ich weiss nicht ob die Frage hier richtig ist.
Ich hoffe, dass mir auf jeden Fall jemand weiterhelfen kann.
Normalerweis ist ja ein AG dazu verpflichtet, einer schwangeren Frau im Mutterschutz den halben Betrag des Gehaltes zu zahlen. Andere Hälfte KK.
Wie läuft das bei Personaldienstleistungen?? Diese haben ja oft Sonderrechte was Bezahlung, usw. angeht. Kann eine Personaldienstleistung sich von diesen Pflichten zurückziehen??