Personalunion traegerverein/angestellte in kita

7 personen gruenden einen verein. dieser verein soll ein traegerverein von einer kita sein. der verein stellt 3 erzieherinnen ein. koennen diese 3 erzieherinnen gleichzeitig gruendungsmitglieder bzw vorstandsmitglieder im traegerverein sein? wenn ja: wer genau stellt wen wie ein?
hintergrund des konstruktes: diese drei erzieherinnen wollen sich gemeinsam selbststaendig machen und eine eigene kita (quasi als gemeinnuetzige unternehmerinnen) aufmachen, ohne externen traeger. dies war zuerst geplant als ggmbh scheint aber am besten mit vereinsgruendung zu gehen.

Hallo Upe,
eine Personalunion (gemeinnütziger) Verein/Vorstand ist möglich, solange dass in der Satzung des Vereins nicht ausgeschlossen ist.
In dem Verein, in dem ich im Vorstand bin, war das auch mal so. Allerdings habe ich später federführend eine Satzungsänderung durchgesetzt. Dabei hatte ich kein Misstrauen gegen einzelne Personen, wollte aber, falls es mal zu einem Streit vorm Arbeitsgericht kommt, das die Fronten klar sind. Auch nur so kann der Vorstand gegenüber seinen Arbeitnehmern verbindliche Vorgaben machen, wenn er vermeiden will, dass alles zerredet wird.
In dem Konstrukt kann es auch passieren, dass z.B. durch neue Vereinsmitglieder ein Antrag auf Satzungsänderung kommt, der so eine Personalunion verhindert.
Anders wird es auch schwierig. Der Vorstand ist für sein Handeln verantwortlich und trägt dabei auch ein Risiko. Falls Vorstandsmitglieder Angestellte des Vereins sind, haben sie überschneidende persönliche Interessen.
Wer den Arbeitsvertrag unterschreibt, wird in der Satzung geregelt. Bei uns ist es so, dass zwei Vorstandsmitglieder den Verein vertreten (also zwei Unterschriften für den Arbeitgeber).
In deinem Konstrukt währen die Erzieherinnen wie bei dir oben genannt Angestellte und nicht wie unten genannt Unternehmerinnen.
Grüße
Ulf

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