Hi,
Zum Zeitpunkt meiner Geburt waren meine Eltern noch nicht verheiratet.,
Ja, es kann dennoch sein, dass irgendwann nach Deiner Geburt dennoch den Namen Deines Vaters erhalten hast. Wenn zB Deine Mutter Deinen Vater später doch nohc geheiratet hat, besteht die Mögichkeit, dass Dein „Nachname“ im Rahmen einer Angleichungserklärung (ich formulier’s mal so) dem neuen Namen Deiner Mutter (=Namen Deines Vaters) folgte.
Es besteht theoretisch auch die Möglichkeit, dass für Dich von Deinen Eltern (oder nur Mutter) eine Namenserklärung abgegeben wurde, wonach Du den „Nachnamen“ Deines Vaters führst.
Sollte ich dies ändern lassen und die Schwierigkeiten zu erwarten?
Du musst nur dann etwas ändern lassen, wenn irgendetwas falsch ist. „NIcht gefallen“ wäre zB kein Grund für eine Änderung.
Ist eione änderung unbedingt nötig?
Siehe oben: FALLS etwas falsch ist, ist auch eine Änderung unbedingt nötig.
Am einfachsten ist es wohl, Du setzt Dich mal mit Deinem Geburtsstandesamt in Verbindung. Dort ist dokumentiert, was geschah (und ggf. wann und auf welcher Grundlage).
Dann ist eindeutig, was richtig ist und was nicht.
Und dann wird auch eindeutig, ob Du etwas unternehmen musst oder nicht.
Alles klar?
Wenn nicht … meld’ Dich.
chris