Hallo Polizisten und Experten in diesem Bereich,
folgendes ist meiner Mutter am Wochenende passiert:
Sie musste mit ihrem Auto hinter einem Fahrzeug stehenbleiben, was nach links abbiegen wollte. Kurz darauf fuhr eine junge Frau auf, die den Wagen meiner Mutter wiederum auf das stehende Fahrzeug aufschob. Bei dem Wagen meiner Mutter enstand Totalschaden. Die Polizei wurde gerufen und kam auch, weigerte sich aber, den Unfall aufzunehmen. Die Beamten fragten aber alle Beteiligten nach den Personalien und den Fahrzeugpapieren. Die Unfallverursacherin hatte jedoch nichts dabei. Sie behauptete, sie hätte den Wagen geliehen. Heute stellte sich heraus, als meine Mutter den Zentralruf der Autoversicherer anrief, daß das Fahrzeug der Unfallverursacherin schon seit über einem Jahr nicht versichert ist. Die Personalien, die die Fahrerin angab sind falsch. Nun kenne ich es so, das bei fehlenden Papieren über Funk zumindest eine Abfrage gemacht wird. Spätestens hier hätten die Beamten feststellen können, das kein Versicherungsschutz mehr besteht und die Angaben der Fahrerin falsch sind. Nun hat meine Mutter natürlich ein Problem, ihren Schaden ersetzt zu bekommen, erst recht, da man nicht einmal weiß, wen man nun persönlich haftbar machen kann (Geld ist da wahrscheinlich sowieso nicht zu holen). Nun meine Fragen:
Ein Verstoss gegen das Pflichtversicherungsgesetz ist klar, aber hätten die Beamten die Personalien und Zulassungsdaten überprüfen müssen? Nach welchen Paragraphen hat sich die Unfallverursacherin strafbar gemacht? Welche Konsequenzen drohen der Verursacherin? Ist hier evtl. sogar der Tatbestand der Unfallflucht zu sehen?
Mich ärgert es ein wenig. Ich habe schon öfter mal meine Papiere nicht dabei gehabt. Jedesmal hat das eine Überprüfung nach sich gezogen, ich musste die Papiere am nächsten Tag vorlegen und ich habe brav meine Verwarnung bezahlt. Von daher kann ich diese Nachlässigkeit der Beamten nicht nachvollziehen. Ich wäre dankbar, wenn mir jemand die Rechtslage erläutern könnte.
Gruss Sebastian
Hallo Polizisten und Experten in diesem Bereich,
folgendes ist meiner Mutter am Wochenende passiert:
Sie musste mit ihrem Auto hinter einem Fahrzeug stehenbleiben,
was nach links abbiegen wollte. Kurz darauf fuhr eine junge
Frau auf, die den Wagen meiner Mutter wiederum auf das
stehende Fahrzeug aufschob.
Ein sog. Auffahrunfall! Wird wohl, wenn es keine Verletze gegeben hat in den meisten Bundesländern als sog. Kleinunfall bewertet. Ein förmliche Unfallaufnahme findet dann wahrscheinlich nicht statt. Evtl. wird die Verursacherin mit einer Verwarnung belegt.
Bei dem Wagen meiner Mutter
enstand Totalschaden. Die Polizei wurde gerufen und kam auch,
weigerte sich aber, den Unfall aufzunehmen. Die Beamten
fragten aber alle Beteiligten nach den Personalien und den
Fahrzeugpapieren. Die Unfallverursacherin hatte jedoch nichts
dabei. Sie behauptete, sie hätte den Wagen geliehen. Heute
stellte sich heraus, als meine Mutter den Zentralruf der
Autoversicherer anrief, daß das Fahrzeug der
Unfallverursacherin schon seit über einem Jahr nicht
versichert ist. Die Personalien, die die Fahrerin angab sind
falsch. Nun kenne ich es so, das bei fehlenden Papieren über
Funk zumindest eine Abfrage gemacht wird. Spätestens hier
hätten die Beamten feststellen können, das kein
Versicherungsschutz mehr besteht und die Angaben der Fahrerin
falsch sind.
In der Regel wird tatsächlich so eine Abfrage gemacht werden. Nur, es gibt es keine Regeln wie tief ein Polizist bei einer Kontrolle einzusteigen hat.
