Personaldienstleistung, Vertragsfrist, MuSchu

Hallo,

ich weiss nicht ob die Frage hier richtig ist.
Ich hoffe, dass mir auf jeden Fall jemand weiterhelfen kann.

Normalerweis ist ja ein AG dazu verpflichtet, einer schwangeren Frau im Mutterschutz den halben Betrag des Gehaltes zu zahlen. Andere Hälfte KK.

Wie läuft das bei Personaldienstleistungen?? Diese haben ja oft Sonderrechte was Bezahlung, usw. angeht. Kann eine Personaldienstleistung sich von diesen Pflichten zurückziehen??

Danke schon mal für die Antworten!

bin ich hier im falschen forum oder kennt sich nur keiner aus??

Hi!

Normalerweis ist ja ein AG dazu verpflichtet, einer
schwangeren Frau im Mutterschutz den halben Betrag des
Gehaltes zu zahlen. Andere Hälfte KK.

Nö - dia Kasse zahlt 13€ am Tag, der Arbeitgeber die Differenz zum Netto.

Wie läuft das bei Personaldienstleistungen??

Die werden hier http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__14.html nicht ausgeschlossen, eine Öffnungsklausel existiert dort auch nicht, also gilt da auch nichts anderes.

LG
Guido