Hallo,
ich habe seit kurzem einen neuen Job und muss jetzt einen Personalfragebogen ausfüllen.
Jetzt wollen die Arbeitspapiere über:
"Erklärung über die Verdienste bei Vorbeschäftigungen zur Beurteilung der Versicherungsfreiheit in d. Krankenvers. "
Jedoch hab ich beim Vorstellungsgespräch ein bissel gefklunkert und nicht mein wahres Gehallt gesagt…
Brauchen die wirklich so ein Formular oder kann ich dieses weglassen?
Vielen Dank
Hallo,
da musst Du Dir schon eine Erklärung für Dein Flunkern einfallen lassen, denn spätestens mit dem Lohnsteuerkonto wird man sehen, was Du im laufenden Jahr als Angestellter verdient hast.
Viele Grüße
Servus,
wie und wo genau soll ein Arbeitgeber die Höhe der Bezüge von Vorbeschäftigungen ermitteln können?
Die hinten auf die LSt-Karte gepäppte LSt-Bescheinigung auf Papier gibt es schon lange nicht mehr.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
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Hi!
"Erklärung über die Verdienste bei Vorbeschäftigungen zur
Beurteilung der Versicherungsfreiheit in d. Krankenvers. "
Eine solche Bescheinigung sollte Dir die Krankenkasse ausstellen.
Da steht dann nicht das Einkommen drin, dort wird bescheinigt, ob Du freiwillig oder pflichtversichert warst.
Jedoch hab ich beim Vorstellungsgespräch ein bissel
gefklunkert und nicht mein wahres Gehallt gesagt…
Man könnte sich jetzt noch Dinge einfallen lassen wie Jahresgratifikation am Jahresende, etc. - ich persönlich halte ein beginnendes Vertragsverhältnis, was schon in der Anbahnung auf Lügen fußt, für zum Scheitern verurteilt …
Brauchen die wirklich so ein Formular oder kann ich dieses
weglassen?
Ohne genaue Klärung ist man pflichtversichert, was eigentlich nichts macht, außer, dass man sich nicht privat versichern kann.
Wie ein Arbeitgeber (die sind nicht blöd!) darauf reagiert, wenn er feststellt, dass der neue Arbeitnehmer ihn belogen hat, lass ich mal dahingestellt sein.
Gruß
Guido
Hallo
Jedoch hab ich beim Vorstellungsgespräch ein bissel
gefklunkert und nicht mein wahres Gehallt gesagt…
Man könnte sich jetzt noch Dinge einfallen lassen wie
Jahresgratifikation am Jahresende, etc. - ich persönlich halte
ein beginnendes Vertragsverhältnis, was schon in der Anbahnung
auf Lügen fußt, für zum Scheitern verurteilt …
Wie ein Arbeitgeber (die sind nicht blöd!) darauf reagiert,
wenn er feststellt, dass der neue Arbeitnehmer ihn belogen
hat, lass ich mal dahingestellt sein.
Mmmmmmh…
Wer sagt denn, dass die Frage des AG (sofern er auch danach gefragt hat) zulässig war?
Gruß,
LeoLo
Hi!
Wer sagt denn, dass die Frage des AG (sofern er auch danach
gefragt hat) zulässig war?
Och bitte!
Zulässig oder nicht spielt doch für das Zwischenmenschliche keine Rolle - und in den ersten 6 Monaten interessiert es bei einer Kündigung auch nicht wirklich (wenn der AG sich nicht völlig dämlich anstellt), aber wem erzähle ich das eigentlich gerade? 
Etwas weiter tiefer bei „Arbeitsrecht“ hätte ich anders geantwortet (genaugenommen gar nicht wegen der FAQ:1129), aber hier geht es ja nicht primär ums Rechtliche.
Gruß
Guido
Hallo,
Ohne genaue Klärung ist man pflichtversichert, was eigentlich
nichts macht, außer, dass man sich nicht privat versichern
kann.
Seh ich anders. Bei der Beurteilung der SV-Pflicht in der KV kann es dem neuen Arbeitgeber egal sein, was der Arbeitnehmer vorher verdient hat. Er muss nur für seine Beschäftigung eine vorausschauende Betrachtung anstellen, ob die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten ist oder nicht. Zumindest wenn wir auf die Rechtslage ab 31.12.2010 abstellen.
Das tatsächliche Überschreiten der Grenze, wie es § 6 Abs. 4 SGB V fordert, kommt nur bei einem bereits bestehenden Beschäftigungsverhältnis zum Tragen.
Einzig Kriegsentscheidende wäre die Stichtagsregelung zum 31.12.2002, was den Arbeitgeber aus der Vorbeschäftigung interessieren könnte.
LG
S_E
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Cool - Danke!
Hi!
Er muss nur für seine Beschäftigung eine
vorausschauende Betrachtung anstellen, ob die
Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten ist oder nicht.
Cool!
Und der Vorverdienst spielt keine Rolle mehr?
Danke für die Korrektur!
VG
Guido
Cool!
Und der Vorverdienst spielt keine Rolle mehr?
Nein, seit 31.12.2010 eben nicht mehr.
Ich glaube es war zum 02.02.2007, da wurde die KV-Freiheit wegen Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze geändert. Bis dahin war es ausreichend, wenn man vorausschauend betrachtet die Grenze überschreitet. Zum 02.02.2007 wurde zusätzlich eingeführt, dass man auch in den letzten drei Kalenderjahren diese Grenze überschritten haben muss. Natürlich gabs auch Übergangsregelungen für Sonderfälle. Diese 3-Kalenderjahres-Regel wurde aber zum 31.12.2010 wieder abgeschafft. Seitdem haben wir wieder die selbe Rechtslage wie vor dem 02.02.2007, dass nur vorausschauend die Grenze überschritten sein muss. Rinn in de Kartoffeln, raus aus de Kartoffeln.
Und wie gesagt, höchstens die Verhältnisse zum 31.12.2002 können noch maßgeblich sein. Bis dahin war die Jahresarbeitsentgeltgrenze an die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung gekoppelt, die waren also gleich hoch. Das wurde geändert und seit dem ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze immer höher als die Beitragsbemessungsgrenze. Wer aber am 31.12.2002 wegen Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze kv-frei war (und nur deswegen !!) und privat krankenversichert, für den gilt diese „alte“ Jahresarbeitsentgeltgrenze weiter, also die niedrigere in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze. Wer die Vorausetzungen am 31.12.2002 nicht erfüllt hat, für den gilt die „normale“.
Für die sv-rechtliche Beurteilung spielt der Vorverdienst sonst keine Rolle, zumindest fällt mir dazu nicht viel mehr ein, außer sonstige abstruse Möglichkeiten, die man einmal in tausend Jahren sieht und i.d.R. auch an andere Besonderheiten gekoppelt ist.
Was noch möglich wäre, etwa wenn ein Tarifvertrag angewandt wird, dass die vorherige Bezahlung so etwas wie einen Besitzstand ausgelöst haben könnte.
LG
S_E