Liebe Wissende,
wenn ich im Gesetz nachlese:
PAuG § 14 Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten
Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aus dem Ausweis oder mithilfe des Ausweises darf ausschließlich erfolgen durch
1. zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden nach Maßgabe der §§ 15 bis 17,2. öffentliche Stellen und nichtöffentliche Stellen nach Maßgabe der §§ 18 bis 20.
dann darf ein Makler nicht verlangen, dass man ihm den Perso zur Verfügung stellt zum Scannen, oder dass man ihm auf Email-Weg Scans zuschickt, sehe ich das richtig?
Nun besteht ein Makler darauf und weigert sich, einem Interessenten das Exposé zuzuschicken ohne Kopien. Das hilft ja nun nicht so arg weiter, dass das verboten ist. Wer setzt das Gesetz durch, und wer sanktioniert den Makler sofort so, dass das Angebot auch ohne Scans kommt? Bzw. was tut Privatmann gegen solchen Mist (-brauch)?
Grüße ynot
Hallo,
fertige einen Scan an, der nur deine Personalien zeigt und den Rest schwärzt du.
Solltest du Korrespondenz mit dem Makler haben, in der er dich auffordert, vollumfängliche Kopien zu versenden, dann beschwere dich beim Datenschutzbeauftragten deines Landes.
(NEIN, kein Witz. Genau dafür sind die da. Die kümmern sich wirklich. Und die können so einen Makler auch richtig blöd nerven, wenn der nicht kooperiert. Ich hab das Thema einmal durchgemacht, weil mir ein Elektromarkt meine Fernseher (bestellt und bezahlt) nur übergeben wollte, wenn er eine Kopie meines Persos ohne jede Schwärzung macht. Genauer: Man machte diese Kopie gegen meinen Willen, nachdem man mir den Perso aus der Hand genommen hatte.)
Kleiner Hinweis:
Personalien in einem Ausweis führen dazu, dass man den Ausweis „Personalausweis“ nennt. Es besagt nicht, dass der Aussteller eine Firma sei und die Person zum Personal gehöre. Ebenso ist es möglich, dass jemand eine GmbH gründet und sie BRD Finanzverwaltung GmbH nennt, ohne dass dadurch die BRD zur GmbH wird. Es soll auch Heinrich Müllers geben, die eine Heinrich Müller GmbH gründen aber trotzdem nicht vom Mensch zur Firma mutieren.
Hallo,
wie schon erwähnt: der Datenschutzbeauftragte des passenden Bundeslandes sowie die im Impressum der Internetseite genannte Aufsichtsbehörde. Aber alle Beschwerden und Maßnahmen können natürlich den Makler nicht zwingen, mit Dir den Vertrag zu machen bzw. Dich als Mieter zu empfehlen. Das Gegenteil dürfte eher der Fall sein.
Gruß
C.
Lies mal den § 20 dazu:
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__20.html
Du darfst dem Makler eine Kopie schicken .
Und er darf es fordern, Du musst aber nicht darauf eingehen.
Nur, dann kannst Du das Angebot eben nicht auf dem Postwege erhalten.
Gehe ins Büro des Maklers ,weise dich aus und schon wird es klappen.
MfG
duck313
… deswegen macht der das seit fast 10 Jahren auch, weil keiner den Mumm hat, vor Angst kein Miet- oder Kaufobjekt von dem zu bekommen, immer weiter, da krieg ich das K… gerade deshalb wird man dem dieses Verhalten abgewöhnen müssen…
Moin duck,
auf dich habe ich noch gewartet. Warum darf er das? Weil ich die Kopie machen darf und ich mich entscheiden kann, das zu tun oder eben zu lassen? Aber er darf die Kopie ja gar nicht aufheben, oder doch? Reicht das von seiner Seite, datenschutzblala zu schreiben und schon setzt er sich über die Hürden weg, lässt sich die Kopie von mir machen, statt sie selber zu machen, packt sie in die Kladde und darauf sind alle Nummern oder auch nicht… Will mir nicht so ganz innen Kopp.
Und außerdem verbreitet er ein Angebot über das Netz, das er mir dann doch nicht zugänglich machen muss, wenn ich meinen Ausweis nicht kopieren will (wobei mich das Gesetz eigentlich schützen sollte). Auch da krieg ich nicht die Kurve.
Grüße, ynot
Hallo,
der Makler hat ein Recht auf seine Bezahlung, wenn er beweisen kann, dass er DIR die Immobilie vermittelt hat, also zum Beispiel die Anschrift gegeben. Wie soll er dies gerichtsfest nachweisen, Deiner Meinung nach? Mit einer handschriftlichen (Telefon-)Notiz, die er selber macht, und dutzendfach wiederholen kann? Mit Zeugen, seine Sekretaerin bei Deinem Besuch? Eine Ausweiskopie waere im Streitfalle schon nuetzlicher. Was bist Du bereit, ihm zu geben, das er oder Dein Nachbar nicht selber erfinden koennen (wenn Dein Nachbar seine eigene Besichtigung vereinbart).
Gruss Helmut
Hallo!
Was wäre denn der rein praktische Unterschied zwischen Kopie und Kopie aufheben und sich persönlich ausweisen und die benötigten Daten (Name, Wohnadresse) zu notieren und aufzuheben ?
Dass er mit der vollen Kopie mehr Daten als für das Maklergeschäft benötigt hat ist schon klar. Er wird diese Daten auch nicht nutzen, er speichert sie quasi nebenbei mit. Ich weiß, rein nach der Datenschutzgrundverordnung ist das nicht zulässig.
Aber „verarbeitet“ er die Daten überhaupt ?
Aber wie anders soll denn online eine Identifizierung geschehen ohne kompliziert zu werden ?
Ja, man könnte den Kunden bitten auf der Kopie alles unwichtige abzudecken.
Aber da Personenseite und Anschriftenseite zwei verschiedene sind gäbe nur die Ausweisnummer eine Zuordnung, die müsste mit drauf sein sonst wäre es aus meiner Sicht quasi nutzlos.
Und alles aus Angst man bekommt seine Courtage nicht
… willst du sagen, dass er das „nur“ mit meiner Ausweiskopie kann? Das wäre ein Grund mehr, die nicht rauszurücken, denn wenn ich morgen tatsächlich über einen Nachbarn eine andere Immobilie finde und kaufe, die - rein hypothetisch natürlich - auch über denselben Makler angeboten ist, wovon ich nichts wissen muss (und evtl. kann, beweise das mal!), dann hat er nach deiner Vorstellung den gerichtlichen Beweis, um von mir Vermittlungsprovision zu bekommen? Nee, oder?
Mir geht’s um meine Freiheit meine Ausweisdaten bei mir zu tragen und nicht in der Schublade eines Maklers zu wissen.
Und nur zur Info: klar hat der Makler ein Recht auf Bezahlung seiner Dienste, wenn er mir gedient hat.
Grüße, ynot