Hallo,
ich frage mich, ob die Personalintensität bei GKV(Gesamtkostenverfahren) einen anderer Wert als wenn ein Unternehmen das UKV (Umsatzkostenverfahren) anwendet? Die Personalintensität berechnet sich als Personalaufwand/Gesamtleistung nach dem GKV und nach dem UKV als Personalaufwand/Umsatzerlöse.
Wenn mich jetzt nicht alles täuscht, dann müßte da doch ein anderer Wert rauskommen, weil Umsatzerlöse nicht gleich Gesamtleistung sind, oder?
Grüße
Patrick
Hallo,
Wenn mich jetzt nicht alles täuscht, dann müßte da doch ein
anderer Wert rauskommen, weil Umsatzerlöse nicht gleich
Gesamtleistung sind, oder?
Umsatz und Gesamtleistung können gleich sein, müssen aber nicht (letzteres ist eher die Regel). Allerdings muß auch der Personalaufwand nicht bei beiden Verfahren gleich sein.
Gruß,
Christian
Also mit anderen Worten:
Je nachdem ob ein Unternehmen das UKV oder das GKV anwendet, kann es zu unterschiedlichen Werten kommen?
Gibt es denn eine Kennzahl, die egal ob UKV oder GKV das gleiche Ergebnis liefert? Sonst kann man einen Betrieb mit dem anderen gar nicht vergleichen!
Grüße
Patrick
Hallo,
Je nachdem ob ein Unternehmen das UKV oder das GKV anwendet,
kann es zu unterschiedlichen Werten kommen?
je nachdem, wie man die Personalintensität berechnet. Ich kenne für beide Verfahren nur Personalaufwand/Gesamtleistung. Kann allerdings knifflig zu berechnen sein, wenn man einen IFRS oder US-GAAP-Abschluß vorliegen hat.
Gibt es denn eine Kennzahl, die egal ob UKV oder GKV das
gleiche Ergebnis liefert
Eigenkapitalquote
Sonst kann man einen Betrieb mit dem
anderen gar nicht vergleichen!
Mein reden.
Gruß,
Christian
P.S.
Ein bißchen weiter unten gibts eine Diskussion zum Thema Kennzahlen. Vielleicht findest Du da noch die ein oder andere Anregung.
je nachdem, wie man die Personalintensität berechnet. Ich
kenne für beide Verfahren nur Personalaufwand/Gesamtleistung.
Kann allerdings knifflig zu berechnen sein, wenn man einen
IFRS oder US-GAAP-Abschluß vorliegen hat.
Hallo Christian,
Woher bekommt man beim UKV eigentlich den Personalaufwand? Der ist doch auf die verschiedenen Aufwandsstellen verteilt, bei Vorliegen einer GuV nach UKV also gar nicht ablesbar.
Umsatz und Gesamtleistung können gleich sein, müssen aber nicht
(letzteres ist eher die Regel). Allerdings muß auch der
Personalaufwand nicht bei beiden Verfahren gleich sein.
Wieso nicht? Die Summe der Personalaufwendungen der einzelnen Aufwandsstellen nach UKV müsste doch dem Personalaufwand nach GKV entsprechen.
Grüße
Werner
Mal ne andere Frage.
Die EBIT-Marge (also Ebit/Umsatz) ist doch unabhängig davon, ob man GKV oder UKV benutzt, oder?
Hallo,
Woher bekommt man beim UKV eigentlich den Personalaufwand? Der
ist doch auf die verschiedenen Aufwandsstellen verteilt, bei
Vorliegen einer GuV nach UKV also gar nicht ablesbar.
§ 285 HGB
Ferner sind im Anhang anzugeben:
(…)
- bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens (§ 275 Abs. 3)
a) der Materialaufwand des Geschäftsjahrs, gegliedert nach § 275 Abs. 2 Nr. 5,
b) der Personalaufwand des Geschäftsjahrs, gegliedert nach § 275 Abs. 2 Nr. 6;
(…)
Umsatz und Gesamtleistung können gleich sein, müssen aber nicht
(letzteres ist eher die Regel). Allerdings muß auch der
Personalaufwand nicht bei beiden Verfahren gleich sein.
Wieso nicht? Die Summe der Personalaufwendungen der einzelnen
Aufwandsstellen nach UKV müsste doch dem Personalaufwand nach
GKV entsprechen.
Kommt drauf an, wie 285 HGB den Ausweis genau meint. Der Frage stellt sich so selten, daß ich die Antwort nicht im Kopf habe, also ob nur die Herstellkosten aufgedröselt werden müssen oder ob tatsächlich der gesamte Personalaufwand im Anhang ausgewiesen werden muß (genau daher käme dann die denkbare Differenz). Ich werde das mal nachschlagen.
Gruß,
Christian
Mal ne andere Frage.
Die EBIT-Marge (also Ebit/Umsatz) ist doch unabhängig davon,
ob man GKV oder UKV benutzt, oder?
Wie sollte das so sein können?
Der entscheidende Unterschied ist doch, daß im einen Verfahren alle Aufwendungen eines Jahres ausgewiesen werden und im anderen Verfahren nur die Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen.
Das einzige, was - neben dem Umsatz - identisch ist, ist genau das, was unterhalb des EBIT passiert - also Finanzergebnis, Steuern und a.o.-Positionen.
Gruß,
Christian
Hallo noch mal,
ich habe mich eben bei meinem Rechnungslegungspapst erkundigt: Im Anhang ist beim UKV der Personalaufwand anzugeben, der beim GKV in der GuV-Rechnung auszuweisen gewesen wäre, …
Umsatz und Gesamtleistung können gleich sein, müssen aber nicht
(letzteres ist eher die Regel). Allerdings muß auch der
Personalaufwand nicht bei beiden Verfahren gleich sein.
Wieso nicht? Die Summe der Personalaufwendungen der einzelnen
Aufwandsstellen nach UKV müsste doch dem Personalaufwand nach
GKV entsprechen.
… weswegen genau das nicht der Fall ist.
Gruß,
Christian