Gibt es so etwas wie eine Verschwiegenheitspflicht für Mitglieder des Personalrats ? Oder, anders gefragt, wie sehr kann man sich darauf verlassen, daß ein Vorgesetzter nicht über die Beschwerde o.ä. seiner Mitarbeiter, bzw. über die Identität des Beschwerdeführers informiert wird ?
Personalratsmitglieder haben über die ihnen bekannt gewordenen Angelegenheiten und Tatsachen Stillschweigen zu bewahren. Mitglieder, die gegen diese Schweigepflicht verstoßen, können aus dem Personalrat ausgeschlossen werden. Ein Verstoß liegt bereits dann vor, wenn ein Mitglied zu einzelnen Angelegenheiten Werturteile abgibt oder Spekulationen gegenüber Dritten vornimmt.
Aber eine Garantie gibt es NIE.
Gruss Daniel