"Was können Mitarbeiter machen, wenn ihr Arbeitgeber die Zentrale oder eine Niederlassung in eine andere Stadt verlegt und sie nicht mitwollen?
Sie sollten prüfen, ob ihr Arbeitsvertrag einen Versetzungsvorbehalt enthält. Dort kann etwa stehen, dass der Arbeitgeber sie deutschlandweit einsetzen darf. Dann sind in der Regel auch Umzüge in eine andere Stadt zumutbar. Wer nicht mitwill, muss dann von sich aus kündigen und somit auf eine Abfindung verzichten. Oft enthalten Arbeitsverträge aber keine solche Klausel.
Welche Folgen hat das?
In solchen Fällen legen die Gerichte die Grenzen der Zumutbarkeit sehr viel enger aus. Schon ein Umzug innerhalb einer Großstadt kann unzumutbar sein, etwa wenn sich der Arbeitsweg um eine halbe Stunde verlängert. Dann müssen Arbeitgeber gegenüber Umzugsunwilligen eine Änderungskündigung aussprechen. Größere Unternehmen mit Betriebsrat müssen Mitarbeitern anbieten, Nachteile auszugleichen, etwa durch Umzugsbeihilfen oder Abfindungen.
Was ist, wenn Betroffenen das nicht reicht?
Verweigern sie die Zustimmung, wird die Änderungskündigung zur echten Kündigung. Über deren Wirksamkeit und eine etwaige Abfindung entscheidet das Arbeitsgericht."
gefunden bei „Handelsblatt.com“
http://www.handelsblatt.com/karriere/nachrichten/wen…
Hoffe, die Auskunft hilft erstmal weiter.
Viele Grüße