallo,
ich antworte auf die wichtigsten Fragen, auch die, die (aus Unwissenheit, nehme ich an) gar nicht gestellt waren:

1 - Personalausweise können nciht verlängert werden, es ist immer eine Neubeantragung mit neuem (!) Lichtbild notwendig.
2 - Die Beantragung kann ausschließlich durch den Ausweisbewerber (so heißt das, sorry) erfolgen. Eine Vertretung, selbst durch gerichtlich bestellte Betreuer, ist nicht möglich.
3 - Korrekt ist, dass manche Behörden (je nach technischer Ausstattung und Organisation der Behörde) eine Art „außer Haus“ Beantragung anbieten.
3a - Diese zieht uU erhöhte Gebühren nach sich.
3b - Die Behörde ist keinesfalls dazu verpflichtet.

Jetzt kommen noch zwei wirklich wichtige Hinweise:

1 -
Jeder Deutsche (über 16) ist (wenn er keine anderen Identitätspapiere hat) ausweispflichtig.
Auch „richtig alte“ Menschen

Sofern die 94jährige Person beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr am Geschäftsleben teilnehmen kann, gibt es auch die Möglichkeit, eine Person von der Ausweispflicht befreien zu lassen.

www.berlin.de/formularserver/formular.php?70259#

Formlosen Antrag oder obigen an zuständige Ausweisbehörde senden.
Als Nachweis ggf. ein ärztliches Attest oder Nachweis über Pflegestufe oder so!

Sollte eine Befreiung der Ausweispflicht nicht in Frage kommen, gibt es immer noch die Möglichkeit (zumindestens in einigen Bezirken von Berlin) einen Antrag auf Hausbesuch zu stellen. Dauer etwas länger bis eine Kollegin/ein Kollege vorbei kommt, aber funktioniert. Aktuelles Passfoto sollte dann aber schon vorhanden sein.

LG