Personaldaten im Intranet

Moin Experten,

nehmen wir mal an, eine Firma plant, Personaldaten ihrer Mitarbeiter im Firmen-Intranet zu veröffentlichen. Gedacht ist dabei an große Teile des Lebenslaufs: Foto, Geburtsdatum, Geburtsort, Bildungs- und Berufsabschlüsse, beruflicher Werdegang, Werdegang in der Firma, Zuständigkeiten, etc.

Auf Proteste der Mitarbeiter hin wird behauptet, da es sich um das Intranet und nicht das Internet handelt - also nur firmenintern gelesen werden kann - spiele der Datenschutz keine Rolle und weder Mitarbeiter noch Betriebsrat hätten ein Mitspracherecht.

Wer hätte Recht in so einem Fall?

Gruß
Stefan

Hallo,

wenn ich es richtig verstehe, geht es darum, dass große Teile der Personalakte im Intranet einsichtig gemacht werden sollen.

Es handelt sich dabei um eine Verwendung personenbezogener Daten, für die m.E. § 32 BDSG maßgeblich ist.

Ich halte die Datenverwendung im konkreten Fall, wie er hier dargestellt ist, für unzulässig. Die konkrete Verwendung der meisten Daten in diesem Fall (Außer Name und Zuständigkeit) dürfte schon nicht erforderlich sein um das Vertragsverhältnis durchzuführen. Der Arbeitgeber darf zwar solche Daten erheben, muss sie jedoch auch vertraulich behandeln. In diesem Fall und ohne, dass ich die Handlungstendenz des Arbeitgebers kenne, würde ich davon ausgehen, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht der betroffenen Arbeitnehmer überwiegt. So handelt es sich bei einigen Daten um private Daten, die auch mit der gebotenen Achtsamkeit behandelt werden sollten.

Ein Mitbestimmungsrecht sehe ich jedoch nicht.

Beste Grüße

Alexander

Vielen Dank! (owT)
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