Personalratswahlen

Ist es eigentlich rechtens, wenn bei 2 Angestellten (sonst nur Beamte im Betrieb)ein Angestellten-Personalvertreter gewählt wird, der sich mit seiner einer Stimme gewählt hat, weil der andere Mitarbeiter ihn nicht wählen mag und der dem zur Folge auch nur seine eigenen Interessen - gegen seinen einsamen Kollegen - vertritt?
Ab 5 Mitarbeitern ist ein Betriebsrat zu wählen, ja… aber wie sieht es in diesem Zweierfall aus?

Hallo,
kann es sein, dass du hier Äpfel und Birnen verwechselst?

Also wird nun ein Personalrat gewählt oder ein Betriebsrat?

Warum sollte es nur zwei wahlberechtigte geben?

Auch Beamte wählen einen Personalrat.

Bitte etwas genauer

Gruß
P

Es geht um ein Amt und es ist wohl der Personalrat, der gewählt wird. Beamte und Angestellte wählen ihre jeweiligen Vertreter. Das heißt: wahlberechtigt für Beamtenvertreter sind die Beamten der Behörde, für Angestelltenvertreter die Angestellten der Behörde. Davon gibt es aber nur zwei.

Wenn es von der einen Gruppe nur 2 Mitglieder gibt, dann hat diese Gruppe keinen Anspruch auf einen Gruppenvertreter…

Die Gruppenvertretung innerhalb des Personalrates, ist abhängig von der Gesamtzahl der Mitarbeiter/innen. Gibt es so viele Mitarbeiter, dass es mind. 3 Personalräte gibt, so müssen die entsprechend dem Anteil Gruppen im „Amt“ vertreten sein.

Hoi.

Nun bin ich verwirrt! Seit wann gibt es Beamten/Angestellten-Personalräte??
Meinst du eventuell das es Listen gibt, auf der nur Beamte und nur Angestellte aufgestellt wurden?

Nach §4 Abs.1 BPersVG gelten Beamte und Angestellte als Beschäftigte:
"1) Beschäftigte im öffentlichen Dienst im Sinne dieses Gesetzes sind die Beamten und Arbeitnehmer… "
Nach §13 Abs.1 (1) Wahlberechtigt sind alle Beschäftigten, die am Wahltage das 18. Lebensjahr vollendet haben, es sei denn,…

Daraus folgt §14 Abs.1 (1) Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die am Wahltage…

Oder welches LandesPersonalvertretungGesetz meinst du???
Schau mal hier nach:
http://www.personalvertretungsgesetz.de/gesetze-pers…

Ciao
Garrett

ja, genau so ist es, wie du es verstehst.
Es gibt eine Liste, auf der nur Beamte stehen und die sind auch nur von Beamten wählbar. Dazu eine Liste (bei 2 Angestellten), auf der die eine Angestellte steht, die wählbar sein möchte und sich von der anderen Angestellten wählen lassen möchte. Da diese als Wählerin ausfällt, wählt sie sich regelmäßig mit ihrer eigenen einzelnen Stimme in den Personalrat.
Es handelt sich um eine Schule für Lehreranwärter, in der sie nach dem Studium praxisnah ausgebildet werden, dann ihre zweite Prüfung ablegen und als fertige Lehrer verbeamtet werden.
Richtig und ausschließlich beschäftigt sind hier Bereichsleiter (7 Stück), der Leiter und dessen Vertreter (das alles sind Beamte),dazu kommen ca. 30 Lehrbeauftragte (eigentlich einer Schule zugeordnete Lehrer, die hier als Ausbilder fungieren) sowie 1,5 Angestellte im Sekretariat.