Ein Bekannter war an einem Unfall beteiligt. Der andere Unfallbeteiligte war schuld. Der Bekannte kam ins Krankenhaus (8 Tag stationär). Polizei nahm den Unfall auf. Jetzt wollte der Bekannt von der Polizei die Daten des Unfallgegners wegen der Schadensregulierung.
Die Polizei teilte ihm aber mit, dass Sie die Daten nicht aushändigen dürfen. Kann das sein?
Warum in aller Welt hat dieser Bekannt NOCH KEINEN ANWALT???
Dieser bekommt Akteneinsicht und alles, was man noch so braucht. Dieser regelt alle Ansprüche, an die der Bekannt nicht mal gedacht hat. Dieser kümmert sich um alles.
Und er wird vom Gegner bezahlt.
Ja, kann sein.
Sie nennt aber das Aktenzeichen unter der dieser Unfall notiert und bearbeitet wurde.
Diese Nummer braucht auch die Versicherung und ein Anwalt kann unter der Nummer auch die Akte anfordern.
Du selbst kannst das nicht.
Brauchst du auch nicht.
Für den reinen Sachschaden wäre die Versicherung zuständig, die man unter der Nummer darüber informiert. Dann läuft die Sache.
Aber bei Personenschaden (Krankenhaus !) immer einen Anwalt mit der Abwicklung von Ansprüchen beauftragen. Kosten (wie schon erwähnt) trägt die gegnerische Versicherung.
Und noch eins, Schuldfrage klärt nicht die Polizei. Das macht ein Gericht.
Polizei notiert nur alles und gibt eine fachliche Einschätzung des Unfallablaufes an Hand von Spuren und Zeugen wieder.
MfG
duck313