hallo.
weiss nicht, ob das thema daher passt…
ich habe mal gehört, dass die nummer rechts unten im personalausweis bedeuten soll, wieviele leute außer einem selber in deutschland den gleichen namen haben. ist da was dran oder ist das kompletter schwachsinn ? wenn ja gilt dann der volle name mit vor-,zweitname und nachname ?
diese Frage gab’s kürzlich im Forum schon mal (ich glaube, bei Ämter und Behörden, bin mir aber nicht sicher). Im Archiv hab ich es mit allen möglichen Suchbegriffen leider nicht mehr gefunden.
Da der natürliche Lebensbaum immer weiterrückt (Geburten + Namensgebung, Tod) könnte es sich ohnehin nur um eine Momentaufnahme handeln.
Mein Personalausweis ist am 15.10.2001 abgelaufen, und ich habe mir (noch) keinen neuen angeschafft. Ich meine nämlich, dass der Personalausweis, so wie er bisher angelegt war, nicht viel nützt und eher ein Risikopotential birgt. Die neuen Möglichkeiten von Internet usw. machen es auf jeden Fall interessant, sich selbst zweifelsfrei legitimieren zu können und eine solche Legitimation von anderen erhalten zu können. Bestimmt gibt es auch interessante Lösungsmöglichkeiten, aber dass davon schon viel umgesetzt wird, ist nicht zu hören.
Mich würde interessieren, ob es irgendwo ein Brett oder eine Newsgroup gibt, wo dieses Thema qualifiziert diskutiert wurde/wird.
Irgendwie ist es sowieso pervers, dass diese Dinge immer in irgendwelchen Kämmerlein ausgeheckt werden und als Bürger soll man es dann schlucken. Die Sache mit dem Fingerabdruck halte ich in der bisher berichteten Form nicht für sinnvoll. Dieses Thema wäre doch mal etwas für einen Dialog.
Torsten
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Mein Personalausweis ist am 15.10.2001 abgelaufen, und ich
habe mir (noch) keinen neuen angeschafft.
Na viel Spass wenn Du Dir einen neuen holst - dann kannst Du
gleich bezahlen.
Sicher? Oder meinst du die Ausweisgebuehren? *g*
Ich glaube nicht, dass die Einwohnermeldeaemter das Geld gleich einziehen, oder liegt das an der Stadt?
Mir und anderen ist das jedenfalls noch nicht passiert…
Im Personalausweisgesetz NW steht jedenfalls „kann“ drin.
Ich glaube nicht, dass die Einwohnermeldeaemter das Geld
gleich einziehen, oder liegt das an der Stadt?
Das stimmt, sie werden wohl eher ne anzeige schreiben.
Mir und anderen ist das jedenfalls noch nicht passiert…
Im Personalausweisgesetz NW steht jedenfalls „kann“ drin.
Du hast recht, das ist in Berlin auch so.
Wird aber ab und zu durchgezogen - besonders bei harnäckigen Fällen. Einen genauen Zeitraum kann ich allerdings nicht sagen.
Ein zusatz noch:
Wer über einen gültigen Reisepass verfügt, braucht keinen gültigen Personalausweis.
bist Du Dir da sicher???
Mein Perso ist seit 2 Jahren abgelaufen, lol.
Die Termine, zu denen dieses tolle Amt auf hat, kann ich als berufstätiger Mensch nicht so recht wahrnehmen.
Wenn Du mir jetzt sagst, ich würde angeklagt und müsste mit einer hohen Geldstrafe rechnen, dann kannst Du davon ausgehen, daß ich auch die nächsten 10 Jahre keinen neuen Perso beantrage.
Na lustig is das nicht. Die veranschlagen ca. 5 Euro pro Monat.
Die Termine, zu denen dieses tolle Amt auf hat, kann ich als
berufstätiger Mensch nicht so recht wahrnehmen.
Ausreden… In 2 Jahren - das glaubt Dir niemand…
Wenn Du mir jetzt sagst, ich würde angeklagt und müsste mit
einer hohen Geldstrafe rechnen,
Nei nicht Angeklagt - ist ja keine Straftat. Ein Bußgeld musst Du bezahlen.
dann kannst Du davon ausgehen,
daß ich auch die nächsten 10 Jahre keinen neuen Perso
beantrage.
