Guten Morgen,
schwieriges Thema, kurze Erläuterung.
Ein Energieversorger übernimmt seit rund 16 Jahren die Betriebsführung im Bereich Wasser für eine Kommune übernommen. Die Kommune möchte dies nun ab nächstem Jahr selbst erledigen. Der Betriebsführungsvertrag wurde nicht gekündigt, sondern läuft per Ende des Jahres aus.
Lt. altem Betriebsführungsvertrag verpflichtet sich die Kommune die Mitarbeiter zu übernehmen, die für die Abwicklung notwendig sind.
Somit ist es eigentlich kein Betriebsübergang nach §613a, da der Vertrag einfach nicht verlängert wird.
Kann hier, um die Mitarbeiter ordentlich überzuleiten, einen Aufhebungsvertrag erstellen?
Die Mitarbeiter arbeiten zu den gleichen Konditionen weiter für die Kommune. Dies wird noch vertraglich extra fixiert mehr.