Hallo Ama,
ein Rechtskundiger bin ich zwar nicht, behaupte aber, vom Wein und den dazugehörigen Themata zumindest ein kleines bißchen was zu verstehen.
vorausgesetzt jemand kauft den Wein seiner Wahl, bei einem
Weinhändler im weitesten Sinne des Begriffs (Supermarkt,
Winzer, Weinhändler), um ihn dann an Hochzeitsgästen, Kunden
etc. zu VERSCHENKEN -
Ob Du einen Wein verschenkst oder verkaufst ist in einem ganz wesentlichem Punkt völlig gleichgültig. Es geht alleine um das „in Verkehr bringen“ im rechtlichen Sinne. Einen Wein bringst Du auch in Verkehr, wenn Du ihn verschenkst. Insofern sind alle Vorgaben des Weingesetzes zu beachten.
a) muss der Weinkäufer sich, falls er ein personalisiertes
Etikett auf diesen Jubiläumsweinflaschen haben will, an
bestimmte gesetzliche Regelungen halten um sich nicht strafbar
zu machen? D.h. MUSS er neben der Widmung, dem Wunschmotiv
ALLE Angaben vom Etikett übernehmen, wie z.B. Jahrgang, Alk.
%, Weinregion, Weinname, Abfüllort.
Ja, er muss sich an die gesetzlichen Vorgaben halten. Vorhanden sein muß Alkoholgehalt (wobei hier sogar die Schriftgröße absolut und in relativ zum anderen Inhalt des Etikettes vorgeschrieben ist, ebenso die Verwendung der Einheit Volumenprozent in der gängigen Abkürzung etc.). Der Abfüller muß zumindest über seine Identnummer genannt sein.
Der Rest kommt drauf an, ob es sich um Tafelwein, Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete oder um Qualitätswein mit Prädikat handelt.
oder besser sollte ich fragen:
b) DARF man überhaupt das Originaletikett
entfernen/überkleben?
Schwierig zu beantworten. Wenn das Orginaletikett durch etwas ersetzt wird, das die weinrechtlich relevanten Informationen in gleicher Weise wie das Orginaletikett aufführt und überdies auch sonst den weinrechtlichen Vorgaben entspricht, wäre dies meiner Einschätzung nach möglich.
Der Winzer wird Dir allerdings ggf. mit dem Messer hinterhergehen wenn Du das ohne sein Einverständnis tust.
c) Macht er sich strafbar, wenn er Informationen vom
Originaletikett nicht übernimmt oder absichtlich verfälscht?
Ja!!!
d) Wäre ein Entfernen des Originaletiketts und Bekleben der
Weinflasche mit einem Etikett, das ein Foto, sagen wir des
Brautpaares, mit der Aufschrift „Hochzeitswein von A und B,
Datum der Hochzeit“, eine Widmung, darunter, Weinname,
Jahrgang, Hersteller lt. Originaletikett beinhaltet ok?
Nicht unbedingt. Es kommt wie gesagt auch darauf an, was wie groß geschrieben ist. Auch in Relation z.B. Schriftgröße des Weinnamens zu Schriftgröße der Volumenprozentangabe Alkohol.
oder:
e) Sind Weinetiketten in Verbindung mit dem Inhalt dermassen
Copyright geschützt, dass nur der Abfüller bzw. Winzer ein
personalisiertes Etikett aufkleben darf und für die
Information über den Wein, die darauf steht haften muss?
Das kann ich Dir nicht genau beantworten. Für das Design eines Weinetikettes gelten natürlich die üblichen Copyrightbestimmungen. Bei der Haftung wird es kompliziert: Schreibt ein Winzer was falsches auf seine Etiketten, hat er ein Problem - und zwar ein großes. Das kann sogar, im schlimmsten Falle, dazu führen, daß er die falsch ausgezeichneten Flaschen vernichten muß (eine Strafe bekommt er in jedem Fall). Wenn jetzt Du das rechtlich nicht zu beanstandende Etikett entfernst und durch eine Eigenkreation ersetzt, die den weinrechtlichen Ansprüchen nicht genügt, dann hast Du ein Problem. Und zwar auch ein Großes.
oder:
f) darf jeder Mensch, der eine Weinflasche besitzt,
daraufkleben, was er will, solange er die verschenkt und keine
Geschäfte damit macht. So nach dem Motto: wenn ich lustig bin,
darf ich auf meinen alten Fiat mit der Spühdose Rolls Royce
draufschreiben, solange ich keinen rechtlich geschützten
Schriftzug oder Aufkleber verwende?
Schwierig. Wenn Du auf Deiner Terasse drei Rieslingreben hast, aus diesen selber Wein machst, und diesen ausschließlich selbst trinkst und keine Flaschen weitergibst, kannst Du draufschreiben was Du willst - solange Du keine weinrechtlich geschützten Begriffe verwendest.
In welchem Gesetz ist das alles geregelt? Hat es - auf Wein
bezogen - eher im Copyright zu tun oder eher mit
Lebensmittel-/Weingesetz?
Das steht alles im Weingesetz.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/weing_1994/i…
Wenn ich Dir noch einen Tipp geben darf:
Es gibt eine ganze Menge an Erzeugern, die diesen Service der Eigenetiketten anbieten. Das läuft dann so, daß Dein sicher liebevoll gestaltetes Etikett groß auf die Flasche geklebt wird. Auf der „Rückseite“ ist dann ein kleineres Etikett, das alle Pflichtangaben in rechtlich einwandfreier Art aufweist. Rechtlich gesehen ist dieses kleine Etikett dann das Etikett als solches und Dein selbst gestaltetes ist nur ein Rückenetikett, an das wesentlich weniger Ansprüche gestellt werden.
Falls Du Adressen solcher Erzeuger brauchst, kannst du mich gerne ansprechen.
Grüße
mhg
http://www.ich-brauche-keine-homepage.de