Das würde ich nicht raten. erstens wirds immer teurer, zweitens zieht Dir irgendann die Polizei bei einer Kontrolle das Teil ein, drittens kriegst Du irgendwann schwierigkeiten, wenn Du Dich mal bei Deiner Bank o.ä. ausweisen willst.
Also beiss lieber gleich in den sauren Apfel.
Bin mir jetzt nicht 100% sicher - hab das im Gesetz nicht gefunden, aber ich glaube man braucht nur einen gültigen Pass ODER Personalausweis.
Wenn Du also noch einen Pass hast wäre dass dann nicht schlimm. Erkundige Dich doch einfach telefonisch bei Deiner Meldestelle, Bürgeramt o.ä.
Ich glaube nicht, dass die Einwohnermeldeaemter das Geld
gleich einziehen, oder liegt das an der Stadt?
Das stimmt, sie werden wohl eher ne anzeige schreiben.
Also, mein Perso war 1 Jahr abgelaufen bevor ich aufs Bürgeramt gegeangen bin und mir einen neuen geholt habe. Da habe ich keine Strafe bezahlt. Nur die normalen Gebühren waren fällig.
Mir und anderen ist das jedenfalls noch nicht passiert…
Im Personalausweisgesetz NW steht jedenfalls „kann“ drin.
Du hast recht, das ist in Berlin auch so.
Wird aber ab und zu durchgezogen - besonders bei harnäckigen
Fällen. Einen genauen Zeitraum kann ich allerdings nicht
sagen.
Ein Verstoss gegen das Meldegesetz (Wohnsitzwechsel nicht gemeldet) musste ich damals, 9 Monate Verzug, mit 20 DM bezahlen.
Ein zusatz noch:
Wer über einen gültigen Reisepass verfügt, braucht keinen
gültigen Personalausweis.
Aber eine Meldebescheinigung von Einwohnermeldeamt (Bürgeramt) ist dann wichtig wenn man beispielsweise ein Auto zulassen möchte. Da gilt ein Reisepass nur in Verbindung mit einer Meldebescheinigung.
Also, mein Perso war 1 Jahr abgelaufen bevor ich aufs
Bürgeramt gegeangen bin und mir einen neuen geholt habe. Da
habe ich keine Strafe bezahlt. Nur die normalen Gebühren waren
fällig.
Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten liegt im pflichtgemässen Ermessen der jeweiligen Behöred, d.d. sie muss nicht kassieren bzw. schreiben. Ausserdem - hatte ich glaub ich geschrieben - richtet sich das nach dem Landespersonalausweisgesetz - vielleicht ist das bei euch anders als in Berlin.
Ein Verstoss gegen das Meldegesetz (Wohnsitzwechsel nicht
gemeldet) musste ich damals, 9 Monate Verzug, mit 20 DM
bezahlen.
Man das ist ja bei euch billig. Genau danach hab ich letztens gefragt - war selber spät dran und die Sachbearbeiterin sagte mir etwas von 5 Euro pro Monat. + nochma 5 Euro pro Monat für meinen Fz- Schein.
Konnte dann aber tricksen und musste nix bezahlen.
Ein zusatz noch:
Wer über einen gültigen Reisepass verfügt, braucht keinen
gültigen Personalausweis.
Aber eine Meldebescheinigung von Einwohnermeldeamt (Bürgeramt)
ist dann wichtig wenn man beispielsweise ein Auto zulassen
möchte. Da gilt ein Reisepass nur in Verbindung mit einer
Meldebescheinigung.
DIE NUMMER SAGT NICHTS ÜBER NAMENSVETTERN ODER DERGLEICHEN AUS. ES IST EINE ZIFFER, DIE DURCH BERECHNUNG MIT DEN ANDEREN ZIFFERN EINEN CODE ERGIBT, DER EINEN RÜCKSCHLUß AUF DATEN ERLAUBT. ICH HABE Z.B. EINE 0 AUF DEM PERSO UND DAS WÄRE JA SELTSAM…