Wie ist es, wenn man vor dem 16. Geburtstag vergessen hat , einen Personalausweis zu beantragen, also 10 Tage später zum Einwohneramt geht- muss man einen vorläufigen PA für 10,-€ beantragen UND dann noch den „richtigen“?
Eigentlich ist der erste PA kostenlos, aber es wäre dann ja
nicht mehr der erste Ausweis (wegen des vorläfigen PAs). Oder ist der richtige PA dann trotzdem kostenlos?
Und was wäre überhaupt in dem Fall, dass der Ausweis ein paar Tage vor dem 16.Geburtstag beantragt worden wäre?
Denn dann wäre er ja auch nicht pünktlich zum Geburtstag dagewesen - und da hätte die Stadtverwaltung doch auch nicht bemängelt, dass in der Zwischenzeit kein PA vorliegt?!
Hallo,
davon die Frage nochmal zu stellen, werden sich die Antworten auch nicht ändern.
Wie ist es, wenn man vor dem 16. Geburtstag vergessen hat ,
einen Personalausweis zu beantragen, also 10 Tage später zum
Einwohneramt geht- muss man einen vorläufigen PA für 10,-€
beantragen UND dann noch den „richtigen“?
Den Vorläufigen gibt es nur, wenn man gleichzeitig einen PA beantragt. Letztdendlich ist es finanziell egal, ob man wegen der Ordnungswidrigkeit sich nicht ausweisen zu können (sofern man keinen gültigen Reisepaß besitzt) 10 Euro bezahlt oder dafür den vorläufigen PA benatragt. Praktisch kann man sich mit dem Vorläufigen ausweisen, falls man nochmal kontrolliert wird, bevor der Richtige da ist und man muß nicht evtl. nochmal bezahlen 
Daß es Erbsenzählerei ist das wegen weniger Tage überhaupt ahnden zu wollen, steht auf einem anderen Blatt, aber so ist nun mal die Rechtslage.
Cu Rene