Personalvermittler

Hallo zusammen,

mal folgender rein fiktiver Fall.

Herr_A sei auf der Suche nach einer neuen beruflichen Herausforderung. Auf seiner Internetrecherche stösst er auf eine merkwürdige Firma, die eine Kombination aus Personalvermittlung und Consulting betreibt. Herrn_A käme sowohl diese Konstellation als auch die Firma etwas suspekt vor, allerdings böte eine Internetrecherche keine Anhaltspunkte auf irgendwelche dubiosen Geschichten.

Nun telefonöre Herr_A also mit besagter Consulting-Firma und er scheint auf eine ausgeschriebene Position fachlich nicht zu passen. Herr_A und der Ansprechparter der besagten Firma einigen sich also, dass es in dem Fall keinen Sinn macht Herrn_As Unterlagen zur Zielfirma zu schicken. Blöderweise verplappert sich jedoch der Herr Consultant und verrät Herrn_A um welche Zielfirma es sich handelt.

Die beiden verbleiben so, dass Herr_A seine Unterlagen an den Consultant schicken soll „für die Datenbank, falls die was passendes finden“. Das will (und muss, nehme ich an *g*) Herr_A aber nicht. Soweit richtig, oder?

Und jetzt aber zur Frage: Der Herr_A hat sich nämlich die Zielfirma nochmal genauer angeguckt und findet den Laden eigentlich sehr interessant und würde sich gerne direkt dort bewerben. Bloss - dürfte er das jetzt tun? Denn es könnte ja sein, dass die Zielfirma immer nur über diesen Consultant einstellt und die Unterlagen erstmal ungefragt und beherzt weiterleitet. Was könnte dem Herrn_A in diesem Fall passieren?

Denn letzten Endes hat er ja den Hinweis auf die Zielfirma vom Herrn Consultant bekommen und „prellt“ ihn sozusagen um sein Vermittlungshonorar (oder was auch immer, das ist ja in dem Fall leider nicht so richtig klar).

Achja, der gesamte fiktive Fall spiele in Deutschland.

*wink*

Petzi

Meine Gedanken hierzu:

Ich hätte ja fast behauptet, Herr_A habe mit dem
consultant keine schriftliche Vereinbarung zur
Vermittlung getroffen. Der Personalberater ist nicht
im Auftrag des Bewerbers sondern des Unternehmens
tätig.

Abgesehen davon kann Dir niemand verwehren, eine
Intitiativ-Bewerbung an jedes Dir in den Sinn
kommende Unternehmen zu senden.

Ziemlich sicher hat aber das suchende Unternehmen
eine Vereinbarung mit dem consultant getroffen,
in der geregelt ist, dass der consultant Geld bekommt,
auch wenn das Unternehmen die Stelle selbst besetzt.

Es ist also fast sicher davon auszugehen, dass das
Unternehmen eine eingehende Bewerbung dem consultant
zuwirft, damit dieser für sein Geld die Vorauswahl,
ein Vorabinterview usw. macht. So würde jedenfalls
bei uns vorgegangen.

Wie freudig erregt der consultant Deine Bewerbung
dann entgegennimmt…hmmm…

Was spräche dagegen, den consultant davon zu überzeugen,
dass Du doch der Richtige für diese Stelle sein könntest?

Solltest Du aber erwägen, Dich dort initiativ auf
gar nicht die ausgeschriebene sondern eine eventuelle
zufällig freie und besser passende Stelle zu bewerben,
warum nicht dann das auch so schreiben?

„Das Gespräch mit consultant Dingenskirchen hat mein
höchstes Interesse an Ihrem fabulösen Unternehmen
geweckt…“

Gruß, Inli

Hallo,

ähnliche Fälle sind mir bekannt.

Blöderweise
verplappert sich jedoch der Herr Consultant und verrät Herrn_A
um welche Zielfirma es sich handelt.

Ja, das ist blöd gelaufen für Herrn Consultant.

Die beiden verbleiben so, dass Herr_A seine Unterlagen an den
Consultant schicken soll „für die Datenbank, falls die was
passendes finden“.

Ich nehme an, weil ihm sein Fehler aufgefallen ist.

Das will (und muss, nehme ich an *g*)
Herr_A aber nicht. Soweit richtig, oder?

Richtig

Bloss - dürfte er das jetzt tun? Denn es könnte ja
sein, dass die Zielfirma immer nur über diesen Consultant
einstellt und die Unterlagen erstmal ungefragt und beherzt
weiterleitet. Was könnte dem Herrn_A in diesem Fall passieren?

Er könne eine Initiativbewerbung an die Firma senden. Für genau diesen Fachbereich. Wie der Zufall so will, könnte die Bewerbung für die Firma interessant sein.

Denn letzten Endes hat er ja den Hinweis auf die Zielfirma vom
Herrn Consultant bekommen und „prellt“ ihn sozusagen um sein
Vermittlungshonorar (oder was auch immer, das ist ja in dem
Fall leider nicht so richtig klar).

Wenn diesbezüglich keinerlei Vereinbarungen getroffen wurden, weder mündlich noch schriftlich, dann ist Herr A zu nichts verpflichtet. Auf dem freien (Arbeits-)markt ist jeder sich selbst der Nächste.
Im Regelfall wird etwas bezüglich einer „erfolgreichen Übermittlung“ unterschrieben bzw. per Email vereinbart.
Ganz besonders wenn/nachdem die persönlichen Unterlagen des Bewerbers beim Vermittler erfasst bzw. weiter geleitet wurden.
Dies ist in dem beschriebenen Fall nicht passiert. Es wurden noch nicht einmal Unterlagen an den Vermittler gesandt.

LG Jasmin