Hallo,
ich hoffe, dass ich mit dieser Frage hier im richtigen Forum bin:
Ein Freund hat mir gerade von einem Fall aus seinem Arbeitsbereich erzählt, den ich etwas seltsam fand. Stimmt das wirklich und wenn ja, wie wäre das zu erklären?
Er arbeitet im öffentlichen Dienst bei einer städtischen Einrichtung. Dort fanden vor kurzem Personalratswahlen statt. Hier wurde gegen den Willen der Belegschaft ein Kandidat von ver.di in den Personalrat geholt, obwohl er weniger Stimmen hatte, als noch eine ganze Reihe anderer Kandidaten. Dieser vom ver.di Mann besetzte Platz war damit für andere Kandidaten mit z.T. doppelt so hoher Stimmenzahl blockiert.
Begründet wurde dies damit, dass ver.di stets mindestens einen Platz in jedem Personalrat „sicher“ habe.
Ist das so? Und wenn ja, warum - wenn doch durch die Wahl die Belegschaft offenbar lieber andere Leute als ihre Vertreter hätte?
Verwunderte Grüße
Frank
Hoi Frank!
das hört sich irgendwie seltsam an.
War es nun eine Listenwahl oder eine Persönlichkeitswahl???
Bei einer Listenwahl ist es durchaus möglich, dass die im Vorfeld auf der Liste gesetzten Personen (werden in der Regel durch die Vertrauensleute gewählt) nicht die Meinung der Gesamtheit der Belegschaft wiederspiegeln.
Bei einer Persönlichkeitswahl geht es nach den abgegebenen Stimmen…
neugierige Grüsse
Ulli
Hallo Ulli,
danke für die Antwort!
War es nun eine Listenwahl oder eine Persönlichkeitswahl???
Hmmm keine Ahnung, muss ich ihn mal fragen, woran erkennt man (als Laie) das? Er sagte, auf den Stimmzettel konnte man unter den zur Wahl stehenden Personen wählen…
Neben Gewerkschaftsleuten seien das auch viele „unabhängige“ gewesen, aber es habe offenbar die Regel gegeben, dass mindestens ein Gewerkschafter in den Personalrat muss, egal ob er nach Stimmenverhältnissen gewählt ist oder nicht.
Viele Grüße
Franke
Bei einer Persönlichkeitswahl geht es nach den abgegebenen
Stimmen…
Ich finde nicht dass sich das seltsam anhört. Denn egal ob ÖD oder private Wirtschaftz, so einfach wie du es hier wiedergibst ist es nämlich oft nicht weil noch andere Regeln zu berücksichtigen sind.
So gibts ja auch bei Betriebsratswahlen die Regelung das die Geschlechterquote genauso groß sein muss wie sie im Betrieb ist.
Im Klartext. Bei einer Frauenquote von 20% im Betrieb hat zumindest eine Frau im BR vertreten zu sein, egal wieviele männliche Kandidaten mehr Stimmen bekommen haben. (In meinem letzten Betrieb wars anders herum… da gabs eine Mindestzanzahl Männer die drin sein musste
)
Wieso sollte also nicht auch ein anrecht für einen Gewerkschaftsvertreter im ÖD möglich sein?
Gruß Ivo
Hallo Ulli,
danke für die Antwort!
War es nun eine Listenwahl oder eine Persönlichkeitswahl???
Hmmm keine Ahnung, muss ich ihn mal fragen, woran erkennt man
(als Laie) das? Er sagte, auf den Stimmzettel konnte man unter
den zur Wahl stehenden Personen wählen…
Dann wird das eine Persönlickeitswahl gewesen sein. Du wählst einzelne Personen und keine gesamten Listen
Neben Gewerkschaftsleuten seien das auch viele „unabhängige“
gewesen, aber es habe offenbar die Regel gegeben, dass
mindestens ein Gewerkschafter in den Personalrat muss, egal ob
er nach Stimmenverhältnissen gewählt ist oder nicht.
Diese Aussage ist kompletter Blödsinn, es gibt keine „automatischen“ Gewerkschaftssitze in PR- oder BR-Wahlen. Es kann nur durch freiwilligen Verzicht oder aber durch die bereits dargestellte Geschlechterquote zustande gekommen sein. Dann müßten in Deinem Fall diejenigen, die trotz höherer Stimmenzahl nicht zum Zuge gekommen sind, alles Frauen gewesen sein.
&Tschüß
WHoepfner
Viele Grüße
Franke
Hallo Wolfgang,
Diese Aussage ist kompletter Blödsinn, es gibt keine
„automatischen“ Gewerkschaftssitze in PR- oder BR-Wahlen. Es
kann nur durch freiwilligen Verzicht oder aber durch die
bereits dargestellte Geschlechterquote zustande gekommen sein.
Dann müßten in Deinem Fall diejenigen, die trotz höherer
Stimmenzahl nicht zum Zuge gekommen sind, alles Frauen gewesen
sein.
Nein, das waren sie nicht. Schon seltsam, so wurde es nämlich den Mitarbeitern erklärt, die sich nach der Wahl wunderten, dass jemand Personalrat wurde, der wenig Stimmen bekam, andere aber, die mehr Stimmen bekamen, nicht…
Viele Grüße
Frank
Bei einer Persönlichkeitswahl geht es nach den abgegebenen
Stimmen…
So gibts ja auch bei Betriebsratswahlen die Regelung das die
Geschlechterquote genauso groß sein muss wie sie im Betrieb
ist.
Hoi Ivo!
Stimmt, aber danach war ja nicht gefragt!
… und ob man durch das Mehrheitenprinzip eine Gewerkschaftssekretärin in den Betriebs- bzw. Personalrat bekommt… interessante Frage… ich werde mich mal kundig machen
Bis später!
Ulli
Hallo,
dann solltest Du den Fall wirklich exakter schildern.
&Tschüß
WHoepfner
… und ob man durch das Mehrheitenprinzip eine
Gewerkschaftssekretärin in den Betriebs- bzw. Personalrat
bekommt… interessante Frage… ich werde mich mal
kundig machen
Ich habe da jetzt mal nachgefragt.
Also meine Interpretation, dass es sich um einen Sekretär oder eine Sekretärin der Gewerkschaft gehandelt hat, ist erledigt.
Wahlberechtigt sind die nicht.
Die einzige Möglichkeit, die mein Kollege zum Sachverhalt sah, war, dass es sich bei dem VER.DI-Mitglied um eine Frau gehandelt haben könnte…
Die wurde dann nicht in ihrer Eigenschaft als Ver.di-Mitglied „durchgewählt“, sondern aus „anderen“ Gründen.
Über eine weitere Detaillierung des Sachverhaltes wäre ich erfreut!
Lieben Gruss aus der Ferne
Ulli
Erklärung: war doch Listenwahl
Hallo,
mein Freund hat es mir jetzt geschildert, es war wohl doch eine Listenwahl, man konnte zwischen verschiedenen Personen im Rahmen von Listen wählen, dabei auch eine ver.di-Liste.
Verstimmung gab es bei der Belegschaft dennoch, dass jemand mit so wenigen Stimmen in den Personalrat kam, andere dafür nicht, die aber von der Mehrheit der Belegschaft gewollt waren.
Viele Grüße
Frank