Hallo zusammen,
jemand hat nach einem Bewerbungsgespräch einen Arbeitsvertrag bekommen und diesen auch unterschrieben. Der Eintrittstermin ist der 1.11.05. Nun muß noch ein Personalfragebogen ausgefüllt werden. Hier wirft folgende Frage ein Problem auf : „Können wir uns bei Ihrem jetzigen Arbeitgeber nach Ihnen erkundigen?“
Der Bewerber ist von seinem „jetzigen“ ARbeitgeber zum 30.6.05 gekündigt worden und hat dies natürlich nicht in seinem Bewerbungsgespräch erwähnt, insbesondere, weil es danach noch eine Klage auf Wiedereinstellung gab, der Prozeß ist aber beendet.
Im Bewerbungsgespräch wurde angegeben, daß der Bewerber noch in einem Arbeitsverhältnis ist und zum 1.11.05 kündigen kann.
Was ratet Ihr dem Betreffenden ?
Wenn er mit „Ja“ antwortet, könnte eine tatsächliche Rückfrage ein schlechtes Licht auf ihn werfen. Bei „Nein“ sieht dies vielleicht auch seltsam aus.
Wer-weiß-was ?
Vielen Dank im Voraus
MadMorphi