Personalübernahme bei Auslauf des Betriebsführung

Guten Morgen,

schwieriges Thema, kurze Erläuterung.

Ein Energieversorger übernimmt seit rund 16 Jahren die Betriebsführung im Bereich Wasser für eine Kommune übernommen. Die Kommune möchte dies nun ab nächstem Jahr selbst erledigen. Der Betriebsführungsvertrag wurde nicht gekündigt, sondern läuft per Ende des Jahres aus.

Lt. altem Betriebsführungsvertrag verpflichtet sich die Kommune die Mitarbeiter zu übernehmen, die für die Abwicklung notwendig sind.

Somit ist es eigentlich kein Betriebsübergang nach §613a, da der Vertrag einfach nicht verlängert wird.

Kann hier, um die Mitarbeiter ordentlich überzuleiten, einen Aufhebungsvertrag erstellen?

Die Mitarbeiter arbeiten zu den gleichen Konditionen weiter für die Kommune. Dies wird noch vertraglich extra fixiert mehr.

Hallo,

entscheidend für § 613a BGB ist,wo die AN bisher angestellt waren.

Gehen Betrieb oder Betriebsteile auf einen anderen Rechtsträger über, so werden davon sämtliche Arbeitsverhältnisse erfaßt, die dem jeweiligen Betrieb oder Betriebsteil zuzuordnen sind.

Als Lektüre zu empfehlen

Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12. März 2001

sowie die Urteile des BGH…

Betriebsübergang auch ohne vertraglich. Vereinb.
Hallo,

Somit ist es eigentlich kein Betriebsübergang nach §613a, da der

Vertrag einfach nicht verlängert wird.

Das BAG und der EuGH stellen an die Voraussetzung „durch Rechtsgeschäft“ sehr geringe bis gar keine Anforderungen.

Einen Betriebsübergang würd ich deswegen also nicht ablehnen. Scheint eher naheliegend zu sein, einen solchen anzunehmen.

gruß
Daniel