ahoi susanne.
ich meinte damit, es ist keine vergütung der
personalbesprechung vereinbart worden. da es für den
arbeitgeber keine arbeitszeit ist, gilt auch kein ausgemachter
stundenlohn.
ne eigene vergütungsmodalität von besprechungen wär mir auch neu…oft finden personalbesprechungen ja auch IN der arbeitszeit statt, in der kanzlei, in der ich im nebejob bin, z.b. vormittags.
ob der arbeitgeber das als arbeitszeit sieht oder nicht, ist nicht relevant - wie leolo ja schon verlinkt hat, http://dejure.org/gesetze/BGB/611.html :
"§ 611
Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag
(1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
(2) Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein."
–> der arbeitgeber bestimmt hier über deine zeit. anwesenheit bei personalbesprechung ist auch ein dienst = stundenlohn wie immer.
so hab ich den paragraphen und leolos antwort verstanden.
auch wenn dein arbeitgeber meint, dass du bei einer besprechung ja nichts „arbeitest“ - es ist „dienstzeit“, du bist verpflichtet teilzunehmen, er verfügt über deine zeit und muss sie damit bezahlen.
anders zum beispiel bei einem betriebsausflug, an dem vielleicht gewünscht wird, dass die mitarbeiter alle mitkommen, von wegen teamgeist und so - aber keine generelle pflicht besteht. oder eine weihnachtsfeier. das ist keine arbeitszeit. was mit schulungen und seminaren wäre, weiß ich nicht.
abgesehen davon das ich sowieso keinen
schriftlichen arbeitsvertrag habe, es handelt sich um eine
geringfügig bezahlte stelle.
also hast du einen mündlich geschlossenen vertrag. was habt ihr denn zu dienstzeiten und stundenlohn vereinbart?
darum hätte ich es ja gerne
schwarz auf weiß!
siehe leolos link zum bgb.
ich weiß nicht, wie lang die besprechungen sind, und ob du dafür eigens dorthin fahren musst. bei einer geringfügigen beschäftigung wäre der aufwand ja vielleicht etwas groß. wenn bei den besprechungen bislang gar nicht sooo wichtiges besprochen wurde, könntest du mit dem chef reden, warum die anwesenheit so wichtig ist - dass du eben ggf extra hinfahren musst und so weiter? mit dem bgb-paragraphen kannste ja immer noch kommen.
wie sehen denn die anderen mitarbeiter das? machen alle mit, oder ärgern sich auch andere über die bislang unbezahlten besprechungen?
gruß
ute