Personalausweisnummer DSGVO

Hallo,

mal eine neugierige Frage zur Datensparsamkeit und einer Paketabholung.

Jemand hat etwas bestellt und das Paket in eine Paketshop umleiten lassen. Bei der Abholung wird neben der Unterschrift auch die Personummer erfasst.

Das Paket beinhaltete weder Medikamente noch Artikel, die nur an Ü18 herausgegeben werden dürfen, Warenwert unter 100€, nur ganz normal im Handel erhältliche Artikel, beispielsweise Fahrradschuhe.
Der Versand seitens den Händlers erfolgte mit einer normalen Sendung, kein Einschreiben/Identitätsprüfung oä.

Nun hat die Person nicht das erste mal etwas bestellt, aber das erste mal wurde zusätzlich zur Unterschrift die Personummer erfasst. Das hat die Person ein wenig erstaunt, hat sie doch immer wieder die ‚Datensparsamkeit‘ im Hinterkopf.

Da bei einem Händler bestellt wurde, hatte die Person auch keinen Einfluss auf den Versanddienstleister und somit keinen Vertrag mit diesem abgeschlossen, aber jetzt trotzdem mal in die AGB des Dienstleisters geschaut, die folgendes sagen:

Eine Abholung ist nur mit Vorlage des eigenen EU-Personalausweises, eines EU-Reisepasses oder eines internationalen Reisepasses (gilt für Bürger aus Ländern außerhalb der EU) möglich.

Abholer war die gleiche Person, an die das Paket auch adressiert war. Der Paketshop hat die Tankstelle gewechselt, im alten Paketshop wurde die Personummer nie erfasst.

Die Käuferin ist genauso harmlos wie die bestellte Ware, fragt sich aber jetzt, ob die Erfassung so mit der Dsgvo vereinbar ist.

Danke!

(Und bevor ‚Bestell halt nicht kommt‘: geht nicht anders, der örtliche Fahrraddealer hat keine SPD-SL kompatiblen Fahrrad-Winterschuhe in der unfraulichen Größe 43)

Bei meinem Personalausweis ist die Nummer abgeklebt.
Die Nummer ist zur Identifizierung unerheblich, sie wird nur bei Behörden und Banken benötigt.

Das habe ich nach einem Vorfall gemacht, wo bei einer Marktabholung einer Onlinebestellung mit Onlinezahlung gegen meinen Willen eine beidseitige Kopie des Ausweises gemacht wurde.
Ich beschwerte mich anschließend beim Datenschutzbeauftragten des Landes NRW, der hat dem Markt einen freundlichen Brief geschrieben, der nicht beantwortet wurde, dann einen weitaus unfreundlicheren, der zu einer Erklärung des Marktes führte, sowas nie wieder zu machen.

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Eben, weil das unnötig ist. Und deshalb untersage es doch einfach dem Mitarbeiter die Nummer zu notieren.
Der Angestellte dort soll die Identität des Abholers bzw. die Übereinstimmung Name/Adresse Paket mit Name/Adresse des Abholers prüfen.
Und dann kreuzt er an „ausgewiesen durch PA“ oder „persönlich bekannt“

mfG
duck313

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Ja, aber ist es auch nicht rechtens? Ohne die Nummer plus Unterschrift wäre das Paket nicht ausgehändigt worden.

Ich könnte jetzt noch bei dem Dienstleister, den ich sowieso meide, einen Antrag auf Löschung der Daten stellen (der, wie eben gesucht und gefunden, wohl abschlägig beschieden wird).

Einen Rüffel gab es schon vor Ort da das Kassenpersonal mit dem Perso in einem nicht einsehbaren Raum verschwinden wollte - das mag ich gar nicht.

Gibt es zwei gleiche Personen?

Nein, aber man kann auch jemanden mit der Abholung beauftragen

Manchmal wirkt die Frage „Warum?“ bzw. „Wo (in welchem Gesetz) steht das“ Wunder.
lass die die AGB zeigen, wo das steht - und dann Beschwerde an den Datenschutzbeauftragten.

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Patt-Situation. Warum gebe ich meine Personummer nicht her?

Ich habe als Empfänger gar keinen Vertrag mit dem Dienstleister - ergo kann ich den AGB gar nicht zugestimmt haben. Aber, neugierig wie ich bin, habe ich mir diese trotzdem angeschaut und im UP den entsprechenden Passus zitiert.

Na so hoch will ich das gar nicht hängen (noch nicht?). Erst einmal bin ich einfach nur wissbegierig, ob die zur Unterschrift zusätzlich erfasste Personummer überhaupt DSGVO-konform sein kann.

Das ist nicht „hoch“, das ist der legitime Einstieg, eine nicht legale Betriebspraxis zu beenden. Irgendein Mensch sammelt Daten, die er nicht sammeln darf und nutzt dazu eine Machtposition aus. Irgendwas in seinem Kopf scheint ihm zu sagen „Das muss so, das muss seine Ordnung haben!“ und es wird Zeit, dass ihm jemand den Kopf wäscht.
Wenn er einsichtig ist und kooperiert, kostet das ihn das noch nicht einmal ein Bußgeld.

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Na gut, du hast mich überzeugt, ich werde die Löschung meiner Daten beantragen und mich gleichzeitig beim Datenschutzbeauftragten beschweren. I’ll keep u updated.