Nun hat meine Mutter natürlich ein Problem, ihren
Schaden ersetzt zu bekommen, erst recht, da man nicht einmal
weiß, wen man nun persönlich haftbar machen kann (Geld ist da
wahrscheinlich sowieso nicht zu holen). Nun meine Fragen:
Ein Verstoss gegen das Pflichtversicherungsgesetz ist klar,
aber hätten die Beamten die Personalien und Zulassungsdaten
überprüfen müssen? Nach welchen Paragraphen hat sich die
Unfallverursacherin strafbar gemacht? Welche Konsequenzen
drohen der Verursacherin? Ist hier evtl. sogar der Tatbestand
der Unfallflucht zu sehen?
Mich ärgert es ein wenig. Ich habe schon öfter mal meine
Papiere nicht dabei gehabt. Jedesmal hat das eine Überprüfung
nach sich gezogen, ich musste die Papiere am nächsten Tag
vorlegen und ich habe brav meine Verwarnung bezahlt. Von daher
kann ich diese Nachlässigkeit der Beamten nicht
nachvollziehen. Ich wäre dankbar, wenn mir jemand die
Rechtslage erläutern könnte.
Gruss Sebastian
so wie ich die sache sehe stehen folgende tatbestände im raum:
- vergehen nach dem pflichtversicherungsgesetz
- vergehen nach § 142 stgb, sog. unfallflucht
- ordnungswidrigkeit nach § 111 owig (falsche personalienangabe,
falls gegenüber der polizei) - die geringfügige ordnungswidrigkeit (§ 1 Abs. 2 StVO), die mit dem verkehrsunfall zusammenhängt
ich würde den verkehrsunfall nachträglich aufnehmen lassen. die polizei will ja das vergehen die vergehen klären. auf diese weise bekommt man wohl am einfachsten raus, an wen man sich wenden kann. nur hat man dann noch kein geld. meines wissen gibt es aber beim zentralverband einen fond, aus dem schäden beglichen werden, die durch nichtversicherte kraftfahrzeuge verursacht werden. ob diese fond auch greift, wenn niemand verletzt ist, weiss ich nicht auswendig. das kann man aber sicher über die versicherungen erfragen. vielleicht sollte man sich auch überlegen einen rechtsanwalt einzuschalten…
gruss norbert
Hallo Norbert,
danke für die Antwort. Der Termin beim Rechtsanwalt steht. Mal sehen, was dabei rauskommt.
Gruss Sebastian
Ein Tip für die Zukunft!
Hallo Sebastian,
dass die Polizei Blechschäden nicht mehr aufnehmen will ist bekannt.
Das einfachste in so einem Fall ist, dass man über unfallbedingte Genickschmerzen klagt. Da es sich dann um einen möglichen Personenschaden handelt, nimmt die Polizei den Unfall ohne weiteres auf.
Gruß Ivo
Das einfachste in so einem Fall ist, dass man über
unfallbedingte Genickschmerzen klagt.
Zumal sich die Genickschmerzen (Schleudertrauma) auch noch später einstellen können (ca. 1 Tag danach), wie ich aus eigener unangenehmer Erfahrung weiß.
Grüße
Sebastian
Hi Ivo!
dass die Polizei Blechschäden nicht mehr aufnehmen will ist
bekannt.
Ist ein Totalschaden ein Blechschaden? Sicher ja, aber dass die Polizei das nicht aufnimmt… hier geht’s ja je nach Autotyp um einige Euros…
Dennis =o)
hallo Norbert,
wenn mich nicht alles täuscht, ist hat Sebastian eine gute Chance, die Verursacherin am Kanthaken zu bekommen.
Das Fahrzeug hat ja bis zum Abmelden jemandem gehört. Dessen Adresse ist bekannt. Der muss auch wissen, was anschließend mit dem KFZ passiert ist. Hat er es an jemanden verkauft, hat er die Adresse, hat er es zum Schrott gegeben, hat er auch die Adresse. Und so fort. Auf die Art hat die Polizei fast jeden erwischt, der seine Rostluabe einfach in die Grube führ oder abfackelte. Auch eine rausgeschliffene Fahrgestellnummer hilft nicht. Die Nummer ist tief im Eisen drin.
Also Anzeige erstatten.
Grüße
Raimund
Nach welchen Paragraphen hat sich die
Unfallverursacherin strafbar gemacht? :
Zusatz zu den Ausführungen von Norbert: Prüfe Betrug, § 263 StGB --> mit Nennung falscher Personalien ggü. 02 braucht 01 nämlich nichts zu regulieren - in diesem Fall nämlich mit ihrem Privatvermögen, weil deren Nachversicherungsfrist verstrichen ist.
Da nun einige Straftaten im Raum stehen, muß die Polizei jetzt tätig werden (Legalitätsprinzip, § 163 StPO).